EUWAX Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

EUWAX Aktiengesellschaft

Stuttgart

Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010
ISIN: DE 000 566 0104

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen

HAUPTVERSAMMLUNG 2022

unserer Gesellschaft ein, die am

Donnerstag, dem 02.06.2022, um 13.00 Uhr (MESZ)

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

abgehalten wird.

Die Hauptversammlung wird für unsere fristgerecht angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter
in einem passwortgeschützten HV-Portal übertragen, welches über folgende Internetseite
erreicht werden kann:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft,
Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart.

Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung
nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden
Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 08.04.2022
gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt
eine Beschlussfassung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Der festgestellte Jahresabschluss,
der Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB und der Bericht
des Aufsichtsrats werden der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§ 175 Abs. 2, 176
AktG zugänglich gemacht. Die Dokumente sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an und auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​finanzberichterstattung/​berichte.html

verfügbar.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat nach Durchführung eines mehrstufigen Auswahlverfahren
für Abschlussprüfer gemäß Art. 16 der EU-Verordnung 537/​2014 empfohlen, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, entweder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, oder PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Als Präferenz im Rahmen
seiner Empfehlung hat der Prüfungsausschuss die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, angegeben.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne
von Art. 16 Abs. 6 der EU – Verordnung 537/​2014 auferlegt wurde.

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 02.06.2022. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§
95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Daher werden im
Folgenden sechs Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen.

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt,
Herrn Dr. Christian Ricken, Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg
(LBBW), Dezernat Financial Markets /​ International Business /​ Asset Management, wohnhaft
in Bad Homburg, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
Herr Dr. Ricken über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Dr. Ricken in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats; bedeutende
Beteiligung der LBBW)

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH (Mitglied des Aufsichtsrats; bedeutende
Beteiligung der LBBW)

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Vorsitzender des Präsidialausschusses)

Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Dr. Ricken zur Kenntnis gegeben:

Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 07.12.1966

Geburtsort: Duisburg

Staatsangehörigkeit: deutsch

Aktuelle Tätigkeit

Seit 01/​2017 Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart

Mitglied des Vorstands Kapitalmarktgeschäft und Asset Management /​ Internationales
Geschäft

Frühere Tätigkeiten

1986 – 1996 Offizierslaufbahn Bundeswehr
1996 – 2016 Deutsche Bank AG, Frankfurt
1996 – 1999 Verschiedene Positionen in der Finance-Organisation
2000 – 2001 Direktor und Leiter Konzernplanung
2001 -05/​2006 Managing Director und Leiter Strategic Controlling und Leiter Investitionscontrolling
06/​2006 – 01/​2016 Mitglied im Bereichsvorstand der Privat- und Firmenkunden Division (PBC)
04/​2007 – 03/​2012 Mitglied im Vorstand der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
06/​2006 – 06/​2009 Chief Financial Officer von PBC
04/​2007 – 08/​2012 Leiter Produktmanagement Einlagen
10/​2008 – 01/​2016 Chief Operating Officer von PBC
06/​2010 – 01/​2016 Verantwortlich für Postbank Integration
07/​2012 – 04/​2015 Mitglied im Group Executive Committee (GEC)
2006 – 2015 Ludwig-Maximilians-Universität, München

Lehrbeauftragter für Strategisches Bankmanagement

2016 McKinsey & Company, Frankfurt am Main

Senior Advisor

Aus- und Weiterbildung

1989 – 1997 Universität der Bundeswehr, Hamburg
1989 – 1993 Studium der Betriebswirtschaftslehre

Abschluss: Diplom-Kaufmann

1994 – 1997 Promotion zum Dr. rer. pol.

Dissertation: “Determinanten der Effektivität der Umweltpolitik“

b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt,
Herrn Jürgen Steffan, Mitglied des Vorstands der Wüstenrot & Württembergische AG,
wohnhaft in Ludwigsburg, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
Herr Steffan über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Steffan in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

W&W Informatik GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Württembergische Krankenversicherung AG (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

V-Bank AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Stellvertretender Vorsitzender
des Präsidialausschusses)

Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Steffan zur Kenntnis gegeben:

Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 31.05.1961

Geburtsort: Bad Reichenhall

Staatsangehörigkeit: deutsch

Aktuelle Tätigkeit

Seit 07/​2019 Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart

Mitglied des Vorstands

Seit 09/​2020 Arbeitsdirektor

Frühere Tätigkeiten

01/​1983 – 04/​1993 BHF-Bank, Frankfurt am Main

Angestellter im Bereich Treasury, zuletzt mit Gesamtprokura (seit 01/​1989)

05/​1993 – 05/​1998 AGIV AG, Frankfurt am Main

Leiter Finanzen der Finanzholding, Handlungsvollmacht

06/​1998 – 10/​2006 Bausparkasse Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall
06/​1998 – 04/​2000 Leitender Angestellter als Bereichsleiter Handel (erste Führungsebene) mit Gesamtprokura
05/​2000 – 10/​2006 Bereichsleiter Finanzen- und Risikocontrolling (erste Führungsebene)
11/​2006 – 06/​2019 Wüstenrot Bausparkasse AG, Ludwigsburg

Mitglied des Vorstands

08/​2009 – 05/​2019 Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Ludwigsburg

Generalbevollmächtigter für die Bereiche Unternehmens- und Dienstleistungssteuerung

04/​2013 – 06/​2019 Wüstenrot & Württembergische AG

Ernennung zum Generalbevollmächtigten

07/​2017 – 06/​2019 Württembergische Versicherung AG, Stuttgart

Württembergische Lebensversicherung AG, Stuttgart

07/​2017 – 06/​2019 Mitglied im Division Board Versicherung
07/​2017 – 06/​2019 Generalbevollmächtigter für den Bereich Risiko-Controlling und Mitglied im Risk Board
Versicherung

