European Energy Exchange AG – Ordentliche Hauptversammlung

von Red. LG

Artikel

European Energy Exchange AG

Leipzig

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der European Energy Exchange Aktiengesellschaft (EEX AG), Leipzig

am Donnerstag, 29. Juni 2023, um 11.30 Uhr

in den Räumen der EEX AG, Augustusplatz 9 in 04109 Leipzig

 

 

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der EEX AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 66.011.040,05 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,37 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie, d.h. insgesamt 7.409.250,00 EUR.

Ausschüttung einer Dividende von 0,37 EUR je dividendenberechtigter Stammaktie, d.h. insgesamt 14.818.500,00 EUR.

Einstellung eines Betrages in Höhe von 43.783.290,05 EUR in Gewinnrücklagen.

Die beschlossene Dividende ist zahlbar am 6. Juli 2023.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

6.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Mandate aller Mitglieder des Aufsichtsrats der EEX AG enden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2023.

Der gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus achtzehn Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus zwölf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und sechs gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung zu entsendenden Mitgliedern zusammen.

6.1 Entsendung

Bis zum Tage der Bekanntmachung dieser Hauptversammlungseinladung haben die gemäß § 9 der Satzung entsendungsberechtigten Aktionäre mitgeteilt, ihr Entsendungsrecht wie folgt ausüben zu wollen.

Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, die folgende Person in den Aufsichtsrat zu entsenden:

Herrn Thomas Kralinski, Staatssekretär, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, wohnhaft in Berlin

Die Stadt Leipzig beabsichtigt, die folgende Person in den Aufsichtsrat zu entsenden:

Herrn Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, wohnhaft in Leipzig

Die Deutsche Börse AG beabsichtigt, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu entsenden:

Frau Katja Mayer, Geschäftsführende Gesellschafterin, KM Networks GmbH, wohnhaft in Hofheim

Frau Dr. Karin Labitzke, im Ruhestand (ehemals: Bereichsleiterin bei der UniCredit Bank AG), wohnhaft in Gauting

Herrn Vincent van Lith, European Head of Energy, ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, wohnhaft in Frankfurt am Main

Frau Antje Biber, Mitglied des Vorstands, FERI AG, wohnhaft in Wiesbaden

6.2 Wahl

Die Wahlvorschlagsrechte für die zwölf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder verteilen sich gemäß Konsortialvertrag auf sieben Wahlvorschlagsrechte durch den Pool der Aktionäre und fünf Wahlvorschlagsrechte durch die Deutsche Börse AG.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

6.2.1 Pool

A.

Herrn Dr. Dirk Biermann, Geschäftsführer, 50Hertz Transmission GmbH, wohnhaft in Berlin

B.

Herrn Peter Heydecker, Executive Director Trading, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, wohnhaft in La Cure (Schweiz)

C.

Herrn Xavier Lafontaine, Head of Market Economics, EDF Électricité de France, wohnhaft in Neuilly Plaisance (Frankreich)

D.

Herrn Michael Lockett, Chief Commercial Officer – Power, Uniper Global Commodities SE, wohnhaft in Ashby de la Zouch (Großbritannien)

E.

Herrn Daniele Olivi, Head of International Gas Trading, Enel Global Trading SpA, wohnhaft in Rom (Italien)

F.

Herrn Dr. Sven Orlowski, Geschäftsführer, EWE Trading GmbH, wohnhaft in Hamburg

G.

Herrn Hans E. Schweickardt, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Polenergia S.A., wohnhaft in Neerach (Schweiz)

6.2.2 Deutsche Börse

H.

Herrn Dr. Thomas Book, Mitglied des Vorstands, Deutsche Börse AG, wohnhaft in Kronberg

I.

Frau Heike Eckert, Mitglied des Vorstands, Deutsche Börse AG, wohnhaft in Oberursel

J.

Herrn Andreas Preuß, im Ruhestand (ehemals: stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Börse AG), wohnhaft in Beaconsfield (Großbritannien)

K.

Herrn Uwe Schweickert, Managing Director, Deutsche Börse AG, wohnhaft in Bad Homburg

L.

Herrn Jürg Spillmann, Präsident des Verwaltungsrates, Eurex Global Derivatives AG, wohnhaft in Zürich (Schweiz)

Die Aktionäre sind nach Maßgabe des Konsortialvertrags und des Poolvertrags an den Wahlvorschlag gebunden.

7.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der EEX AG und der European Commodity Clearing AG

Die EEX AG beabsichtigt den Abschluss eines Beherrschungsvertrages mit der European Commodity Clearing AG („ECC AG“). Gemäß § 293 Abs. 1 AktG bedarf der Beherrschungsvertrag zwischen EEX AG als herrschendem Unternehmen und ECC AG als beherrschtem Unternehmen der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.

