Eurofins Genomics B.V. – Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG

über die Beendigung eines Spruchverfahrens wegen des Squeeze-Outs bei der MWG-Biotech AG (heute Eurofins MWG Holding GmbH), Ebersberg – MWG-Biotech AG
5 HK 4268/17, 31 Wx 399/18

Eurofins Genomics B.V.

Breda, Niederlande

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG über die Beendigung eines Spruchverfahrens
wegen des Squeeze-Outs bei der MWG-Biotech AG (heute Eurofins MWG Holding GmbH), Ebersberg

I.
Bekanntmachung gerichtliche Entscheidungen

Die Aktien der Minderheitsaktionäre der vormaligen MWG-Biotech AG, Ebersberg, wurden
aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Dezember 2016 gegen Gewährung einer
Barabfindung in Höhe von EUR 3,20 je Aktie auf die Hauptaktionärin, Eurofins Genomics
B.V., Breda, Niederlande, übertragen.

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung
für die Minderheitsaktionäre gibt die Geschäftsführung der Eurofins Genomics B.V.
gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den Beschluss des Landgerichts München I vom 29. Juni 2018,
Az. 5 HK 4268/​17, sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 7. Januar
2022, Az. 31 Wx 399/​18 bekannt:

1. Beschluss Landgericht München I

In dem Spruchverfahren

 
1)

Scheunert, Frank

[…]

 
40)

Freitag, Karl-Walter, Köln

[…]

 
43)

Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Karl-Walter Freitag, Köln

[…]

gegen

Eurofins Genomics. B.V., Breda

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Katja Slavik, EIFLER GRANDPIERRE WEBER
PartmbB, Friedrichstraße 31-33, 60323 Frankfurt am Main

Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten
(§ 6 SpruchG):

Rechtsanwalt Sekera-Terplan Tino, c/​o Kempter Gierlinger und Partner, Barer Straße
48/​I, 80799 München

erlässt das Landgericht München, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter
am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Hipp und Handelsrichter Hopp nach mündlicher
Verhandlung vom 22.2.2018 am 29.6.2018 folgenden Beschluss:

 
I.

Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 3,20 je Namensstückaktie
der MWG Biotech AG werden zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen
Kosten der Antragsteller.

III.

Der Geschäftswert für das Verfahren sowie der Wert für die Berechnung der von der
Antragstellerin an den gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am
Verfahren beteiligten Aktionäre werden auf € 200.000,– festgesetzt.

2. Beschluss des Oberlandesgerichts München

Auf die Beschwerde der Antragsteller 40) und 43) sowie auf die Anschlussbeschwerde
der Antragsgegnerin hat das Oberlandesgericht München (31 Wx 399/​18) mit Beschluss
vom 7. Januar 2022 entschieden:

 
1.

Die Beschwerden der Antragsteller 40) und 43) gegen den Beschluss des Landgerichts
München I vom 29.06.2018 werden zurückgewiesen.

2.

Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts München
I vom 29.06.2018 wird zurückgewiesen.

3.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen
außergerichtlichen Kosten der beschwerdeführenden Antragsteller zu 40) und 43).

4.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren sowie der Wert für die Bemessung der
von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter der nicht selbst am Verfahren
beteiligten ehemaligen Aktionäre zu leistenden Vergütung für das Beschwerdeverfahren
wird auf jeweils € 200.000,00 festgesetzt.

 

Breda, im März 2022

Eurofins Genomics B.V.

Die Geschäftsführung

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