Europäisch-Iranische Handelsbank Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Europäisch-Iranische Handelsbank Aktiengesellschaft

Hamburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der Europäisch-Iranische Handelsbank AG
am 06. Juli 2022 um 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Gesellschaft,
Depenau 2, 20095 Hamburg

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr
2021 (01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021) zusammen mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn
von EUR 2.385.502,37 in die Position „andere Gewinnrücklagen“ einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates und die Sitzungsgelder für
das Geschäftsjahr 2021

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

7.

Antrag auf Satzungsänderung (§ 17 Nr. 3)

Der Hauptversammlung wird seitens des Vorstandes vorgeschlagen, die Regelung des §
17 Nr. 3 wie folgt zu ändern:

Alt: Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten sechs Monaten nach Beendigung des letzten Geschäftsjahres über die Entlastung des Vorstandes
und des Aufsichtsrates, über die Verwendung des im Vorjahr erzielten Bilanzgewinnes,
über die Wahl des Abschlussprüfers und in den im Gesetz und dieser Satzung vorgesehenen
Fällen auch über die Feststellung des Jahresabschlusses.

Neu: Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht Monaten nach Beendigung des letzten Geschäftsjahres über die Entlastung des Vorstandes
und des Aufsichtsrates, über die Verwendung des im Vorjahr erzielten Bilanzgewinnes,
über die Wahl des Abschlussprüfers und in den im Gesetz und dieser Satzung vorgesehenen
Fällen auch über die Feststellung des Jahresabschlusses.

8.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Die Zusammensetzung
richtet sich nach §§ 95, 96 AktG und §§ 1,4 Drittelbeteiligungsgesetz

Mit dem Tage der Hauptversammlung läuft die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder
ab.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, die Herren

Dr. Ali Khorsandian
Managing Director
Bank of Industry and Mine, Tehran

Dr. Mehdi Razavi
Professor
Universität Tehran

Reza Dolatabadi
Managing Director
Bank Mellat, Tehran

Dr. Hadi Akhlaghi Feiz Asar
Managing Director
Bank Tejarat

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

Bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Europäisch-Iranischen Handelsbank
AG, Hamburg, am 17.03.2022 wurden von der Belegschaft

Herr Wolfgang Albrecht
Abteilungsleiter Risk Management
Europäisch-Iranische Handelsbank AG

Herr Christian Bäßgen
Gruppenleiter Correspondent Banking
Europäisch-Iranische Handelsbank AG

gewählt und als Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung
von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich vor der Hauptversammlung in Textform anmelden und deren Anmeldung der Gesellschaft
spätestens bis 29. Juni 2022, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugeht:

Europäisch-Iranische Handelsbank AG
Depenau 2
20095 Hamburg
Tel.: +49(40)32 10 9-0
Fax: +49(40)32 10 9-890

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts nur derjenige als Aktionär, der seinen Anteilsbesitz
der Gesellschaft gegenüber in geeigneter Form nachweist.

Der Nachweis muss sich auf den letzten Anmeldetag, d.h. den 29. Juni 2022, beziehen
und am Tag der Hauptversammlung auf Verlangen des Versammlungsleiters vorgelegt werden.
Ein solcher Nachweis kann beispielsweise dadurch erbracht werden, dass am 29. Juni
2022 bei der Gesellschaft, Depenau 2, 20095 Hamburg oder einem Notar während der üblichen
Geschäftsstunden Aktien zur Abstempelung vorgelegt oder hinterlegt werden und bis
zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen werden.

 

Hamburg, im Mai 2022

EUROPÄISCH-IRANISCHE HANDELSBANK AKTIENGESELLSCHAFT

A. Onsori               R. Vollmering

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