![]() European Energy Exchange AGLeipzigTagesordnungder ordentlichen Hauptversammlungam Donnerstag, 7. Juli 2022, um 11.30 Uhrin den Räumen des
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der EEX AG aus dem abgelaufenen
Die beschlossene Dividende ist zahlbar am 12. Juli 2022. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im |
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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6. |
Satzungsänderung
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7. |
Ergänzungswahl für ein Mitglied des Aufsichtsrats Das Aufsichtsmitglied Herr Dr. Nigel Hawkins hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach dem Konsortialvertrag und Der Aufsichtsrat schlägt somit vor,
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Aktionäre sind nach Maßgabe des Konsortialvertrags und des Poolvertrags an den Die Wahl erfolgt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats |
Weitere Angaben zur Einberufung
1. Ausgelegte Unterlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen
der EEX AG im City-Hochhaus, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, zur Einsichtnahme aus:
Zu TOP 1:
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der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021; |
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der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021; |
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der Lagebericht sowie Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021; |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021; |
Zu TOP 2:
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der Gewinnverwendungsvorschlag; |
Zu TOP 7:
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Lebenslauf |
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der EEX AG zur Einsichtnahme ausgelegt.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen übersandt.
2. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch Bezugnahme auf das
Aktienregister der Gesellschaft ausgewiesen haben. Vertreter von Aktionären müssen
ihre Vertretungsbefugnis durch Vollmacht nachweisen. Diese bedarf zumindest der Textform.
Leipzig, im Juni 2022
European Energy Exchange Aktiengesellschaft
Der Vorstand