ERLUS Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Erlus AG
Neufahrn/NB
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 108. ordentlichen Hauptversammlung 08.05.2019

ERLUS Aktiengesellschaft

Neufahrn/NB

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
108. ordentlichen Hauptversammlung der ERLUS Aktiengesellschaft
am Freitag, den 19. Juli 2019, um 10:00 Uhr,
in den Räumen der ERLUS AG, Hauptstraße 106, 84088 Neufahrn/Niederbayern.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats der ERLUS Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der ERLUS Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 5.638.362,15 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,80 je dividendenberechtigte Stückaktie an
die Aktionäre
EUR 1.050.000,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 4.588.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 362,15
Bilanzgewinn EUR 5.638.362,15
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieds des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Änderung von § 2 der Satzung (allgemeine Bestimmungen)

Die Regelung in § 2 Abs. 2 der Satzung der ERLUS AG Stand August 2013 sieht vor, dass die Gesellschaft für die Zwecke ihres Geschäftsbetriebs Immobilien erwerben, veräußern, pachten oder verpachten kann. Der § 2 soll ergänzt werden.

Bisherige Fassung § 2 Abs. 2:

Die Gesellschaft ist berechtigt, für die Zwecke ihres Geschäftsbetriebs Immobilien zu erwerben, zu veräußern, zu pachten und zu verpachten, ferner Zweigniederlassungen zu errichten oder vorhandene gleichartige Geschäfte zu übernehmen und fortzuführen sowie sich bei anderen Unternehmungen in beliebiger Form zu beteiligen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Wortlaut des § 2 Abs. 2 zu beschließen. (Die Ergänzungen sind hervorgehoben.)

Die Gesellschaft ist berechtigt, für die Zwecke ihres Geschäftsbetriebs sowie zur Kapitalanlage Immobilien zu erwerben, zu veräußern, zu mieten , zu pachten, zu vermieten und zu verpachten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, für die Zwecke ihres Geschäftsbetriebs Zweigniederlassungen zu errichten oder vorhandene gleichartige Geschäfte zu übernehmen und fortzuführen sowie sich bei anderen Unternehmungen in beliebiger Form zu beteiligen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Von den insgesamt ausgegebenen 1.312.500 Stückaktien der Gesellschaft, die je ein Stimmrecht gewähren, sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 1.312.500 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Versammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Als Nachweis zur Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Beginn der Hauptversammlung, also den 28. Juni 2019 beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 12. Juli 2019 an nachstehende Adresse zugegangen sein.

ERLUS Aktiengesellschaft
Abteilung Finanzen
Hauptstraße 106
84088 Neufahrn
Deutschland
Fax: +49 8773 18-110
E-Mail: finanzen@erlus.com

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir, sich mit diesen Institutionen oder Personen über mögliche Besonderheiten der Form der Vollmacht abzustimmen.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen.

Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hauptstraße 106, 84088 Neufahrn, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der ERLUS Aktiengesellschaft.

Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018.

Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.

Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung an im Internet unter

www.erlus.com

veröffentlicht. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen ausgehändigt.

Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anfragen und/oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

ERLUS Aktiengesellschaft
Abteilung Finanzen
Hauptstraße 106
84088 Neufahrn
Deutschland
Fax: +49 8773 18-110
E-Mail: finanzen@erlus.com

Bis spätestens zum 5. Juli 2019 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden wir unverzüglich unter

www.erlus.com

ebenso wie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Neufahrn, im Mai 2019

Der Vorstand

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