ETIENNE AIGNER-Hauptversammlung

ETIENNE AIGNER
AKTIENGESELLSCHAFT

München

ISIN: DE0005011001
WKN: 501 100

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 31. Juli 2014, um 14:00 Uhr

in den Räumen der Gesellschaft, Marbachstraße 9 in 81369 München,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats

Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marbachstraße 9, München, und im Internet unter http://www.aignermunich.com/world-of-aigner/unternehmen/investor-relations eingesehen werden. Sie liegen außerdem während der Hauptversammlung zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Anfrage werden Abschriften dieser Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.766.624,04 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Etienne Aigner Aktiengesellschaft auf Evi Brandl, geschäftsansässig in München als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung gemäß § 327 a ff. AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen von Frau Evi Brandl, geschäftsansässig, Hofmannstraße 9, 81379 München, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Etienne Aigner Aktiengesellschaft, München, werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von Frau Evi Brandl, München, als Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 190,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktien der Etienne Aigner Aktiengesellschaft, München, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 25,56 auf Frau Evi Brandl als Hauptaktionärin übertragen.“

Begründung

Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

Frau Evi Brandl hat mit Schreiben vom 05.02.2014 gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen an den Vorstand der Etienne Aigner Aktiengesellschaft gestellt, die Hauptversammlung der Etienne Aigner Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf ihre Person als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Zum 05.02.2014 gehörten Frau Evi Brandl Aktien der Etienne Aigner Aktiengesellschaft in Höhe von rund 99,10 % des Grundkapitals. Frau Evi Brandl ist damit Hauptaktionärin der Etienne Aigner Aktiengesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Nach Festlegung der Höhe der Barabfindung hat Frau Evi Brandl mit Schreiben vom 12.06.2014 ihr Verlangen unter Angabe der von ihr festgelegten Barabfindung konkretisiert und verlangt, den Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Etienne Aigner Aktiengesellschaft auf Frau Evi Brandl geschäftsansässig in München als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG“ auf die Tagesordnung der Hauptversammlung der Etienne Aigner Aktiengesellschaft zu setzen. Zum Zeitpunkt des Schreibens vom 12.06.2014 gehörten Frau Evi Brandl Aktien der Etienne Aigner Aktiengesellschaft in Höhe von rund 99,11% des Grundkapitals.

Frau Evi Brandl hat der Hauptversammlung der Etienne Aigner Aktiengesellschaft mit Datum vom 12.06.2014 einen schriftlichen Bericht („Übertragungsbericht“) gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.

Die den Minderheitsaktionären der Etienne Aigner Aktiengesellschaft zu gewährende angemessene Barabfindung wurde von Frau Evi Brandl mit Unterstützung der Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München („Kleeberg“), festgelegt. Die zu diesem Zweck erstellte gutachtliche Stellungnahme von Kleeberg vom 10.06.2014 zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung für die Aktien der Etienne Aigner Aktiengesellschaft anlässlich der geplanten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zum Bewertungsstichtag 31.07.2014 (die „Gutachtliche Stellungnahme“) wurde dem Übertragungsbericht in Kopie als Anlage 1 beigefügt und bildet einen integralen Bestandteil des Übertragungsbericht.

Mit Datum vom 18.06.2014 hat Frau Evi Brandl gemäß § 327b Abs. 3 AktG dem Vorstand die Erklärung eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts übermittelt, der Donner & Reuschel AG, München. Die Erklärung datiert vom 18.06.2014 und ist dem Übertragungsbericht als Anlage 4 beigefügt. Mit der Erklärung übernimmt das Kreditinstitut die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung von Frau Evi Brandl, nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Auf Antrag von Frau Evi Brandl hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 07.04.2014 die S & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München („S & P“), als sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG ausgewählt und bestellt.

S & P hat mit Datum vom 13.06.2014 gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 293e AktG einen gesonderten Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung erstattet.

Von der Einberufung an auszulegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Etienne Aigner Aktiengesellschaft, Marbachstraße 9, 81369 München, zur Einsicht der Aktionäre aus:

Zu TOP 1

der festgestellte Jahresabschluss und Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013.

Zu TOP 6

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

zusätzlich zu den Jahresabschlussunterlagen zu TOP 1 (s.o.): die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Etienne Aigner Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2011 und 2012;

Der von Frau Evi Brandl nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf ihre Person als Hauptaktionärin und die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung (Übertragungsbericht);

Das Verlangen von Frau Evi Brandl gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 05.02.2014 (als Anlage des Übertragungsberichts);

Das konkretisierte Verlangen von Frau Evi Brandl gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 12.06.2014 (als Anlage des Übertragungsberichts);

Die Gewährleistungserklärung der Donner & Reuschel AG, München, gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 18.06.2014 (als Anlage des Übertragungsberichts);

Der Bericht des gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers S & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gemäß § 327c Abs. 2 bis 4 i.V.m. § 293e AktG über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung.

Eine Abschrift sämtlicher vorgenannter Unterlagen wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt. Bitte richten sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:

Etienne Aigner Aktiengesellschaft
Herrn Manfred Gladbach
Marbachstraße 9
81639 München
Telefax +49 89 76993-234
E-Mail: hauptversammlung@aignermunich.com

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Etienne Aigner Aktiengesellschaft ausliegen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 12 der Satzung nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2014 am Sitz der Gesellschaft, Marbachstraße 9, 81369 München, bei dem nachstehend als Hinterlegungsstelle benannten Kreditinstitut, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen. Die Hinterlegung kann auch derart erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Hinterlegungsstelle ist:

Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel spätestens am 29. Juli 2014 bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre nur nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen ausüben. Die Stimmrechtsvertreter sind auch bei erteilter Vollmacht nur dann zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.

Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können schriftlich per Post an

Etienne Aigner AG
Herrn Manfred Gladbach
Marbachstraße 9
81369 München
Telefax +49 89 76993-234
E-Mail: hauptversammlung@aignermunich.com

übermittelt werden. Bei Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter per E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten an.

Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals (dies entspricht 12.000 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beilegen. Im Hinblick auf die dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien wird auf die Voraussetzungen des §§ 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG und des § 70 AktG verwiesen.

Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 30. Juni 2014, 24:00 Uhr zugehen. Das Verlangen ist schriftlich unter folgender Adresse an den Vorstand der Etienne Aigner Aktiengesellschaft zu richten:

Etienne Aigner Aktiengesellschaft
z. Hd. des Vorstands
Marbachstraße 9
81639 München

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen und/oder Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft hat die Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.aignermunich.com/world-of-aigner/unternehmen/investor-relations zugänglich zu machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Dabei werden alle ordnungsgemäßen Gegenanträge berücksichtigt, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 16. Juli 2014, 24:00 Uhr, mit Begründung unter folgender Adresse zugegangen sind:

Etienne Aigner Aktiengesellschaft
Herrn Manfred Gladbach
Marbachstraße 9
81639 München
Telefax +49 89 76993-234
E-Mail: hauptversammlung@aignermunich.com

Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge von Aktionären. Wahlvorschläge müssen jedoch nicht begründet werden.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.

 

München, im Juni 2014

Etienne Aigner Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Comments are closed.