ESTERER AKTIENGESELLSCHAFT – 112. Hauptversammlung

ESTERER AKTIENGESELLSCHAFT
ALTÖTTING
– ISIN: DE 000 657 702 6 –
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Montag, den 13. Juli 2015, um 10:00 Uhr
in den Räumen der Esterer Aktiengesellschaft,
in 84503 Altötting, Estererstraße 12, stattfindenden
112. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de eingesehen werden.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Alfred Schneider, Köln, hat mit Schreiben vom 04. Mai 2015 gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung sein Mandat im Aufsichtsrat der Esterer Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juli 2015 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 95 Abs. 1 AktG i.V. mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG letzter Halbsatz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Herrn André Fey, Stuttgart

mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und für die satzungsgemäße Laufzeit, d.h. bis zu Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Herr André Fey ist Diplom-Betriebswirt (FH) und war bis zum 31. Januar 2014 Geschäftsführer der Esterer WD GmbH, Altötting und bis zum Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung Vorstand der Esterer Aktiengesellschaft, Altötting. Mit Schreiben vom 20. April 2015 hat Herr Fey sein Mandat als Vorstand der Esterer Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 13. Juli 2015 niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat dieser Amtsniederlegung zugestimmt.

Die Esterer Aktiengesellschaft war bis zum 30. Dezember 2014 börsennotiert. Vor diesem Hintergrund erfolgt der Vorschlag, Herrn André Fey in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, auch auf Vorschlag der Aktionärin Allerthal-Werke AG, Köln, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält (§ 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG).

Herr Fey übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus.
5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Formhals Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
51688 Wipperfürth

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens bis zum Ablauf des 06. Juli 2015 (24 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter

Esterer Aktiengesellschaft
Postfach 1164
84495 Altötting
oder
Telefax: +49(0)8671/503386
oder
E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de

angemeldet haben. Eine Umschreibung von Namensaktien im Aktienregister ist mit Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Vertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de zum Download bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:

Esterer Aktiengesellschaft
Postfach 1164
84495 Altötting
oder
Telefax: +49(0)8671/503386
oder
E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de

– Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:

Esterer Aktiengesellschaft
Postfach 1164
84495 Altötting
oder
Telefax: +49(0)8671/503386
oder
E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 28. Juni 2015 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

– Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de zugänglich:

der Inhalt dieser Einberufung;

etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen;

die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;

die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;

Jahresabschluss, Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats der Esterer AG für das Geschäftsjahr 2014.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 16.500 nennwertlose Stückaktien, welche auf den Namen lauten, ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 16.500 Stückaktien gewähren daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 16.500 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

Altötting, im Mai 2015

Esterer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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