Europäisch-Iranische Handelsbank Aktiengesellschaft: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 20.10.2020

Europäisch-Iranische Handelsbank Aktiengesellschaft

Hamburg

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der Europäisch-Iranischen Handelsbank AG
am 03. Dezember 2020 um 12:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Gesellschaft
Depenau 2, 20095 Hamburg

Tagesordnung

1.

Änderung der Satzung der Europäisch-Iranischen Handelsbank AG

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, die Satzung der EIHB wie folgt zu ändern:

§ 6 Absatz 2:

Alt: „Die Gesellschaft wird entweder durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.“

Neu: „Das Unternehmen wird von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.“

§ 14 Absatz 1:

Alt: „Die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre findet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt.“

Neu: „Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres statt.“

Die Änderungen werden in deutscher Sprache vorgenommen.

2.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates und die Sitzungsgelder für das Geschäftsjahr 2020

Teilnahme

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der außerordentlichen Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform anmelden und deren Anmeldung der Gesellschaft spätestens bis 26. November 2020, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugeht:

Europäisch-Iranische Handelsbank AG
Depenau 2
20095 Hamburg
Fax: +49(40)32 10 9-890

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur derjenige als Aktionär, der seinen Anteilsbesitz der Gesellschaft gegenüber in geeigneter Form nachweist.

Der Nachweis muss sich auf den letzten Anmeldetag, d.h. den 26. November 2020, beziehen und am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung auf Verlangen des Versammlungsleiters vorgelegt werden.

Ein solcher Nachweis kann beispielsweise erbracht werden, indem am 26. November 2020 bei unserer Gesellschaft, Depenau 2, 20095 Hamburg, oder einem Notar während der üblichen Geschäftsstunden Aktien zur Abstempelung vorgelegt oder hinterlegt werden und bis zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung dort belassen werden.

 

Hamburg, im 13. Oktober 2020


EUROPÄISCH-IRANISCHE HANDELSBANK AKTIENGESELLSCHAFT

A. Onsori                R. Vollmering

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