Aus- und Weiterbildung

1981 Abitur in Bad Homburg
08/​1981 – 01/​1983 Ausbildung bei der BHF-Bank, Frankfurt am Main mit Abschluss zum Bankkaufmann
09/​1986 – 09/​1988 Berufsbegleitendes Studium an der Bankakademie in Frankfurt/​Main mit Abschluss als
„Bankfachwirt“

c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt,
Frau Katharina Gehra, Geschäftsführerin der Immutable Insight GmbH, wohnhaft in Berg,
als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
Frau Gehra über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Frau Gehra in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

Fürstlich Castell‘sche Bank, Credit-Casse Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrates)

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)

Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Gehra zur Kenntnis gegeben:

Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 08.07.1983

Geburtsort: Ulm

Staatsangehörigkeit: deutsch

Aktuelle Tätigkeit

10/​2018 – heute Immutable Insight GmbH, Grünwald

Mitgründerin und Geschäftsführerin

Frühere Tätigkeiten

09/​2008 – 06/​2009 The Boston Consulting Group GmbH, Berlin Associate
07/​2009 – 02/​2011 Commerzbank AG, Frankfurt

Referentin von Konzernvorstand Ulrich Sieber

03/​2011 – 10/​2014 The Boston Consulting Group GmbH, München

Projektleiterin

10/​2014 – 07/​2018 Interritus Group, London

Chairman/​Chief Executive Officer/​Partner

09/​2015 – 09/​2018 Kommunalkredit Austria AG, Wien

Aufsichtsratsmitglied

08/​2018 – 09/​2018 Vorbereitungen Unternehmensgründung Immutable Insight

Aus- und Weiterbildung

09/​1993 – 06/​2002 Abitur, Johann-Vanotti-Gymnasium, Ehingen
09/​1999 – 06/​2000 High School Diploma, Lenape High School, Mount Laurel, NJ, USA
10/​2002 – 09/​2003 Politologie, Freie Universität Berlin
10/​2003 – 03/​2007 Bachelor of Arts, Economics, HWR Berlin
04/​2007 – 09/​2007 Zwei Praktika
10/​2007 – 07/​2009 Master of Science, International Political Economy, London School of Economics and
Political Science, London

d) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt,
Frau Dr. Alena Kretzberg, Commerzbank AG, Bereichsvorstand Digital Banking & comdirect,
wohnhaft in Hofheim am Taunus, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
Frau Dr. Kretzberg über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Frau Dr. Kretzberg in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

Commerz Directservice GmbH (Commerzbank Gruppe), Vorsitzende des Aufsichtsrates

Neugelb Studios GmbH (Commerzbank Gruppe), Vorsitzende des Verwaltungsrates

onvista media GmbH (Commerzbank Gruppe), Vorsitzende des Aufsichtsrates

main incubator GmbH (Commerzbank Gruppe), Mitglied des Verwaltungsrates

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)

Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Dr. Kretzberg zur Kenntnis gegeben:

Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 23.11.1976

Geburtsort: Eberbach

Staatsangehörigkeit: deutsch

Aktuelle Tätigkeit

2021 – heute Commerzbank AG, Frankfurt und Quickborn

Bereichsvorstand Digital Banking & comdirect

Frühere Tätigkeiten

2001 – 2019 McKinsey & Company, Inc., Frankfurt

Partner (seit 2011), Technologie & Digitalisierung, Financial Services

2019 – heute Commerzbank AG, Frankfurt und Quickborn
2019 – 2021 Bereichsvorstand Konzernstrategie, Digitale Transformation
zusätzlich in 2019: Bereichsvorstand Group Technology Foundations (CTO)

Aus- und Weiterbildung

1996 – 2001 Studium Betriebswirtschaftslehre, European Business School, Oestrich-Winkel
Diplom-Kauffrau (Finanzen und Banken, Wirtschaftsinformatik)
1998 – 1999 Studium Computer Science, James Madison University, Virginia/​USA
Bachelor of Science (Computer Science)
2003 – 2007 Promotion Volkswirtschaftslehre, WHU, Vallendar (berufsbegleitend)
Dr. rer. pol.

e) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt,
Frau Gabriele Ruf, selbständige Beraterin, wohnhaft in Starnberg, als Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
Frau Ruf über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Frau Ruf in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)

Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Ruf zur Kenntnis gegeben:

Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 1956

Geburtsort: Geislingen a. d. Steige

Staatsangehörigkeit: deutsch

Aktuelle Tätigkeit

06/​2019 – heute Selbständige Beraterin

Frühere Tätigkeiten

1982 – 1987 Bayerische Vereinsbank

Mitarbeiterin der Informationstechnologie

1987 – 1992 Elternzeit
1992 – 1999 Bayerische Vereinsbank

Verantwortung für das WIDE AREA NETWORK

1999 – 2003 Bayerische Vereinsbank

Leitung der Abteilung NT-Services, System Services, Qualitätsmanagement, Service Design
und Implementierung

2003 – 2006 HVB Info GmbH

Geschäftsführerin

2006 – 2009 HVB Information Services GmbH

Geschäftsführerin

2009 UniCredit Global Information Services

Head of Domain, Infrastructure Management

2009 – 2011 UniCredit Global Information Services (UGIS S.C.p.A), Italy

Deputy General Manager und Mitglied der Geschäftsführung

2011 – 05/​2019 Daimler AG

Bereichsleitung IT Infrastructure & Operations

Aus- und Weiterbildung

1976 – 1982 Universität Karlsruhe – Diplom Mathematik

f) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt,
Herrn Andreas Torner, Geschäftsführer der Trade Republic Bank GmbH, wohnhaft in Überlingen,
als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
Herr Torner über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Torner in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)

Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Torner zur Kenntnis gegeben:

Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 28.07.1960

Geburtsort: Stuttgart

Staatsangehörigkeit: deutsch

Aktuelle Tätigkeit

Seit 01/​2022 Trade Republic Bank GmbH

Geschäftsführer /​ Managing Director

Frühere Tätigkeiten

04/​1988 – 04/​1991 Bain & Company, München

Consultant

04/​1991 – 04/​1993 Fleiner GmbH & Co. Internationale Einrichtungen KG, Stuttgart

Mitglied der Geschäftsleitung der Holding Gesellschaft

06/​1993 – 08/​1999 McKinsey & Company, Inc., Frankfurt

Senior Projektleiter in der Financial Institutions Group

08/​1999 – 06/​2002 Deutsche Bank 24 AG, Frankfurt

Managing Director Sales & Distribution Europa (Verantwortungsstufe 1), Mitglied der
„Global 200“ Senior Manager Gruppe der Deutsche Bank Gruppe

07/​2002 – 12/​2005 AXA Konzern AG

Mitglied des Vorstandes der AXA Konzern AG (Holding) sowie der operativen Tochtergesellschaften
mit der Verantwortung für Vertrieb und Marketing

02/​2006 – 03/​2007 Citibank Privatkunden AG & Co KGaA
Generalbevollmächtigter der Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA
Designiertes Mitglied des Vorstands der Citicorp Management AG mit Verantwortung für
Sales and Distribution
04/​2007 – 03/​2010 Deutsche Bank AG, Frankfurt/​Berlin
Vorsitzender der Geschäftsführung der norisbank GmbH, Berlin
Mitglied der Geschäftsleitung der Privat- und Geschäftskunden AG der Deutsche Bank
AG
04/​2010 – 10/​2011 Deutsche Bank AG, Frankfurt
Mitglied des fünfköpfigen Executive Boards der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden
AG
Mitglied im Management Committee Germany der Deutsche Bank AG, Frankfurt
11/​2011 – 06/​2013 Deutsche Bank AG, Frankfurt
Mitglied der neuen Geschäftsleitung Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Deutschland
mit Primärverantwortung für die Geschäftsbereiche Multikanal, Kooperationen sowie
mobile Vertriebe
Mitglied im Management Committee Deutschland unter Vorsitz Jürgen Fitschen
07/​2013 – 12/​2015 Deutsche Bank AG, Frankfurt
Vorsitzender der Geschäftsleitung der Region Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
„Baden“)
Verantwortung für alle Geschäftsbereiche der Bank mit direkter Berichtslinie an Jürgen
Fitschen
Unmittelbare Verantwortung für die Betreuung der regionalen Beiräte der Bank in Freiburg,
Mannheim und Frankfurt
Mitglied des Management Committee Germany
12/​2015 – 12/​2021 Deutsche Bank AG, Stuttgart
Sprecher der Geschäftsleitung der Region Südwest (Baden-Württemberg) Verantwortung
für alle Geschäftsbereiche der Bank mit direkter Berichtslinie an Karl von Rohr
Mitglied des Management Committee Germany

Aus- und Weiterbildung

1971 – 1980 Mathematisch/​naturwissenschaftliches Abitur, Friedrich-Eugen-Gymnasium, Stuttgart
1980 – 1982 Ausbildung zum Bankkaufmann, Deutsche Bank AG, Stuttgart
1982 – 1983 Wehrdienst
10/​1983 – 02/​1988 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Ludwig-Maximilians-Universität, München Abschluss:
Diplom-Kaufmann

Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
Kandidatinnen und Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand erbringen können.

Die Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten sind zudem von der Einberufung der
Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse

http:/​/​www.euwax-ag.de/​ueber+uns/​unternehmensstruktur/​aufsichtsrat.html

zugänglich.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr.
Christian Ricken beabsichtigt, wieder für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor,
dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich
einen Vergütungsbericht erstellen, der durch den Abschlussprüfer zu prüfen ist. Gemäß
§ 120a Abs. 4 S. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung dieses
nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene
Geschäftsjahr.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Vorgaben des § 162
AktG erstellt, vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk
versehen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an diese Tagesordnung als Anhang zu Tagesordnungspunkt
6 wiedergegeben und außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​verguetung+der+organe/​verguetung+der+organe.html

auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht

EUWAX Aktiengesellschaft

Gemeinsamer Vergütungsbericht

gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat

 
A.

Angaben zur Vergütung aller Mitglieder des Vorstands der EUWAX Aktiengesellschaft

Die nachfolgend unter Ziff. A. gemachten Angaben gelten für jedes Vorstandsmitglied
der EUWAX Aktiengesellschaft, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft üben ihr Amt im Wege eines Konzernmandats
aus. Zwischen der Boerse Stuttgart GmbH und der EUWAX Aktiengesellschaft besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Herrschendes Unternehmen ist die Boerse
Stuttgart GmbH. Beide Gesellschaften haben aufgrund der neuen Regelungen des Gesetzes
zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in 2021 ein neues, gemeinsames Vergütungssystem für ihre Leitungsorgane beschlossen.
Das gemeinsame Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft
gemeinsam mit externen, unabhängigen Experten erarbeitet und von dem Aufsichtsrat
am 21.04.2021 beschlossen. Für die EUWAX Aktiengesellschaft wurde das gemeinsame Vergütungssystem
dann in der Hauptversammlung vom 17.06.2021 gebilligt. Das Vergütungssystem ersetzt
das vorherige Vergütungssystem, welches noch für die in 2020 gewährte und geschuldete
Vergütung zur Anwendung kam. Das vorherige Vergütungssystem kam zuletzt für die in
2021 auszuzahlenden Tantiemen des Geschäftsjahres 2020 zur Anwendung.

