Europa Service Holding Aktiengesellschaft – Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Europa Service Holding Aktiengesellschaft
Solingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 05.04.2019

Europa Service Holding Aktiengesellschaft

Solingen

Bezugsangebot an die Aktionäre der Europa Service Holding Aktiengesellschaft zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der Europa Service Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) mit Sitz in Solingen und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Ein Wertpapierprospekt wurde für dieses Bezugsangebot nicht erstellt, da nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WpPG keine Prospektpflicht besteht.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. Januar 2019 beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.157.669,19, eingeteilt in 38.769 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien) um bis zu EUR 215.793,82 auf bis zu EUR 2.373.463,01 durch Ausgabe von bis zu 3.877 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien) („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen erhöht wird. Der Bezugspreis der Neuen Aktien (Ausgabebetrag in Höhe von EUR 55,66 zuzüglich schuldrechtlichem Agio) beträgt EUR 100,00 je Stückaktie, der Gesamtbezugspreis mithin bis zu EUR 387.700,00. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt.

Den Aktionären ist an den Neuen Aktien ein Bezugsrecht im Verhältnis ihrer Anteile an dem bisherigen Grundkapital der Gesellschaft mit einer Bezugsfrist von drei Wochen einzuräumen. Die Neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 10:1 zum Bezug anzubieten, d.h. für zehn (10) alte Aktien kann eine (1) Neue Aktie bezogen werden.

Die Gesellschaft gibt ihren Aktionären hiermit die Möglichkeit, ihr Bezugsrecht in der Zeit vom

9. April 2019 bis zum 29. April 2019 (jeweils einschließlich)

durch Einreichung eines vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins in zweifacher Ausfertigung bei der Europa Service Holding Aktiengesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, auszuüben.

Der Bezugspreis – einschließlich des Bezugspreises für einen etwaigen Mehrbezug – ist unverzüglich, jedenfalls aber binnen 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Zeichnung durch die Europa Service Holding Aktiengesellschaft (Zahlungseingang) unter Angabe des Verwendungszwecks „Kapitalerhöhung 2019“ sowie Namen und Vornamen des Zeichners bzw. Firma und HR-Nummer auf folgendes Konto der Gesellschaft einzuzahlen:

Europa Service Holding Aktiengesellschaft • Sparkasse Bremen
IBAN: DE31 2905 0101 0082 4471 52 • BIC: SBREDE22XXX.

Etwaige zu viel geleistete Einzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre, die am 1. April 2019, 18:00 Uhr, als Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Das Aktienregister der Gesellschaft ist zugleich Nachweis für die Bezugsberechtigung.

Zeichnungsscheine werden den Aktionären von der Gesellschaft übersandt. Sofern der Zeichnungsschein der Gesellschaft nicht fristgerecht, d.h. bis spätestens am 29. April 2019, zugegangen, unvollständig oder fehlerhaft ist, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Bezugspreis nicht innerhalb der o.g. Frist (Zahlungseingang) auf dem Konto der Gesellschaft gutgeschrieben ist. Die Zusendung des Zeichnungsscheins durch die Aktionäre stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags an die Gesellschaft dar.

Aktionäre, die ihr Bezugsrecht vollständig ausgeübt haben, können dem Vorstand schriftlich oder in Textform verbindlich mitteilen, dass sie darüber hinaus weitere Aktien zu einem Preis nicht unterhalb des in dem Erhöhungsbeschluss festgelegten Preises i.H.v. EUR 100,00 je Neue Aktie aus der Kapitalerhöhung zeichnen möchten, jedoch spätestens bis zum 6. Mai 2019. Die Gesellschaft kann das Angebot, abhängig von der Anzahl der nach Ende der Bezugsfrist noch zur Verfügung stehenden Aktien, ganz oder teilweise annehmen. Soweit mehr Zeichnungswünsche als nicht bezogene Neue Aktien eingehen, können Neue Aktien von der Gesellschaft an Erwerbsinteressenten unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben veräußert werden, jedoch nicht unterhalb des in dem Erhöhungsbeschluss festgelegten Preises i.H.v. EUR 100,00 je Neue Aktie.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft nicht veranlasst werden. Ein Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist nicht möglich. Eine organisierte Endverwertung der nicht ausgeübten Bezugsrechte findet ebenfalls nicht statt. Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 29. Juli 2019 in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Solingen, im April 2019

Der Vorstand

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