Ernst Russ AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Ernst Russ AG

Hamburg

ISIN DE000A161077 /​ WKN A16107

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
der Ernst Russ AG

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung
der Ernst Russ AG, Hamburg,

 

am Mittwoch, den 18. Mai 2022,
um 11:00 Uhr (MESZ),

die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre der Gesellschaft live im Internet
unter

https:/​/​www.ernst-russ.de/​de/​hv

übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist 22605 Hamburg,
Elbchaussee 277. Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise am
Ende der Einladung im Anschluss an die Tagesordnung.

I.
Tagesordnung

 
TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ernst Russ AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Berichts über die
Lage der Ernst Russ AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Ernst Russ AG zur Einsichtnahme
der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter

www.ernst-russ.de/​de/​hv

zum Herunterladen bereit. Dort werden die genannten Unterlagen auch während der Hauptversammlung
zugänglich sein. Zudem werden sie den Aktionären auf Anfrage kostenfrei zugesandt
und in der Hauptversammlung erläutert.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt
ist.

TOP 2:

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 18 Abs. 2 S. 2 der Satzung der Ernst Russ
AG den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Jahresüberschuss der
Ernst Russ AG in Höhe von 8.514.607,84 EUR vollständig in andere Gewinnrücklagen eingestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den hiernach verbleibenden Bilanzgewinn in
Höhe von 21.297.695,95 EUR vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:

Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied
des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

TOP 4:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

TOP 5:

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer
Platz 4, 81669 München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2022 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht
(verkürzter) Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjähriger Finanzberichte in
den Geschäftsjahren 2022 und 2023 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu
wählen.

TOP 6:

Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats und eine entsprechende Satzungsänderung

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Alexander Stuhlmann endet mit Beendigung dieser
Hauptversammlung. Herr Alexander Stuhlmann steht nicht zur Wiederwahl zur Verfügung.
Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder soll daher von derzeit fünf auf vier reduziert
werden. Hierfür muss die Satzung in § 8 Abs. 1 angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Ernst Russ AG, Hamburg, wird von derzeit
fünf auf zukünftig vier reduziert. § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt
I 2020, S. 569, geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt I 2020,
S. 3328 sowie vom 10. September 2021, Bundesgesetzblatt I 2021, S. 4147, nachfolgend
COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten abgehalten.

Die Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 18. Mai 2022, ab 11:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem HV-Portal unter

www.ernst-russ.de/​de/​hv

übertragen. Aktionäre, die die virtuelle Hauptversammlung verfolgen wollen, müssen
sich zuvor anmelden (siehe unten unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“). Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton begründet kein Teilnahmerecht
der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne
von § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) (Online-Teilnahme).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre daher um besondere Beachtung
der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre – persönlich
oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse

Ernst Russ AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

angemeldet haben und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten
Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung kann bis spätestens Mittwoch, den 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), auch
auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter

www.ernst-russ.de/​de/​hv

angebotenen passwortgeschützten HV-Portals erfolgen.

Die notwendigen Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals werden mit den Anmeldeunterlagen
übersandt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG nur als Aktionär,
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts setzen damit auch
voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der virtuellen
Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte
ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, auch „technical record date“) bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen. Daher entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
virtuellen Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ).

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin
frei verfügen.

Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien,
die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur
diejenigen am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen
Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich der Briefwahlstimmen können
bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail – vorzugsweise unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen
beigefügten Antwortformulars – an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit die Anmeldung bis spätestens
Mittwoch, den 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), erfolgt ist.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht ferner das HV-Portal unter

www.ernst-russ.de/​de/​hv

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sowie
die Änderung von Briefwahlstimmen bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
18. Mai 2022
möglich sein werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch
einen Bevollmächtigten entsprechend.

Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch
Vollmacht/​Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen,
wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar,
welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über das HV-Portal abgegebenen
Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen
in Papierform berücksichtigt.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch
einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall
bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten
entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Eine Bevollmächtigung, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail – vorzugsweise unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen
beigefügten Vollmachtsformulars – an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“
genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit die Anmeldung bis spätestens
Mittwoch, den 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), erfolgt ist.