 
I.

Vergütungsbestandteile

Im Geschäftsjahr 2021 sind den Mitgliedern des Vorstands der EUWAX Aktiengesellschaft
von dieser sowie teilweise von der Boerse Stuttgart GmbH und teilweise von der Vereinigung
Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. Vergütungen geschuldet und gewährt worden,
die aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen bestanden.

 
1.

Feste Vergütungsbestandteile

In Geschäftsjahr 2021 waren die Herren Stefan Bolle (tätig bis 30.06.2021), Dragan
Radanovic, Dr. Manfred Pumbo (ab 01.07.2021) und Michael Jaeggi (ab 01.07.2021) als
Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft bestellt und für diese tätig. Die Vorstände
der EUWAX Aktiengesellschaft haben jeweils einen Vorstandsdienstvertrag mit der EUWAX
Aktiengesellschaft abgeschlossen. Die Herren Bolle, Radanovic und Jaeggi haben daneben
Geschäftsführerdienstverträge mit der Boerse Stuttgart GmbH abgeschlossen. Herr Dr.
Pumbo hat parallel einen Vorstandsvertrag mit der Vereinigung Baden-Württembergische
Wertpapierbörse e.V. abgeschlossen. Das Amt als Geschäftsführer der Boerse Stuttgart
GmbH nimmt er als Konzernmandat wahr. Jeder Vorstand der EUWAX Aktiengesellschaft
hat aus beiden abgeschlossenen Dienstverträgen fixe Vergütungsbestandteile in 2021
erhalten. Von der Boerse Stuttgart GmbH und der Vereinigung Baden-Württembergische
Wertpapierbörse e.V. wurden Dienstwagen in angemessener Größe und Ausstattung zur
Verfügung gestellt. Zudem haben die Vorstände von der Boerse Stuttgart GmbH und der
Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. als Teil der festen Vergütung
Zuschüsse zur Kranken-und Pflegeversicherung erhalten.

2.

Variable Vergütungsbestandteile

Im Geschäftsjahr 2021 wurden als variable Vergütungen ausschließlich Tantiemen für
die Erreichung von Zielen gewährt, die für das Geschäftsjahr 2020 gesetzt wurden.
Im Geschäftsjahr 2020 waren allein die Herren Alexander Höptner, Stefan Bolle und
Dragan Radanovic Geschäftsleiter. Die Gewährung erfolgte ausschließlich durch die
Boerse Stuttgart GmbH und folgte dabei dem vormaligen Vergütungssystem. Aus dem Dienstverhältnis
mit der EUWAX Aktiengesellschaft wurde keine variable Vergütung gewährt oder geschuldet.

3.

Maßgebliches Vergütungssystem und Anwendung der Leistungskriterien

Die Gewährung der festen Vergütung entsprach den Regelungen des geltenden Vergütungssystems,
dort Ziff. III.6., Ziff. IV.4., gebilligt in der Hauptversammlung am 17.06.2021.

Die Gewährung der Tantiemen erfolgte nach dem vormaligen Vergütungssystem, welches
für das Geschäftsjahr 2020 Gültigkeit hatte. Als variable Vergütungsbestandteile wurden
ausschließlich Tantiemen gewährt. Den Tantiemen lagen mehrjährig bewertete Ziele und
Jahresziele zugrunde. Die Zielkategorien waren aufgegliedert in Teamziele der Geschäftsleitung,
abgestellt auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen, individuelle Ziele bezogen auf
das jeweilige Ressort eines Geschäftsleiters und Leistungs- und Kompetenzziele zur
Bewertung der Führungs-, der fachlichen, methodischen und der strategischen Kompetenz.
Es wurden finanzielle und nichtfinanzielle Ziele ausgegeben. Die Zielkategorien wurden
zueinander gewichtet, ebenso die Einzelziele einer jeden Zielkategorie. Die jeweiligen
Zielerreichungen wurden von der Gesellschafterin der Boerse Stuttgart GmbH festgestellt
und zu den jeweiligen Zielsetzungen in ein prozentuales Verhältnis gesetzt. Die Zielerreichung
wurde in einem Korridor zwischen 0% und bis zu 150% festgesetzt. Im Geschäftsjahr
2021 haben die Herren Alexander Höptner (ausgeschieden 31.12.2020), Stefan Bolle und
Dragan Radanovic bezogen auf die für 2020 gesetzten Ziele variable Vergütungen erhalten.

4.

Förderung der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft

Die Gestaltung des am 17.06.2021 von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystems
soll die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern. Die Geschäfts- und Risikostrategien
der EUWAX Aktiengesellschaft und des herrschenden Unternehmens basieren auf einer
Analyse des Markt-, Wettbewerbs- und regulatorischen Umfelds der Geschäftsaktivitäten.
Aus der Analyse wurden spezifische Ziele zum Ausbau der Geschäftsfelder, zur Verbesserung
der Ergebnisse und zum Ausbau der Marktanteile abgeleitet. Diese Ziele wurden mit
konkreten Maßnahmen in den einzelnen Geschäftsbereichen unterlegt. Die Zielsetzungen
für die variablen Vergütungsbestandteile des Geschäftsjahres 2021 folgten dabei den
Zielen der Geschäfts- und Risikostrategien.