Der Beherrschungsvertrag zwischen EEX AG und ECC AG hat den folgenden Wortlaut:

„Beherrschungsvertrag

zwischen

der European Energy Exchange AG mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 18409,

– nachfolgend „ EEX “ -,

und

der European Commodity Clearing AG mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 22362,

– nachfolgend „ ECC “ -.
§ 1 Leitung
1.1

ECC unterstellt hiermit die Leitung ihrer Gesellschaft der EEX.

1.2

EEX ist nur durch ihren Vorstand berechtigt, dem Vorstand der ECC allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen.

1.3

Die Weisungen nach Ziffer 1.2 sind mindestens in Textform nach § 126b BGB zu erteilen und können nur auf der Grundlage eines formalen Beschlusses des Gesamtvorstands von EEX im Rahmen seiner Vorstandssitzungen ergehen.

1.4

ECC verpflichtet sich, den Weisungen von EEX nach Maßgabe dieses Beherrschungsvertrages Folge zu leisten.

§ 2 Auskunftsrecht

EEX ist berechtigt, Bücher und Schriften von ECC einzusehen. Der Vorstand von ECC ist verpflichtet, EEX auf Anforderung Auskünfte über die rechtlichen, geschäftlichen und organisatorischen Angelegenheiten von ECC zu geben.

§ 3 Regulatorische Anforderungen
3.1

EEX ist bewusst, dass ECC u.a. der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank untersteht und als zentrale Gegenpartei (“ CCP ”) regulatorischen Anforderungen, insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 (EMIR), der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/​2013 sowie dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterliegt.

3.2

Vor diesem Hintergrund wird EEX bei ihren Weisungen an ECC die regulatorischen Anforderungen, z.B. die Alleinverantwortung des Vorstands einer CCP beachten und keine Weisungen erteilen, die gegen diese regulatorischen Anforderungen oder Vorgaben von Aufsichtsbehörden verstoßen.

§ 4 Ausgleich und Abfindung

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung von ECC über diesen Beherrschungsvertrag hat ECC keinen außenstehenden Aktionär nach § 304 Absatz 1 Satz 3 AktG.

§ 5 Zustimmungsvorbehalt

Dieser Beherrschungsvertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlungen von ECC und EEX.

§ 6 Wirksamwerden, Vertragsdauer, Kündigung
6.1

Dieser Beherrschungsvertrag wird mit der Eintragung im Handelsregister der ECC wirksam.

6.2

Dieser Beherrschungsvertrag wird, unbeschadet des Rechts der Kündigung aus wichtigem Grund, ab dem Beginn des Geltungszeitraumes nach Ziffer 6.1 auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei zum Ende eines Geschäftsjahrs der ECC schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

6.3

Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Veräußerung oder Einbringung der Anteile an der ECC durch die EEX und die Verschmelzung, Spaltung, Insolvenz oder Liquidation einer der Vertragsparteien sowie ein Verstoß gegen Ziffer 3 dieses Beherrschungsvertrages.

§ 7 Schlussbestimmungen
7.1

Änderungen und Ergänzungen dieses Beherrschungsvertrages sowie einzelner Bestimmungen dieses Beherrschungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung. Weitere gesetzliche Wirksamkeitsanforderungen an eine Vertragsänderung bleiben unberührt.

7.2

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Beherrschungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Beherrschungsvertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten rechtswirksam möglichst nahekommt.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen EEX AG und ECC AG zuzustimmen.

Der Abschluss des Beherrschungsvertrages ist in dem gemeinsamen, von den Vorständen der EEX AG und der ECC AG nach § 293a Abs.1 Halbsatz 2 AktG erstatteten schriftlichen Bericht rechtlich und wirtschaftlich erläutert. Eine Prüfung des Beherrschungsvertrages gemäß § 293b AktG ist aufgrund der 100%-Beteiligung der EEX AG an der ECC AG nicht erforderlich.

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Ausgelegte Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der EEX AG im City-Hochhaus, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, zur Einsichtnahme aus:

Zu TOP 1:

der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022;

der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022;

der Lagebericht sowie Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022;

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022;

Zu TOP 2:

der Gewinnverwendungsvorschlag;

Zu TOP 6:

die Lebensläufe der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder;

Zu TOP 7:

Beherrschungsvertrag zwischen der European Energy Exchange AG und der European Commodity Clearing AG;

Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie Lageberichte der EEX AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022;

Jahresabschlüsse sowie Lageberichte der ECC AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022;

gemeinsamer Bericht der Vorstände nach § 293a Abs.1 Halbsatz 2 AktG

Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der EEX AG zur Einsichtnahme ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

2. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch Bezugnahme auf das Aktienbuch der Gesellschaft ausgewiesen haben. Vertreter von Aktionären müssen ihre Vertretungsbefugnis durch Vollmacht nachweisen. Diese bedarf zumindest der Textform.

 

Leipzig, im Mai 2023

European Energy Exchange Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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