Erzeugerschlachthof Kurhessen AG: Einladung zur Hauptversammlung

Erzeugerschlachthof Kurhessen AG

Fulda

An alle Aktionäre der
Erzeugerschlachthof Kurhessen AG

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

am Freitag, 17.12.2021, um 13:30 Uhr
(Einlass 12:30 Uhr)

Gemeindezentrum Künzell
Hahlweg 32-36
36093 Künzell

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Aufsichtsrats

4.

Geschäftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

8.

Geschäftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

9.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

10.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

11.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

12.

Geschäftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

13.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020

14.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

15.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

16.

Satzungsergänzung:

Der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Aufsichtsrat schlägt vor, dass in den Aufsichtsrat der Erzeugerschlachthof Kurhessen AG nur Personen gewählt werden können, die selbst Aktionär an der Erzeugerschlachthof Kurhessen AG sind, es ist für jede Gesellschaft maximal eine Person als Aufsichtsratsmitglied zulässig.

Dies soll so in der Satzung der Erzeugerschlachthof Kurhessen AG unter § 9 Aufsichtsrat, Zusammensetzung und Amtsdauer unter Punkt (1) um folgenden Zusatz ergänzt werden:

In den Aufsichtsrat können nur Personen gewählt werden, die selbst Aktionär der Erzeugerschlachthof Kurhessen AG sind, es ist für jede Gesellschaft maximal eine Person als Aufsichtsrat zulässig.

Somit soll § 9 Aufsichtsrat, Zusammensetzung und Amtsdauer (1) folgend lauten:

§ 9 Aufsichtsrat, Zusammensetzung und Amtsdauer

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und mindestens 2 weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. In den Aufsichtsrat können nur Personen gewählt werden, die selbst Aktionär der Erzeugerschlachthof Kurhessen AG sind, es ist für jede Gesellschaft maximal eine Person als Aufsichtsratsmitglied zulässig. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder muss stets durch 3 teilbar sein (3/​6/​9 AR-Mitglieder).

17.

Wahlen zum Aufsichtsrat

18.

Wahl des Abschlussprüfers für das Wj 2021

19.

Anträge und Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 500 Aktien in Form von Stückaktien/​Stimmrechten mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils 500,00 Euro.

05.11.2021

Sven Euen
Vorstand
Peter Schmitt
Vorstand
Rudolf Bühler
Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

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