Europa Service Holding Aktiengesellschaft
Solingen
Wir laden unsere Aktionäre zu einer
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am 29. August 2018, 10:00 h,
im Kunstmuseum Solingen (Museum Baden), Wuppertaler Str. 160, 42653 Solingen-Gräfrath, ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.467.154,81 EUR aus dem Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrats sowie des mit Wirkung zum 28.02.2018 ausgeschiedenen ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Ralf Bödeker zu beschließen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Beirates für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quadrilog GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
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7. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen Ausweislich § 12 Absatz 1 der Satzung ist neben einem gesetzlich notwendigen Aufsichtsrat ein Beirat einzurichten, welcher den Vorstand gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung bezüglich der Vorgehensweise im zukünftigen Geschäftsgange, bzw. bei der Neueröffnung neuer Geschäftsfelder der Gesellschaft berät. Vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Kundenbedürfnisses nach möglichst flexibler und bedarfsgerechter Mobilität sehen Vorstand und Aufsichtsrat die Notwendigkeit, das Leistungsportfolio der Gesellschaft bzw. ihrer Tochtergesellschaften über das klassische Autovermietgeschäft hinaus auf weitere Mobilitätsgeschäftsfelder auszuweiten. Es erscheint sinnvoll, hierbei von der Sachkompetenz und Erfahrung auch solcher Personen zu profitieren, die der Gesellschaft zwar nicht als Aktionäre angehören, ihr aber doch in anderer Weise eng verbunden sind und den Unternehmenserfolg als hochqualifizierte, unabhängige Mandatsträger und Impulsgeber nachhaltig unterstützen können. Zu diesem Zweck schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die nachfolgenden Satzungsänderungen vor, über die aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs in einem Abstimmungsgang Beschluss gefasst werden soll:
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8. |
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30.08.2017 wurde Ziffer 16 Absatz 1 der Satzung dahingehend geändert, dass der Aufsichtsrat künftig aus sieben statt bisher sechs Mitgliedern besteht. Im Anschluss an diesen Beschluss wurde Herr Gunter Glück mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat gewählt. Mit Wirkung zum 28.02.2018 legte der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Ralf Bödeker, sein Aufsichtsratsmandat sowie den Vorsitz im Aufsichtsrat nieder, um seine langjährige Expertise künftig bei der Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft operativ als „Leiter Business Development und Controlling“ einbringen zu können. Damit besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aktuell nur aus sechs Mitgliedern; zum Vorsitzenden wurde Herr Kai Schmedes gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Person zur Wahl zum Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 29. August 2018 vor:
Herr Ralf Katzur war bis zum Ende des Jahres 2007 selbst Vorstand der Gesellschaft und ist dieser seither über einen Beratervertrag eng verbunden. Er ist mit den Verhältnissen in der Mobilitätsbranche, in der die Gesellschaft tätig ist, eingehend vertraut. Vor diesem Hintergrund ist er besonders geeignet, die Interessen der Aktionäre im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu vertreten und das Gesellschaftsinteresse zu fördern. Als Nachfolger des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Ralf Bödeker ist Herr Ralf Katzur gemäß § 16 Absatz 3. der Satzung nur für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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9. |
Neuwahl des Beirats Nach § 14 Absatz 1 der Satzung werden die Beiratsmitglieder längstens für die Zeit bis zu Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Gewinnverteilung des Geschäftsjahres nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet. Der derzeitige Beirat wurde in der Hauptversammlung des Jahres 2016 gewählt. Somit ist der Beirat in der Hauptversammlung dieses Jahres 2018 neu zu wählen. Der Beirat setzt sich nach § 12 Absatz 4 der Satzung aus drei oder mehr Mitgliedern zusammen. Nach § 12 Absatz 2 der Satzung können zu Mitgliedern des Beirates nur Aktionäre der Gesellschaft gewählt werden, die aktive Autovermieter sind und mindestens eine Stückaktie halten, sowie nach § 12 Absatz 3 der Satzung Nichtaktionäre, sofern diese von der Hauptversammlung mit 100 % ihrer Stimmen gewählt werden. Sofern die Hauptversammlung die unter Tagesordnungspunkt 7.1 bis 7.4 aufgeführten Satzungsänderungen beschließen sollte, können zu Mitgliedern des Beirates auch natürliche Personen von besonderer Sachkunde im Bereich der Autovermietung an Selbstfahrer gewählt werden, welche entweder Inhaber oder Gesellschafter eines Unternehmens sind, welches seinerseits als Autovermieter tätig ist und einen Lizenzvertrag mit der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften unterhält, oder bei juristischen Personen, Geschäftsführer oder Gesellschafter eines solchen Unternehmens sind, oder welche in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen stehen, welches seinerseits die gewerbliche Autovermietung an Selbstfahrer zum Geschäftsgegenstand hat und einen Lizenzvertrag mit der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften unterhält, sowie Nichtaktionäre, sofern diese von der Hauptversammlung mit 75 % ihrer Stimmen gewählt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Personen zur Wahl zum Beirat der Gesellschaft vor:
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Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr gewählten Mitglieder des Beirates nicht gebunden.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.
Nach § 25 Absatz 3 der Satzung wird bestimmt, dass nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, die ihre Teilnahme bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 25.08.2018 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. In der Anmeldung bei der Gesellschaft ist auch anzugeben, ob und ggf. durch wen sich der Aktionär in der Hauptversammlung vertreten lassen will. Adresse im Sinne von § 126 AktG ist die Hauptverwaltung der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen.
Solingen, im Juli 2018
Der Vorstand