Bevollmächtigte haben sich durch Vorlage einer Vollmacht in Textform (§ 126b BGB)
auszuweisen. Ausgenommen davon sind Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und die übrigen
in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, für die die gesetzlichen Regelungen gemäß
§ 135 AktG gelten; die Aktionäre wenden sich hierfür bitte an den betreffenden Intermediär,
die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 AktG genannte Person oder
Institution, um Näheres zu erfahren.

Die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, über
das HV-Portal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser vom Aktionär die
mit den Anmeldeunterlagen versandten Zugangsdaten erhält.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen.
Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder Bevollmächtigten
erteilten Weisungen aus. Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre
in Textform (§ 126b BGB) erteilen. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“
genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit die Anmeldung bis spätestens
Mittwoch, den 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), erfolgt ist.

Außerdem steht auch insoweit das HV-Portal unter

www.ernst-russ.de/​de/​hv

zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
18. Mai 2022
möglich sein werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch
während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen.
Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge
oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über
das HV-Portal abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen
und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt.

6.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR des Grundkapitals erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 25 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens am Samstag, den 23. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

Ernst Russ AG
– Vorstand –
Elbchaussee 370
22609 Hamburg

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 70 AktG findet Anwendung. Im
Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.ernst-russ.de/​de/​hv

zugänglich gemacht.

7.

Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG)

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge und
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse oder E-Mail-Adresse
zu richten:

Ernst Russ AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/​oder
des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.ernst-russ.de/​de/​hv

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
also spätestens am Dienstag, den 03. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft
insbesondere absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Nr.
1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs.
2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124
Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen
Kandidaten zur Aufsichtsratswahl oder des Prüfers) enthalten.

Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gelten als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist.

8.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG besteht im Falle einer virtuellen
Hauptversammlung nicht. Nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz haben Aktionäre aber das Recht,
Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre zuvor anmelden (siehe Abschnitt „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“). Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann z.B. Fragen zusammenfassen. Fragen in
Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab
auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Es ist vorgesehen, die Fragensteller
im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich zu nennen.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 0:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal unter

www.ernst-russ.de/​de/​hv

einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

9.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversamm lung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245
Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären oder Bevollmächtigten,
die das Stimmrecht ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären. Der Widerspruch
kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das HV-Portal unter

www.ernst-russ.de/​de/​hv

ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
erklärt werden.

10.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft insgesamt 32.434.030 EUR. Es ist eingeteilt in 32.434.030 auf den
Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil
am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass die
Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 32.434.030
beträgt.

11.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie für die Nutzung des HV-Portals
und die dortige Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Aktionäre eine Internetverbindung
und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Wird zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ein
Computer genutzt, werden ferner ein Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer benötigt.

Für den Zugang zum internetgestützten HV-Portal der Gesellschaft benötigen Aktionäre
Zugangsdaten, die ihnen mit den Anmeldeunterlagen unaufgefordert übersandt werden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte durch technische
Probleme zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Stimmrechte bereits vor
Beginn der virtuellen Hauptversammlung auszuüben. Gleiches gilt für die Erteilung
von Vollmachten und Weisungen.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionäre mit den Anmeldeunterlagen.

12.

Hinweise zum Datenschutz

Die Ernst Russ AG erhebt, verarbeitet und nutzt unter Beachtung der Bestimmungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze
personenbezogene Daten von ihren Aktionären und/​oder ihren Bevollmächtigten, um die
Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Weitergehende Informationen zum Datenschutz, insbesondere zum Umgang mit personenbezogenen
Daten sowie zu den gemäß DS-GVO zustehenden Rechten, sind im Internet unter

www.ernst-russ.de

in der Rubrik „Investor Relations“ /​ „Datenschutz-Informationen“ verfügbar. Die Ernst
Russ AG sendet diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.

 

Hamburg, im März 2022

Ernst Russ AG

Der Vorstand

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