European Energy Exchange AG
Leipzig
Tagesordnung
der außerordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, 16. Dezember 2016, um 12.00 Uhr,
in den Räumen der European Energy Exchange AG,
Augustusplatz 9 in 04109 Leipzig
1. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der European Energy Exchange AG gegen Bareinlage durch die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht Zur Unterstützung der erfolgreichen Wachstumsstrategie der European Energy Exchange AG soll das Grundkapital der European Energy Exchange AG gegen Bareinlage durch die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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2. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung von European Energy Exchange AG Die Erhöhung des Grundkapitals der European Energy Exchange AG erfordert die Anpassung der Satzung der European Energy Exchange AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
Die Satzung der European Energy Exchange AG wird in § 4 Abs. 1 wie folgt neu gefasst: „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR [max. 60.075.000] (in Worten: Euro [..]) und ist eingeteilt in 40.050.000 Stück auf den Namen lautende stimmberechtigte Stückaktien („Stammaktien“) und [max. 20.025.000] Stück auf den Namen lautende, nicht stimmberechtigte Stückaktien („Vorzugsaktien ohne Stimmrecht“). Die Aktionäre werden in einem von der Gesellschaft zu führenden Aktienbuch verzeichnet. Die Ausgabe weiterer Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jeweils bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorgehen oder gleichstehen, bleibt gem. § 141 Abs. 2 S. 2 AktG ausdrücklich vorbehalten.“
Der Aufsichtsrat der European Energy Exchange AG wird ermächtigt, die neue Fassung der Satzung in Bezug auf den Betrag des erhöhten Grundkapitals sowie der ausgegebenen Vorzugsaktien entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat werden sodann ermächtigt, die so geänderte neue Fassung der Satzung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Die Satzung der European Energy Exchange AG wird in § 21 wie folgt neu gefasst: „§ 21 Gewinnberechtigung und Gewinnverteilung
Der Vorstand wird ermächtigt, die Einzelheiten der Änderungen der Satzung und ihrer Durchführung in Übereinstimmung mit der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. |
Weitere Angaben zur Einberufung
1. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch Bezugnahme auf das Aktienbuch der Gesellschaft ausgewiesen haben. Vertreter von Aktionären müssen ihre Vertretungsbefugnis durch Vollmacht nachweisen. Diese bedarf zumindest der Textform.
Leipzig, im November 2016
European Energy Exchange Aktiengesellschaft
Der Vorstand