In die Tagesordnung der Hauptversammlung der Europäisch-Iranischen Handelsbank AG
am 27. Juni 2019 hat sich im Absatz „Teilnahme“ ein Tippfehler eingeschlichen.
Nachfolgend die Berichtigung.
Europäisch-Iranische Handelsbank Aktiengesellschaft
Hamburg
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform anmelden und deren Anmeldung der Gesellschaft spätestens bis 20. Juni 2019, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugeht:
Europäisch-Iranische Handelsbank AG
Depenau 2
20095 Hamburg
Tel.: +49(40)32 10 9-0
Fax: +49(40)32 10 9-890
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur derjenige als Aktionär, der seinen Anteilsbesitz der Gesellschaft gegenüber in geeigneter Form nachweist.
Der Nachweis muss sich auf den letzten Anmeldetag, d.h. den 20. Juni 2019, beziehen und am Tag der Hauptversammlung auf Verlangen des Versammlungsleiters vorgelegt werden. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise erbracht werden, indem am 20. Juni 2019 bei unserer Gesellschaft, Depenau 2, 20095 Hamburg oder einem Notar während der üblichen Geschäftsstunden Aktien zur Abstempelung vorgelegt oder hinterlegt werden und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen werden.
Hamburg, im Mai 2019
EUROPÄISCH-IRANISCHE HANDELSBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
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