Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA SchloßvippachSchloßvippachSehr geehrte Aktionäre,hiermit laden wir Sie zu eineram 25.05.2023 um 18:00 UhrstattfindendenHAUPTVERSAMMLUNGderErzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach,
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Abberufung des gesamten amtierenden Aufsichtsrates
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Neuwahl des Aufsichtsrates mit drei Aufsichtsratsmitgliedern Der aus drei (3) Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat (§ 95 Abs. 1 AktG, § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft) ist gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre besetzt. Als neue Aufsichtsratsmitglieder werden vorgeschlagen:
Begründung der Aktionäre: Eine Abwahl des derzeitigen Aufsichtsrates und die Neubesetzung ist erforderlich, da der aktuelle Aufsichtsrat einen putschartigen Umsturz plant. Ziel des Aufsichtsrates ist der Verkauf des Unternehmens entgegen dem mehrheitlichen Willen der Aktionäre. Bei der letzten Aufsichtswahl kandidierte das – jetzige gerichtlich bestellte – Aufsichtsratsmitglied Herr Frank Löffler. Dieser wurde von den Aktionären nicht in den Aufsichtsrat gewählt. Nachdem das vormalige Aufsichtsratsmitglied Ulrich Häfner durch das Verhalten der übrigen Aufsichtsratsmitglieder mürbe gemacht wurde und daraufhin seine Position niederlegte, wurde Herr Frank Löffler über gerichtliche Bestellung in den Aufsichtsrat hinein gehieft. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat mit Unterstützung des verbleibenden Aufsichtsratsmitgliedes die Bestellung des Aufsichtsratsmitgliedes Frank Löffler durch nachweislich wahrheitswidrige Behauptungen gegenüber dem Gericht erwirkt. So wurde z.B. wahrheitswidrig behauptet, dass die Aktionäre mit der Bestellung einverstanden seien. Seit der gerichtlichen Bestellung vom 28.11.2022 wurde eine Neuwahl eines ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedes nicht initiiert. Stattdessen werden entgegen der mehrheitlichen Aktionärsinteressen und dem Gesellschaftsinteresse am Fortbestand Verkaufsverhandlungen durchgedrückt. In diesem Zusammenhang lässt der Aufsichtsrat verschiedenen Aktionärsgruppen unterschiedliche Informationen zukommen. So sind z.B. einigen Aktionären auf Betreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden bereits unangefordert Auftrags- und Vergütungsvereinbarung für den Verkauf ihrer Aktien durch die Kanzlei des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitgliedes übersandt worden. Die Aufsichtsratsmitglieder verfolgen offensichtlich vorwiegend eigenwirtschaftliche Interessen; jedenfalls weder die der Aktionärsmehrheit noch der Gesellschaft. Letztlich ist nunmehr durchgesickert, dass der Vorstand, der das Vertrauen der Aktionäre auf sich vereint, putschartig gestürzt werden soll. Aus den genannten Gründen ist der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit zum Wohle der Gesellschaft abzuberufen. Ein weiteres Zuwarten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung – deren Termin noch nicht feststeht bzw. voraussichtlich Mitte des Jahres stattfinden wird – unter diesen Umständen nicht zumutbar. Es ist zu besorgen, dass der amtierende Aufsichtsrat, der nicht im Sinne der Gesellschaftsinteressen handelt, den Bestand der Gesellschaft bis dahin nachhaltig gefährdet. |
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Information zum Stand der Gesellschaft |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 21.05.2023 um 24:00 Uhr unter der Anschrift: Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach, Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 036371/55110 oder per E-Mail unter der Anschrift
info@laproma.de
zugegangen sein. Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift: Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach, Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 036371/55110 oder per E-Mail unter der Anschrift
info@laproma.de
Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 10.05.2023 um 24:00 Uhr der Gesellschaft zugehen.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und ihre Vertreter
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten der Aktionäre und der Vertreter von Aktionären. Dabei handelt es sich um Name und Vorname, Anrede und Titel, Anschrift und sonstige Kontaktdaten, Daten über die Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten zur Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts. Die personenbezogenen Daten werden dabei vom Aktionär bzw. dessen Vertreter zur Verfügung gestellt oder die Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach erhält sie vom depotführenden Institut des Aktionärs, meist weitergeleitet über weitere Intermediäre.
Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen, die sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung haben, und die mit ihr verbundenen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Bereitstellung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre und ihrer Vertreter an der Hauptversammlung und/oder die Stimmabgabe nach den aktienrechtlichen Bestimmungen erforderlich. Rechtsgrundlage ist das AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DS-GVO.
Im Falle von Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden diese wie in dieser Einladung beschrieben zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten der selbst teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre und ggf. ihrer Vertreter sind nach Maßgabe des § 129 AktG in ein Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen, das Aktionären und deren Vertretern zugänglich zu machen ist.
Die personenbezogenen Daten werden von der Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach spätestens drei Jahre nach dem Tag der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht eine längere Speicherdauer wegen rechtlicher Vorgaben oder wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses der Gesellschaft, zum Beispiel zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen geboten ist.
Die Kontaktdaten der Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach als Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO lauten: Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach.
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Der Vorstand