 
II.

Berücksichtigung des Beschlusses der Hauptversammlung

Vorliegend wird erstmalig ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt. Dementsprechend
ist noch nicht über die Berücksichtigung eines Beschlusses zur Billigung des nach
§ 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr
gemäß § 120a Abs. 4 und 5 AktG zu berichten.

 
B.

Vergütungen der einzelnen Vorstände

 
I.

Von der EUWAX Aktiengesellschaft und deren Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH in
2021 einem Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung

Im Geschäftsjahr 2021 waren die Herren Stefan Bolle (bis 30.06.2021), Dragan Radanovic,
Dr. Manfred Pumbo (ab 01.07.2021) und Michael Jaeggi (ab 01.07.2021) Vorstände der
EUWAX Aktiengesellschaft. Ihnen wurde von der EUWAX Aktiengesellschaft im Hinblick
auf ihre Vorstandstätigkeit eine feste Vergütung gewährt. Daneben erhielten die Herren
Bolle und Radanovic von der Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH feste und variable
Vergütungsbestandteile. Herr Dr. Pumbo erhielt neben den Bezügen der EUWAX Aktiengesellschaft
feste Vergütungsbestandteile von der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse
e.V., die sich jedoch auf seine übrige Geschäftsleitertätigkeit bezog. Variable Vergütungsbestandteile
waren Herrn Dr. Pumbo in 2021 nicht geschuldet und wurden auch nicht gewährt. Die
von der EUWAX Aktiengesellschaft geschuldete feste Vergütung war auf die von der Boerse
Stuttgart GmbH und der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. geschuldete
feste Vergütung anzurechnen.

Die geschuldete fixe Vergütung der Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft wird wie
folgt beziffert: Herr Stefan Bolle 75.000 EUR, Herr Dragan Radanovic 150.000 EUR,
Herr Dr. Manfred Pumbo 75.000 EUR und Herr Michael Jaeggi 75.000 EUR.

Die gewährte und geschuldete feste sowie variable Vergütung der Boerse Stuttgart GmbH
(nachfolgend „BSG“ genannt) und der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse
e.V. (nachfolgend „Vereinigung“ genannt) einschließlich der anzurechnenden, vorstehend
aufgeführten fixen Vergütung der EUWAX Aktiengesellschaft (nachstehend „EAG“ genannt)
stellt sich für gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands wie folgt dar:

Herr Alexander Höptner erhielt in 2021 für das Geschäftsjahr 2020 von der Boerse Stuttgart
GmbH Tantieme und ab Januar 2021 Karenzentschädigung aufgrund eines vereinbarten nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots.

II.

Vergleichende Darstellung

Die nachfolgende vergleichende Darstellung bezieht sich auf die jeweilige Gesamtvergütung
eines jeden gegenwärtigen und früheren Mitglieds des Vorstands aus Bezügen der EUWAX
Aktiengesellschaft, der Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH sowie der Vereinigung
Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., die Alleingesellschafterin der Boerse
Stuttgart GmbH ist.

Zum Zwecke der vergleichenden Darstellung legen Vorstand und Aufsichtsrat der EUWAX
Aktiengesellschaft für den Wert des Geschäftsjahres 2021 gegenüber dem Vorjahr den
Kreis der in die vergleichende Darstellung einzubeziehenden Arbeitnehmer aus Gründen
der Vereinfachung auf alle Arbeitnehmer der EUWAX Aktiengesellschaft fest. Die Werte
für die Vorjahre wurden nicht erhoben.

Die jährlichen Veränderungen der Vorstandsvergütung für gegenwärtige und frühere Vorstandsmitglieder,
der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern
stellen sich dar wie folgt:

Das in obiger Aufstellung aufgeführte frühere Mitglieder des Vorstands Ralph Danielski
hat seine Tätigkeit am 30.09.2017 beendet.

III.

Angaben zur Abweichung vom Vergütungssystem

Das gemeinsame Vergütungssystem für die Leitungsorgane der Boerse Stuttgart GmbH und
der EUWAX Aktiengesellschaft wurde in der Hauptversammlung vom 17.06.2021 gebilligt
und gilt seit dem Geschäftsjahr 2021. Das Vergütungssystem gilt für alle Vereinbarungen
mit den Geschäftsleitern, die in 2021 getroffen wurden und dabei gab es keine Abweichungen.

Die variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2021 gewährt und geschuldet wurde, bezieht
sich auf Ziele, die für das Geschäftsjahr 2020 festgelegt wurden. Für das Geschäftsjahr
2020 galt das vorherige Vergütungssystem, welches unter Ziff. A.I.3. beschrieben ist
und an das der Gesellschafter der Boerse Stuttgart GmbH im Rahmen der Festsetzung
der Tantieme gebunden war.

Der Bemessung der Tantiemen für 2020 liegt dabei eine retrospektive Bewertung der
letzten drei Jahre 2018 bis 2020 zu Grunde. Es wurden jeweils jährliche Teamziele,
individuelle und Leistungs- und Kompetenzziele vorgegeben. Dreijährig retrospektiv
bewertet wurden die ausgegebenen Teamziele (40% Gewichtung) und die Leistungs- und
Kompetenzziele (20% Gewichtung). Ansonsten sind für die Tantieme 2020 die vormals
bereits geltenden Regelungen zur Feststellung der Erreichung der Leistungskriterien
zur Anwendung gekommen.

IV.

