European Telecommunication Holding E.T.H. Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

European Telecommunication Holding E.T.H. Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 17. Juli 2015, um 10.00 Uhr, in den Konferenzraum im 3. Obergeschoss der Sozietät Bader Förster Schubert, Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Berliner Straße 75, 63065 Offenbach am Main, ein.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:
I.

Barkapitalerhöhung mit Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
1.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 26.528.979,41 um bis zu EUR 15.000.000,00 auf bis zu EUR 41.528.979,41 durch Ausgabe von bis zu 5.859.375 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je EUR 2,56 pro Aktie ausgegeben.
2.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis ihrer proportionalen Beteiligung an dem bisherigen Grundkapital zum Preis von EUR 2,56 je Aktie angeboten. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.
3.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
4.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 31. August 2015 mindestens 580.000 neue Aktien gezeichnet sind.
5.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.
II.

Verschiedenes

Die Tagesordnung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Gemäß § 134 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 BGB). Entsprechende Vollmachtsformulare können bei der Gesellschaft angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frankfurt am Main, den 10. Juni 2015

European Telecommunication Holding E.T.H. AG

Sevki Kuyulu, Vorstand (CEO)

European Telecommunication Holding E.T.H. AG

Sefer Özel, Vorstand (CFO)

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