Europa Service Autovermietung AG – Ordentliche Hauptversammlung

Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft

Solingen

Wir laden unsere Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Mittwoch, 31.08.2022 um 14:00 Uhr

in die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 7.046.752,87 EUR aus dem Geschäftsjahr 2021 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,00 EUR je Aktie
auf die 500.000 Aktien
0,00 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 7.046.752,87 EUR
Bilanzgewinn 7.046.752,87 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates zu beschließen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quadrilog GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Beschlussfassung zur Einbeziehung in den Konzernabschluss

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT steht für die von der Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft bis zum Abschlussstichtag 31.12.2021 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr (01.01.2022 bis 31.12.2022) ein.

Die Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft wird für das Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 in den Konzernabschluss der STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Wuppertal HRB 16207, zum 31.12.2021 einbezogen. Auch die übrigen Voraussetzungen für Erleichterungen gemäß § 264 Absatz 3 HGB sind bzw. werden erfüllt sein.

Die Gesellschaft und der Vorstand der Gesellschaft werden gemäß § 264 Absatz 3 HGB von der Verpflichtung befreit, für das Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 gemäß § 264 Absatz 1 HGB den Jahresabschluss nach § 325 HGB offenzulegen.

7.

Beschlussfassung über die Änderung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie damit verbundene Satzungsänderung

Satzungsänderung zu § VII. Absatz 1 der Satzung:

Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft soll von 7 (sieben) auf 8 (acht) erhöht werden. Die Gesellschaft soll hierdurch von der zusätzlichen Sachkunde weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats profitieren. Die Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Änderung von § VII. Absatz 1 der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ VII. Absatz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern.“

8.

Wahlen zum Aufsichtsrat im Anschluss an Tagesordnungspunkt 7

Nach § VII. Abs. 2 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet. Somit ist der Aufsichtsrat in der Hauptversammlung dieses Jahres 2022 neu zu wählen.

Sofern die Hauptversammlung der in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung zugestimmt, schlägt der Aufsichtsrat folgende Personen zur Wahl zum Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 31.08.2022 vor:

Kai Schmedes, Kaufmann, Bremen,

Gunter Glück, Kaufmann, Ennepetal,

Ralf Katzur, Kaufmann, Düsseldorf,

Stephan Lützenkirchen, Berater, Köln,

Sabine Schreiter, Diplom Ökonomin, Essen

Maik Grabow, Kaufmann, Grande

Melanie Lammers, Master of Business Administration, Oyten

Jonas Oberbeck, Rechtsanwalt, Hamburg

Ihre Wahl soll unter der aufschiebenden Bedingung erfolgen, dass die in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam wird.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

9.

Beschlussfassung über die Änderung der Firma sowie damit verbundene Satzungsänderung

Die Firma der Gesellschaft soll von Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft in EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft geändert werden. Die vorgenannte Änderung erfordert eine Satzungsänderung zu § I. Absatz 1 der Satzung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ I. Absatz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft führt die Firma EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft.“

Hinweise

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Datenschutz

Um Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Gesellschaft personenbezogene Daten von Aktionären (und ggfs. deren Bevollmächtigten) verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Rechtsgrundlage ist das AktG i.V.m. Art. 6 (1) c) DSGVO. Weitergehende Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DSGVO stehen auf der Webseite unter

https:/​/​www.europa-service.de/​datenschutz.html

 

Solingen, im Juli 2022

Der Vorstand

 

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