Berücksichtigung des Hauptversammlungsbeschlusses

Das gemeinsame Vergütungssystem für die Leitungsorgane der Boerse Stuttgart GmbH und
der EUWAX Aktiengesellschaft wurde in der Hauptversammlung vom 17.06.2021 gebilligt.
Die Erörterung gab keinen Hinweis auf eine notwendige Abänderung des Vergütungssystems.

V.

Maximalvergütung

Die im gebilligten Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder
der EUWAX Aktiengesellschaft, die von der Gesellschaft gewährt wird, wurde auf EUR
600.000 festgesetzt. Tatsächlich wurden von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021
für den Vorstand insgesamt Vergütungen von EUR 375.000 gewährt. Damit wurde die vorgesehene
Maximalvergütung eingehalten.

 
C.

Vergütung der Aufsichtsräte der EUWAX Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft ist seit der Hauptversammlung vom 17.06.2021
mit Herrn Dr. Christian Ricken (Vorsitzender), Herrn Jürgen Steffan (stv. Vorsitzender),
Frau Katharina Gehra, Frau Dr. Alena Kretzberg, Frau Gabriele Ruf und Herrn Andreas
Torner besetzt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft erhalten die Vergütung
ausweislich § 9 Abs. 1 der Satzung nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das vergangene Geschäftsjahr beschließt. Im Geschäftsjahr 2021
gewährt und geschuldet wurde seitens der EUWAX Aktiengesellschaft nach dieser Regelung
die Vergütung derjenigen Aufsichtsräte, die im Geschäftsjahr 2020 im Amt waren. Dies
waren Herr Dr. Michael Völter (Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses), Herr
Dr. Christian Ricken (stv. Vorsitzender), Herr Dr. Christian Holzherr (Mitglied des
Prüfungsausschusses), Herr Thomas Munz, Herr Dr. Manfred Pumbo (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
und Frau Gabriele Ruf. Diese Aufsichtsräte haben entsprechend der Regelungen des §
9 der Satzung in 2021 allein feste Vergütungsbestandteile erhalten. Eine variable
Vergütung ist nicht vorgesehen. Die Vergütung setzt sich aus einer pauschalen Jahresvergütung
in Höhe von 10.000 EUR und Sitzungspauschalen pro Sitzungstag in Höhe von 1.000 EUR
zusammen. Der Vorsitzende erhält die doppelte Jahresvergütung und doppelte Sitzungspauschalen,
der stellvertretende Vorsitzende jeweils das 1,5-fache. Daneben erhält jedes Mitglied
eines Ausschusses einen Zuschlag von 25% und der Vorsitzende des Ausschusses einen
Zuschlag von 50% auf die Jahres- und Sitzungspauschalen.

Die im Geschäftsjahr 2020 im Amt befindlichen Aufsichtsräte waren zugleich auch Aufsichtsräte
des fakultativen Aufsichtsrats der Boerse Stuttgart GmbH. Dieser Aufsichtsrat bestand
bis zu einer entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrags bis zum 16.10.2020.
Für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Boerse Stuttgart GmbH haben die Aufsichtsräte
von der Gesellschaft ebenfalls eine rein feste Vergütung erhalten. Diese folgte gem.
§ 12 des vormaligen Gesellschaftsvertrags den gleichen Regeln, wie die Regelungen
zur Vergütung der Aufsichtsräte der EUWAX Aktiengesellschaft. In Abweichung von den
Regeln der EUWAX Aktiengesellschaft betrug die Jahrespauschale pro Mitglied des Aufsichtsrats
EUR 20.000 und die Sitzungspauschale EUR 2.000. Die Regeln zur Erhöhung der Vergütung
für den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und Ausschussmitglieder sind
demgegenüber gleich.

Im Geschäftsjahr 2021 haben die folgenden gegenwärtigen und früheren Aufsichtsräte
Gesamtvergütungen von der EUWAX Aktiengesellschaft und der Boerse Stuttgart GmbH wie
folgt erhalten:

Die Vergütungen entsprechen den oben zitierten Regelungen der Satzung der EUWAX Aktiengesellschaft,
dem in der Hauptversammlung der EUWAX Aktiengesellschaft vom 17.06.2021 gebilligten
Vergütungssystem für die Aufsichtsräte und den vormaligen Regeln des Gesellschaftsvertrags
der Boerse Stuttgart GmbH zur Aufsichtsratsvergütung.

In der nachfolgenden Übersicht werden die Veränderungen der Vergütung der gegenwärtigen
und früheren Aufsichtsräte der EUWAX Aktiengesellschaft, der Ertragsentwicklung der
EUWAX Aktiengesellschaft und der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer der
EUWAX Aktiengesellschaft auf Vollzeitäquivalenzbasis im Zeitraum 2017 bis 2021 dargestellt.
Dabei erfolgte die Einbeziehung der Arbeitnehmer für den Wert des Geschäftsjahres
2021 gegenüber dem Vorjahr im gleichen Umfang, wie bei der obigen Darstellung der
vergleichenden Angaben zur Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstände.

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG

An die EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart,

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell
geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht
wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich
geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/​vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Stuttgart, den 8. April 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 
Eisele

Wirtschaftsprüfer

Niedermayer

Wirtschaftsprüfer

 

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Alle der insgesamt ausgegebenen 5.150.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Unterschiedliche Aktiengattungen
bestehen nicht, jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
damit 5.150.000.

2. Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre

Die Hauptversammlung wird aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des
Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie,
dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe
2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen
und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10.09.2021 bis
zum 31.08.2022 verlängert worden ist („COVID-19-Gesetz“).

