Eurobond-Immo AG
Düsseldorf
An die Aktionäre der
Eurobond Immo AG
Düsseldorf
Einladung zur Hauptversammlung 2023
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, dem 22. Mai 2023, um 15.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Eurobond-Sales AG, Kaufinger Straße 22, 80331 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31.12.2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr zum 31.12.2022 |
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2. |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung aus dem Geschäftsjahr 2022 Der Jahresüberschuss beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf € 30.268,40. Der Bilanzverlust in Höhe von € 206.698,68 wird auf neue Rechnung vorgetragen |
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3. |
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates: Die Hauptversammlung erteilt dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstand auf Vorschlag des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum. |
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4. |
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Beschlussvorschlag des Vorstands: Die Hauptversammlung erteilt den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates auf Vorschlag des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates: Auf Vorschlag des Aufsichtsrates wird die Breuer Höfer Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. |
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6. |
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates: Gemäß Satzung der Eurobond Immo AG in der Fassung vom 20.01.2023 besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern und wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt auf die längste nach §§ 30, 102 AktG jeweils zulässige Zeit, sofern die Hauptversammlung bei der Wahl keine kürzere Amtszeit festlegt. Eine Wiederwahl ist – auch mehrfach – statthaft. Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates: Folgende Personen werden für den Zeitraum von drei Jahren gewählt:
Die Hauptversammlung ist an diesen Beschlussvorschlag nicht gebunden! |
Teilnahmebedingungen
Zum Zeitpunkt der Einberufung hatte die Gesellschaft 500.000 Stückaktien ausgegeben, von denen zum Zeitpunkt der Einberufung 500.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der dortigen Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher Sprache unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden hierfür mitgeteilten Adresse spätestens am Freitag, den 15. Mai 2023, 24:00 Uhr, zugehen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur dortigen Ausübung des Stimmrechts kann gemäß Ziff. 18.5 der Satzung durch Nachweis über im Eigentum befindliche Aktien auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen und ist durch eine in Textform in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des Kreditinstitutes oder der Gesellschaft nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist Dienstag, der 28. April 2023, 00:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft, zu beziehen.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen:
Eurobond Immo AG
– Hauptversammlung –
Flinger Str. 11, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Telefax: +49/211/3237414
info@eurobond-immo.de
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen.
Die Vollmacht bedarf nach § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG, Ziff. 16.3 der Satzung der schriftlichen Form.
Düsseldorf, den 20.04.2023
Eurobond Immo AG
Der Vorstand