Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach – Hauptversammlung

Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach

Schloßvippach

Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zu einer

am 11.05.2023 um 17:00 Uhr

stattfindenden

HAUPTVERSAMMLUNG

der

Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach,
Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach,

in unseren Geschäftsräumen

in der Weimarischen Straße 33, 99195 Schloßvippach,

recht herzlich ein.

 

Diese Einberufung durch den Vorstand und den Aufsichtsratsvorsitzenden der Laproma erfolgt, weil 15 Aktionäre der Laproma von insgesamt ca. 300 Aktionären die Einberufung einer Hauptversammlung mit den unten aufgeführten Tagesordnungspunkten verlangt haben.

I. Tagesordnung

TOP 1:

Abberufung des gesamten amtierenden Aufsichtsrates

a)

Kirchner, Dietrich, Landwirt/​Rentner, Markvippach

b)

Pfanzelt, Thomas, Viehkaufmann, Spangenberg

c)

Löffler, Frank, Rechtsanwalt, Erfurt (gerichtlich nach § 104 AktG bestellt; hier Abberufung nur vorsorglich, da das Amt automatisch nach § 104 Abs. 6 AktG durch die Wahl eines ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedes erlischt)

TOP 2:

Neuwahl des Aufsichtsrates mit drei Aufsichtsratsmitgliedern

Der aus drei (3) Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat (§ 95 Abs. 1 AktG, § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft) ist gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre besetzt.

Als neue Aufsichtsratsmitglieder werden vorgeschlagen:

a)

Dr. Kubis, Dietmar, Rechtsanwalt, Jena

b)

Paffen, Jürgen, Dipl.-Ing. für Landbau, Weißensee

c)

Knieling, Thomas, Kfm. für Groß- und Einzelhandel/​Bilanzbuchhalter, Gudensberg

d)

Löffler, Frank, Rechtsanwalt, Erfurt

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsratsvorsitzenden

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Anträge sämtlich abzulehnen.

Begründung:

Die 15 Aktionäre, die die Einberufung der Hauptversammlung für einen Austausch aller Aufsichtsratsmitglieder verlangten, verfolgen zwei Ziele:

1. Ziel der 15 Aktionäre

Mit einem Wechsel des Aufsichtsrats wollen die 15 Aktionäre verhindern, dass ein Großteil der Aktionäre der Laproma ihre wertvollen Aktien an einen bereitstehenden Kaufinteressenten verkaufen und ihr Lebenswerk „vergolden“ können.

Der Verkauf der Aktien an den bereitstehenden Kaufinteressenten wurde aufgrund eines mit über 90 % gefassten Hauptversammlungsbeschlusses der Laproma vorbereitet. Es wurde von der Laproma ein Gutachten über den Wert der Aktien eingeholt und die verkaufswilligen Aktionäre meldeten sich daraufhin beim Aufsichtsrat. Sie baten den Aufsichtsrat um Hilfe bei der Umsetzung der Aktienverkäufe. Die Verhandlungen über die Aktienverkäufe mit dem kaufwilligen Interessenten stehen kurz vor dem Abschluss.

2. Ziel der 15 Aktionäre

Das zweite Ziel der 15 Aktionäre besteht darin, den am 22.02.2023 abberufenen Vorstand vor Schadensersatzforderungen zu schützen, die der jetzige Aufsichtsrat nach seiner Prüfung gegen den ehemaligen Vorstand pflichtgemäß geltend macht. Der ehemalige Vorstand schloss z. B. einen Vertrag mit einem anderen Vorstandsmitglied über eine hohe Gehaltserhöhung ab, obwohl für Vorstandsangelegenheiten ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist.

Der ehemalige Vorstand kaufte als Vorstand der Laproma ca. 1.600 Aktien an der Laproma von einem Aktionär zu einem Kaufpreis von 12,50 Euro, obwohl er wusste, dass die Aktien der Laproma einen Wert von 100 Euro überschreiten. Dem verkaufenden Aktionär ist ein Schaden von ca. 90.000 Euro entstanden. Trotz Aufforderung durch den Aufsichtsrat gab der ehemalige Vorstand die 1.600 Aktien nicht an den geschädigten Verkäufer zurück.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 07. Mai 2023 um 24:00 Uhr unter der Anschrift: Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach, Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 036371/​55110, oder per E-Mail unter der Anschrift

info@laproma.de

zugegangen sein. Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift: Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach, Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 036371/​55110, oder per E-Mail unter der Anschrift

info@laproma.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 26. April 2023 um 24.00 Uhr der Gesellschaft zugehen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und ihre Vertreter

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten der Aktionäre und der Vertreter von Aktionären. Dabei handelt es sich um Name und Vorname, Anrede und Titel, Anschrift und sonstige Kontaktdaten, Daten über die Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten zur Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts. Die personenbezogenen Daten werden dabei vom Aktionär bzw. dessen Vertreter zur Verfügung gestellt oder die Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach erhält sie vom depotführenden Institut des Aktionärs, meist weitergeleitet über weitere Intermediäre.

Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen, die sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung haben, und die mit ihr verbundenen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Bereitstellung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre und ihrer Vertreter an der Hauptversammlung und/​oder die Stimmabgabe nach den aktienrechtlichen Bestimmungen erforderlich. Rechtsgrundlage ist das AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DS-GVO.

Im Falle von Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden diese wie in dieser Einladung beschrieben zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten der selbst teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre und ggf. ihrer Vertreter sind nach Maßgabe des § 129 AktG in ein Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen, das Aktionären und deren Vertretern zugänglich zu machen ist.

Die personenbezogenen Daten werden von der Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach spätestens drei Jahre nach dem Tag der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht eine längere Speicherdauer wegen rechtlicher Vorgaben oder wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses der Gesellschaft, zum Beispiel zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen geboten ist.

Die Kontaktdaten der Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach als Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO lauten: Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach.

 

Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach

Der Vorstand                Der Aufsichtsratsvorsitzende

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