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten deshalb die Aktionäre erneut um besondere
Beachtung der Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Die Hauptversammlung wird am 02.06.2022 ab 13:00 Uhr (MESZ) für unsere fristgerecht
angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter vollständig in Bild und Ton in einem
dafür eingerichteten HV-Portal übertragen. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht. Das HV-Portal
kann über folgende Internetseite erreicht werden:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und Aktionärsvertreter ist auch in diesem Jahr
nicht möglich. Wenn im Folgenden von „Teilnahme“ gesprochen wird, so ist damit die
Wahrnehmung der Rechte des Art. 2 § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz gemeint. Zu dieser Art
der Teilnahme an der diesjährigen Hauptversammlung müssen sich Aktionäre und Aktionärsvertreter
anmelden. Nach form- und fristgerechter Anmeldung erhalten sie die für die Nutzung
des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten mit ihrer Stimmrechtskarte.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Dieses besteht für die Aktionäre bis zum Ablauf von einem Tag vor der virtuellen Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens zum 31.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür steht ein elektronisches
System, das HV-Portal, zur Verfügung, das unter der folgenden Internetadresse erreicht
werden kann:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr
Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
zu Protokoll des Notars erklärt werden. Hierfür steht ebenfalls das HV-Portal zur
Verfügung, das unter folgendem Link erreicht werden kann:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 26.05.2022,
24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet
haben.

Die Aktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht haben, dass sie zu Beginn des 12.05.2022, 0:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“)
Aktionär der Gesellschaft waren. Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform
durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG erforderlich. Wie die Anmeldung
muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der im Folgenden
genannten Adresse spätestens am 26.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die
ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung
und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der
Aktien.

Die Anmeldungen der Aktionäre sowie die jeweilige Bescheinigung des depotführenden
Instituts müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens bis zum 26.05.2022,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

EUWAX Aktiengesellschaft
c/​o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden die Stimmrechtskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen,
empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung und Übermittlung des Nachweises. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre und Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben.
Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl zum einen ein elektronisches
System, das HV-Portal, an. Dieses HV-Portal kann unter folgendem Link erreicht werden:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

Die Briefwahl über das HV-Portal sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen
können vor und auch noch während der Hauptversammlung im HV-Portal vorgenommen werden,
müssen jedoch spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung im
Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vorliegen.

Daneben ist es auch möglich, Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich oder per
E-Mail bis zum 01.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse(n) zu übermitteln:

EUWAX Aktiengesellschaft
c/​o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den
Aktionären nach Anmeldung mit der Stimmrechtskarte übersandt wird und auf der Internetseite
zur Verfügung steht.

5. Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter auszuüben. Aktionäre können dazu das Vollmachtsformular
benutzen, das sie zusammen mit der Stimmrechtskarte erhalten. Möglich ist auch, dass
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Darüber hinaus kann ein
Formular auch im Internet unter

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

abgerufen werden. Das Formular wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos übermittelt.

Diese Vollmachten an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, deren Änderungen
und/​oder deren Widerruf sind schriftlich oder per E-Mail bis zum 01.06.2022, 24:00
Uhr (MESZ), an folgende Adresse(n) zu richten:

EUWAX Aktiengesellschaft
c/​o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft, deren Änderungen und/​oder deren Widerruf über die Wege Brief oder
E-Mail ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.

Darüber hinaus bleibt im HV-Portal die Erteilung von Vollmachten, deren Änderung und/​oder
der Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vor der Hauptversammlung und auch noch am Tag der Hauptversammlung möglich und müssen
spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung im Rahmen der Hauptversammlung
vorliegen. Auch nach Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
können die Aktionäre ihr Stimmrecht per Briefwahl wie unter 4. beschrieben ausüben.

Das HV-Portal erreichen Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
die Aktionäre Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Fragen, Anträge
oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars entgegen.

Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
eingehen, gilt die zuletzt fristgerecht zugegangene Erklärung als verbindlich. Wenn
nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt zugegangen ist, werden diese in folgender
Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet über das HV-Portal, 2. per E-Mail und
3. in Papierform.

6. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung,
einen Intermediär (z.B. depotführendes Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind ein fristgerechter
Nachweis des Anteilsbesitzes und eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder
den Bevollmächtigten erforderlich. Bevollmächtigte können -mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters
der Gesellschaft- nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das
Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre entweder im Wege der Briefwahl oder
durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben.

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt
wird, der Textform (§ 126b BGB). Dafür steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

hauptversammlung@baderhubl.de

Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung
an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde)
ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss
vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht abstimmen.

Mit der Stimmrechtskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere
Informationen zur Bevollmächtigung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

7. Rechte der Aktionäre

a) Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen
anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Diese Schwelle wird mit 257.500 Aktien an der EUWAX Aktiengesellschaft erreicht.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung ist schriftlich an den Vorstand zu
richten und muss spätestens am 02.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich unter folgender
Kontaktadresse zugehen:

EUWAX Aktiengesellschaft, Vorstand Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft
im Bundesanzeiger bekanntgemacht und spätestens zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
werden außerdem alsbald nach ihrer Bekanntmachung den Aktionären gemäß § 125 AktG
mitgeteilt und über die folgende Internetadresse zugänglich gemacht:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

b) Anträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär kann der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Entsprechendes
gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern,
der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1
AktG und/​oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden
Adressen der Gesellschaft zu richten:

EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart, E-Mail:
euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de

Bis spätestens zum Ablauf des 18.05.2022 (24:00 Uhr MESZ) unter einer der vorgenannten
Adressen bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet
unter

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten Adressen der Gesellschaft
adressiert sind oder zu denen kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers
bzw. Vorschlagenden erbracht wird, sowie Gegenanträge ohne erforderliche Begründung
werden von der Gesellschaft nicht im Internet zugänglich gemacht. Ein Wahlvorschlag
muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf
und Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthält. In den in
§ 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw.
ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss
ein Gegenantrag unter anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der
Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde.
Die Begründung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die im Vorfeld der Hauptversammlung rechtzeitig eingereicht
wurden, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der Antragssteller ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

c) Fragerecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 Covid-19-Gesetz

Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19 Gesetz ein
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Dieses besteht für
diese Aktionäre bis zum Ablauf von einem Tag vor der virtuellen Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens zum 31.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür steht ein elektronisches
System (HV-Portal) zur Verfügung, das unter folgendem Link erreicht werden kann:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

Eine anderweitige Form der Übermittlung von Fragen ist ausgeschlossen.

