ESPEN AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ESPEN AG

Bad Vilbel

WKN 594 168

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionäre und Aktionärinnen,

hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ESPEN AG für das Geschäftsjahr 2021

am Donnerstag, 26.08.2022, um 11.15 Uhr

in die Gaststätte Lindenhof, 61118 Bad Vilbel-Dortelweil

 

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021

3.

Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrates zum abgelaufenen Geschäftsjahr

4.

Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorschlag des Vorstandes: Vortrag in Höhe von € 86.634 auf neue Rechnung

5.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Es wird vorgeschlagen, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.

6.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten. Eine personenbezogene Entlastung wird vorgenommen.

7.

Wahl des Abschlusserstellers für das Jahr 2022

Es wird vorgeschlagen, die Steuerkanzlei Keupp, Reising & Bohnes Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbH, Bad Vilbel, mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

8.

Bericht zum aktuellen Stand der Geschäftstätigkeit der senegalesischen Tochtergesellschaft ESPEN ORGANICS SENEGAL (EOSEN Sarl)

9.

Verschiedenes

Nach Schließung der Hauptversammlung wird ein Mittagessen angeboten (ca. 13.30 Uhr). Im Anschluss ist ein Kurzreferat vorgesehen zu einem tagesaktuellen Thema. Inhalt und Referent werden noch bekanntgegeben.

Wir verzichten dieses Jahr auf die briefliche Verteilung von Geschäftsberichten. Auf Anfrage stellen wir folgende Unterlagen entweder digital oder in Papierform zur Verfügung:

den gebilligten Bilanzbericht für das Geschäftsjahr 2021

den Lagebericht des Vorstands

Zusammenfassung des Business-Plans der EOSEN Sarl

Anträge, Gegenanträge und ggf. die Stellungnahme der Verwaltung hierzu

pflichtgemäße Datenschutzhinweise

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §126 ff. AktG sind einschließlich einer etwaigen Begründung bis zum 10. August 2022 in schriftlicher Form der Gesellschaft zu übermitteln.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die ihre Teilnahme spätestens am siebten Tag vor der HV, also bis zum 18. August 2022 schriftlich bei der Gesellschaft angezeigt haben.

Wir bitten daher um zeitnahe Anmeldung. Sollten Sie verhindert sein und dennoch Ihr Stimmrecht ausüben wollen, verwenden Sie bitte eine Vollmacht. Diese muss von Ihnen gegengezeichnet werden und sollte uns im Original vorliegen.

 

Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir relevante Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre zusammengefasst. Diese Hinweise sind ebenfalls auf der Internetseite aufgeführt.

Wir wünschen gute Anreise.

 

 

ESPEN AG

Der Vorstand

 

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