EUKIA Dementenbetreuungs und -pflege AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

EUKIA Dementenbetreuungs und –pflege AG

Regensburg

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der EUKIA Dementenbetreuungs und –pflege AG lädt die Aktionäre der EUKIA Dementenbetreuungs und –pflege AG hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung der EUKIA Dementenbetreuungs und –pflege AG am 15.05.2023 um 10:00 Uhr in den Räumen der EUKIA Wohn- und Industriebau Baubetreuungs GmbH, Clermont-Ferrand-Allee 34, 93049 Regensburg, ein.

I. Tagesordnung

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats ist abgelaufen. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Daher werden im Folgenden Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen.

1.

Frau Adele Scheiter, geb. am 17.03.1959, Oppersdorf,

2.

Herr Alexander Scheiter, geb. am 27.12.1991, Regensburg,

3.

Frau Viktoria Scheiter, geb. am 18.05.1996, Regensburg

Die vorgeschlagenen Personen erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 100 AktG. Eine Bindung an die Wahlvorschläge besteht nicht.

 

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Die Gesellschaft hat ein Grundkapital von € 250.000,00 und ist eingeteilt in 250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend jeweils 250.000 Stück. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Aktienurkunden sind nicht ausgegeben.

2. Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 15 der Satzung)

Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich angemeldet haben und ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaft hinterlegt haben.

Solange Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, bestimmt der Vorstand in der Einberufung die Voraussetzungen, unter denen die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugelassen werden. Der Vorstand bestimmt hiermit, dass der Berechtigungsnachweis zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch Vorlage entsprechender Eigentumsnachweise durch den Aktionär zu erfolgen hat. Der Berechtigungsnachweis für Gründungsgesellschafter gilt als erbracht, soweit nicht ein Dritter einen widerstreitenden Berechtigungsnachweis vorlegt.

Die Anmeldung und der (widerstreitende) Berechtigungsnachweis müssen schriftlich oder in Textform in deutscher Sprache erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises nicht mitgerechnet.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – soweit erforderlich – der Nachweis des Anteilsbesitzes (Berechtigungsnachweis) müssen der Gesellschaft demnach bis spätestens am 08.05.2023 unter der nachstehenden Adresse zugehen:

EUKIA Dementenbetreuungs und –pflege AG
Clermont-Ferrand-Allee 34, 93049 Regensburg
E-Mail: fschimpel@eukia.de

3. Stimmrechtsübung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung ist die fristgerechte Anmeldung sowie ggf. die Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes (Berechtigungsnachweis) erforderlich (s. die vorstehenden Hinweise in Ziffer 2.)

4. Anträge der Aktionäre

Etwaige Gegenanträge i.S.v. § 126 AktG von Aktionären sind ausschließlich an nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

EUKIA Dementenbetreuungs und –pflege AG
Clermont-Ferrand-Allee 34, 93049 Regensburg
E-Mail: fschimpel@eukia.de

Rechtzeitig eingegangene Anträge i.S.d. § 126 AktG werden den anderen Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Nicht rechtzeitig eingegangene oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese an die vorgenannte Adresse zu richten.

Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer vorgeschlagenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

 

Regensburg, März 2023

Der Vorstand

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