Erlus AG – Hauptversammlung 2018

ERLUS AG

Neufahrn/NB

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
107. ordentlichen Hauptversammlung der ERLUS Aktiengesellschaft
am Freitag, den 20. Juli 2018, um 10:00 Uhr,
in den Räumen der ERLUS AG, Hauptstraße 106, 84088 Neufahrn/Niederbayern

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats der ERLUS Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der ERLUS Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 4.579.342,58 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,80
je dividendenberechtigte Stückaktie an die Aktionäre
EUR 1.050.000,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 3.529.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 342,58
Bilanzgewinn EUR 4.579.342,58
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieds des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 20. Juli 2018 endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der ERLUS AG die Amtszeit der durch die Aktionäre zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Dipl.-Kfm. Claus Girnghuber, Geschäftsführer, Marklkofen

Herrn Franz Gabriel Roeckl, Landwirt, Bad Tölz

Frau Maria Girnghuber, Unternehmerin, Marklkofen

Herrn Prof. Dr. Franz Kreupl, Professor an der TU München, München

Angaben gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG):

Der Aufsichtsrat der ERLUS AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz aus vier Mitgliedern der Anteilseigner sowie zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Von den insgesamt ausgegebenen 1.312.500 Stückaktien der Gesellschaft, die je ein Stimmrecht gewähren, sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 1.312.500 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Versammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Als Nachweis zur Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Beginn der Hauptversammlung, also den 29. Juni 2018 beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 13. Juli 2018 an nachstehende Adresse zugegangen sein.

ERLUS Aktiengesellschaft
Abteilung Finanzen
Hauptstraße 106
84088 Neufahrn
Deutschland
Fax: +49 8773 18-110
E-Mail: finanzen@erlus.com

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir, sich mit diesen Institutionen oder Personen über mögliche Besonderheiten der Form der Vollmacht abzustimmen.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen.

Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hauptstraße 106, 84088 Neufahrn, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der ERLUS Aktiengesellschaft.

Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017.

Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.

Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung an im Internet unter

www.erlus.com

veröffentlicht. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen ausgehändigt.

Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anfragen und/oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

ERLUS Aktiengesellschaft
Abteilung Finanzen
Hauptstraße 106
84088 Neufahrn
Deutschland
Fax: +49 8773 18-110
E-Mail: finanzen@erlus.com

Bis spätestens zum 6. Juli 2018 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden wir unverzüglich unter

www.erlus.com

ebenso wie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Neufahrn, im Mai 2018

Der Vorstand

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