Es ist zudem beabsichtigt, etwa eine Woche vor dem Termin der virtuellen Hauptversammlung
einen Entwurf der Vorstandsrede in der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Fassung unter

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

zur Verfügung zu stellen, um den Aktionären auch Gelegenheit zu diesbezüglicher Fragestellung
zu geben.

Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz COVID-19-Gesetz nach
pflichtgemäßem, freien Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Bei der Beantwortung von
Fragen während der Hauptversammlung oder im Falle einer etwaigen Vorabveröffentlichung
von Fragen und Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft nennt die Gesellschaft
die Namen der Fragesteller gern dann, wenn die jeweiligen Fragesteller dies bei der
Übermittlung der Fragen eindeutig angegeben haben.

d) Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr.
4 Covid-19-Gesetz

Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten
ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis
des Erscheinens in der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten Widerspruch
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. Der Widerspruch
kann unter Nutzung des HV-Portals vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt
werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Das HV-Portal
kann unter folgendem Link erreicht werden:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

8. Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/​1212

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet. Eine Abstimmung
ist dazu nicht vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten
2 bis 5 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge
verbindlichen Charakter, unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den
bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei
sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen
oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h., nicht an der Abstimmung teilnehmen.

9. Erläuterung der UTC Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)

Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen
mitteleuropäischen Zeit (MEZ bzw. MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die
koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus 1 Stunde bzw. MESZ minus
zwei Stunden.

10. Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden
Informationen und Dokumente, darunter diese Einberufung der Hauptversammlung, die
in Tagesordnungspunkt 1 erwähnten Unterlagen, ein Vollmachtsformular, ggf. Anträge
und/​oder Wahlvorschläge von Aktionären sowie ergänzende Informationen zu den Rechten
der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie nach
der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse finden sich unter folgender Internetadresse:

http:/​/​www.euwax-ag.de/​investor+relations/​termine+und+veranstaltungen/​hauptversammlung.html

11. Hinweise zum Datenschutz

Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir unsere Aktionäre über die Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten und ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den anwendbaren
Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/​679 (Datenschutz-Grundverordnung
– DSGVO), im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
Hauptversammlung informieren.

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die EUWAX Aktiengesellschaft.
Kontaktdaten:

 

EUWAX Aktiengesellschaft
Börsenstr. 4
70174 Stuttgart
Tel.: +49 711 222985 376
Website: www.euwax-ag.de
E-Mail: investor-relations@boerse-stuttgart.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

 

Herr Fabian Berck
c/​o EUWAX AG
Börsenstr. 4
70174 Stuttgart
E-Mail: datenschutzbeauftragter@boerse-stuttgart.de

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung verarbeiten wir folgende
personenbezogene Daten unserer Aktionäre und gegebenenfalls der gesetzlichen oder
rechtsgeschäftlichen Vertreter der Aktionäre: Namen, Wohnort bzw. Anschrift, eine
etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Aktienbesitzart, die Stimmrechtskartennummer,
die Zugangsdaten zum HV-Portal und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.

Sofern Aktionäre oder ihre Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir auch
die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten
(etwa die vom Aktionär oder Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel E-Mail-Adresse
oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen,
Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären im Zusammenhang mit der Hauptversammlung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden bei Vorliegen der entsprechenden
Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des
Aktionärs im Internet veröffentlicht (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).

Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und gegebenenfalls ihren Vertretern
die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist
für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung
sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung nach §§
118 ff. AktG zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten ist insoweit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung
weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie
aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.

Die Dienstleister, die im Rahmen der Vorbereitung, Abwicklung und Nachbereitung der
Hauptversammlung beauftragt werden (bspw. für Versand der Einladung oder bei der Anmeldung
zur Hauptversammlung und deren Durchführung), verarbeiten diese Daten in Deutschland,
wobei bei Ausfällen ggfs. auf europäische Länder ausgewichen werden kann. Sie erhalten
von uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung
der EUWAX Aktiengesellschaft.

Wir bzw. unsere beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten der
Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von den Intermediären (i.d.R. die depotführenden
Institute der Aktionäre) oder von den Aktionären selbst z.B. bei der Eingabe von Fragen
im HV-Portal.

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer
regelmäßig bis zu drei Jahre. Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir personenbezogene
Daten, soweit uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer
weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen
Verfahren erforderlich ist.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:

 

Das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der verarbeiteten
Daten zu erhalten (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO),

das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Ergänzung unvollständiger Daten
zu verlangen (Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO),

das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, sowie, falls die personenbezogenen
Daten veröffentlicht wurden, die Information an andere Verantwortliche über den Antrag
auf Löschung (Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO),

das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf Einschränkung
der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO).

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die oben genannten
Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten geltend machen. Zudem steht Ihnen ein
Beschwerderecht bei den zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO
zu.

 

Stuttgart, im April 2022

EUWAX Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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