ERWE Immobilien AG: Anpassung der bestehenden Ermächtigung…

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ERWE Immobilien AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Anpassung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie des bestehenden bedingten Kapitals 18.06.2019

ERWE Immobilien AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A1X3WX6
WKN A1X3WX

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
Anpassung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Options- und
Wandelschuldverschreibungen sowie des bestehenden bedingten Kapitals

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 12. Juli 2018 unter TOP 8 den Vorstand ermächtigt, Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 zu begeben, die in insgesamt 5.081.250 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewandelt werden können, sowie ein entsprechendes bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 5.081.250,00 geschaffen.

Die Hauptversammlung der ERWE Immobilien AG hat nunmehr am 13. Juni 2019 beschlossen, den Umfang des bedingten Kapitals zu erhöhen, so dass das Grundkapital mit der Wirksamkeit der entsprechenden Satzungsänderung auf bis zu EUR 8.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht sein wird.

Entsprechend wurde die bestehende Ermächtigung zur Begebung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen dergestalt angepasst, dass der Vorstand nunmehr bis einschließlich zum 11. Juli 2023 ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von zu 100.000.000,00 Euro mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf bis zu insgesamt 8.000.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren; im Übrigen besteht die am 12. Juli 2018 beschlossene Ermächtigung unverändert fort.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 über die Anpassung der Ermächtigung zur Begebung von Options- und Wandelschuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt hinterlegt.

 

Frankfurt, im Juni 2019

ERWE Immobilien AG

Der Vorstand

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