European Energy Exchange AG – Hauptversammlung 2018

European Energy Exchange AG

Leipzig

Tagesordnung

der ordentlichen Hauptversammlung
der European Energy Exchange Aktiengesellschaft (EEX AG), Leipzig,
am Donnerstag, 28. Juni 2018, um 11.30 Uhr,
in den Räumen des Steigenberger Grandhotel Handelshof Leipzig,
Salzgässchen 6 in 04109 Leipzig

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der EEX AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 18.369.893,20 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,27 EUR je dividendenberechtigter Stammaktie, d.h. insgesamt 10.813.500,00 EUR.

Ausschüttung einer Dividende von 0,27 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie, d.h. insgesamt 5.406.750,00 EUR.

Einstellung eines Betrages in Höhe von 2.149.643,20 EUR in Gewinnrücklagen.

Die beschlossene Dividende ist zahlbar am 4. Juli 2018.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Satzungsänderung

Zur Anpassung an die gewachsene Konzernstruktur der EEX-Gruppe hat der Aufsichtsrat der EEX AG in 2017 Änderungen in den Geschäftsordnungen für den Vorstand sowie den Aufsichtsrat hinsichtlich der zustimmungspflichtigen Geschäfte beschlossen. Diese Zustimmungspflichten sind teilweise auch in der Satzung abgebildet und sollen entsprechend angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 12 Abs. 2 wird geändert wie folgt:
„Der Aufsichtsrat kann die Arten von Geschäften bestimmen, zu denen der Vorstand, unbeschadet seiner Vertretungsberechtigung im Geschäftsverkehr, seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Die folgenden Geschäfte bedürfen dabei der Zustimmung des Aufsichtsrats mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen:

(a)

Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen an und die Gründung von Unternehmen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz;

(b)

Übertragung von Aktien der Gesellschaft entsprechend § 4 Abs. 2 der Satzung (einschließlich der Ausübung der veräußerten Bezugsrechte);

(c)

Abschluss oder Änderung von Verträgen zwischen der EEX oder einer ihrer Tochtergesellschaften und der Deutsche Börse AG oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG außerhalb der laufenden Geschäftstätigkeit und mit einem Wert von über 2.250.000 € je Einzelfall oder einer voraussichtlichen bzw. voraussichtlich zusätzlichen jährlichen Gesamtbelastung von mehr als 900.000 € je Einzelfall;

(d)

Abschluss oder Änderung von in lit. (c) genannten Verträgen unabhängig von der dort festgelegten Wertgrenze, sobald für ein Kalenderjahr die Summe der (i) auf dieses Kalenderjahr entfallenden Werte der Einzelfälle sowie (ii) voraussichtlichen bzw. voraussichtlich zusätzlichen jährlichen Gesamtbelastungen der Einzelfälle 12.000.000 € übersteigt;

(e)

Beschlüsse über Geschäftsführungsmaßnahmen entsprechend vorstehendem lit. (a) bei einer Beteiligungsgesellschaft der EEX, jeweils oberhalb einer Grenze von 15.000.000 €.“

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Ausgelegte Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der EEX AG im City-Hochhaus, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, zur Einsichtnahme aus:

zu TOP 1:

der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017;

der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017;

der Lagebericht sowie Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017;

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.

zu TOP 2:

der Gewinnverwendungsvorschlag.

Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der EEX AG zur Einsichtnahme ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

2. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch Bezugnahme auf das Aktienbuch der Gesellschaft ausgewiesen haben. Vertreter von Aktionären müssen ihre Vertretungsbefugnis durch Vollmacht nachweisen. Diese bedarf zumindest der Textform.

 

Leipzig, im Mai 2018

European Energy Exchange Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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