EUWAX AktiengesellschaftStuttgartWertpapier-Kenn-Nummer: 566 010
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 08.04.2022
verfügbar. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat nach Durchführung eines mehrstufigen Auswahlverfahren Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, |
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet zum Ablauf der ordentlichen a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Dr. Ricken in anderen
Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Dr. Ricken zur Kenntnis gegeben: Persönliche Angaben Geburtsdatum: 07.12.1966 Geburtsort: Duisburg Staatsangehörigkeit: deutsch Aktuelle Tätigkeit
Frühere Tätigkeiten
Aus- und Weiterbildung
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Steffan in anderen
Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Steffan zur Kenntnis gegeben: Persönliche Angaben Geburtsdatum: 31.05.1961 Geburtsort: Bad Reichenhall Staatsangehörigkeit: deutsch Aktuelle Tätigkeit
Frühere Tätigkeiten
Aus- und Weiterbildung
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Frau Gehra in anderen gesetzlich
Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Gehra zur Kenntnis gegeben: Persönliche Angaben Geburtsdatum: 08.07.1983 Geburtsort: Ulm Staatsangehörigkeit: deutsch Aktuelle Tätigkeit
Frühere Tätigkeiten
Aus- und Weiterbildung
d) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Frau Dr. Kretzberg in anderen
Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Dr. Kretzberg zur Kenntnis gegeben: Persönliche Angaben Geburtsdatum: 23.11.1976 Geburtsort: Eberbach Staatsangehörigkeit: deutsch Aktuelle Tätigkeit
Frühere Tätigkeiten
Aus- und Weiterbildung
e) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Frau Ruf in anderen gesetzlich
Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Ruf zur Kenntnis gegeben: Persönliche Angaben Geburtsdatum: 1956 Geburtsort: Geislingen a. d. Steige Staatsangehörigkeit: deutsch Aktuelle Tätigkeit
Frühere Tätigkeiten
Aus- und Weiterbildung
f) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Torner in anderen
Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Torner zur Kenntnis gegeben: Persönliche Angaben Geburtsdatum: 28.07.1960 Geburtsort: Stuttgart Staatsangehörigkeit: deutsch Aktuelle Tätigkeit
Frühere Tätigkeiten
Aus- und Weiterbildung
Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Die Hauptversammlung Die Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten sind zudem von der Einberufung der
zugänglich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Vorgaben des § 162 Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an diese Tagesordnung als Anhang zu Tagesordnungspunkt
auch während der Hauptversammlung zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht EUWAX Aktiengesellschaft Gemeinsamer Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat |
A. |
Angaben zur Vergütung aller Mitglieder des Vorstands der EUWAX Aktiengesellschaft Die nachfolgend unter Ziff. A. gemachten Angaben gelten für jedes Vorstandsmitglied Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft üben ihr Amt im Wege eines Konzernmandats |
I. |
Vergütungsbestandteile Im Geschäftsjahr 2021 sind den Mitgliedern des Vorstands der EUWAX Aktiengesellschaft |
1. |
Feste Vergütungsbestandteile In Geschäftsjahr 2021 waren die Herren Stefan Bolle (tätig bis 30.06.2021), Dragan |
2. |
Variable Vergütungsbestandteile Im Geschäftsjahr 2021 wurden als variable Vergütungen ausschließlich Tantiemen für |
3. |
Maßgebliches Vergütungssystem und Anwendung der Leistungskriterien Die Gewährung der festen Vergütung entsprach den Regelungen des geltenden Vergütungssystems, Die Gewährung der Tantiemen erfolgte nach dem vormaligen Vergütungssystem, welches |
4. |
Förderung der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft Die Gestaltung des am 17.06.2021 von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystems |
II. |
Berücksichtigung des Beschlusses der Hauptversammlung Vorliegend wird erstmalig ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt. Dementsprechend |
B. |
Vergütungen der einzelnen Vorstände |
I. |
Von der EUWAX Aktiengesellschaft und deren Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH in Im Geschäftsjahr 2021 waren die Herren Stefan Bolle (bis 30.06.2021), Dragan Radanovic, Die geschuldete fixe Vergütung der Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft wird wie Die gewährte und geschuldete feste sowie variable Vergütung der Boerse Stuttgart GmbH Herr Alexander Höptner erhielt in 2021 für das Geschäftsjahr 2020 von der Boerse Stuttgart |
II. |
Vergleichende Darstellung Die nachfolgende vergleichende Darstellung bezieht sich auf die jeweilige Gesamtvergütung Zum Zwecke der vergleichenden Darstellung legen Vorstand und Aufsichtsrat der EUWAX Die jährlichen Veränderungen der Vorstandsvergütung für gegenwärtige und frühere Vorstandsmitglieder, Das in obiger Aufstellung aufgeführte frühere Mitglieder des Vorstands Ralph Danielski |
III. |
Angaben zur Abweichung vom Vergütungssystem Das gemeinsame Vergütungssystem für die Leitungsorgane der Boerse Stuttgart GmbH und Die variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2021 gewährt und geschuldet wurde, bezieht Der Bemessung der Tantiemen für 2020 liegt dabei eine retrospektive Bewertung der |
IV. |
Berücksichtigung des Hauptversammlungsbeschlusses Das gemeinsame Vergütungssystem für die Leitungsorgane der Boerse Stuttgart GmbH und |
V. |
Maximalvergütung Die im gebilligten Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder |
C. |
Vergütung der Aufsichtsräte der EUWAX Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft ist seit der Hauptversammlung vom 17.06.2021 Die Mitglieder des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft erhalten die Vergütung Die im Geschäftsjahr 2020 im Amt befindlichen Aufsichtsräte waren zugleich auch Aufsichtsräte Im Geschäftsjahr 2021 haben die folgenden gegenwärtigen und früheren Aufsichtsräte Die Vergütungen entsprechen den oben zitierten Regelungen der Satzung der EUWAX Aktiengesellschaft, In der nachfolgenden Übersicht werden die Veränderungen der Vergütung der gegenwärtigen |
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG
An die EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart,
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell
geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht
wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich
geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Stuttgart, den 8. April 2022
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eisele
Wirtschaftsprüfer |
Niedermayer
Wirtschaftsprüfer |
Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Alle der insgesamt ausgegebenen 5.150.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Unterschiedliche Aktiengattungen
bestehen nicht, jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
damit 5.150.000.
2. Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre
Die Hauptversammlung wird aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des
Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie,
dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe
2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen
und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10.09.2021 bis
zum 31.08.2022 verlängert worden ist („COVID-19-Gesetz“).
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten deshalb die Aktionäre erneut um besondere
Beachtung der Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Die Hauptversammlung wird am 02.06.2022 ab 13:00 Uhr (MESZ) für unsere fristgerecht
angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter vollständig in Bild und Ton in einem
dafür eingerichteten HV-Portal übertragen. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht. Das HV-Portal
kann über folgende Internetseite erreicht werden:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und Aktionärsvertreter ist auch in diesem Jahr
nicht möglich. Wenn im Folgenden von „Teilnahme“ gesprochen wird, so ist damit die
Wahrnehmung der Rechte des Art. 2 § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz gemeint. Zu dieser Art
der Teilnahme an der diesjährigen Hauptversammlung müssen sich Aktionäre und Aktionärsvertreter
anmelden. Nach form- und fristgerechter Anmeldung erhalten sie die für die Nutzung
des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten mit ihrer Stimmrechtskarte.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Dieses besteht für die Aktionäre bis zum Ablauf von einem Tag vor der virtuellen Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens zum 31.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür steht ein elektronisches
System, das HV-Portal, zur Verfügung, das unter der folgenden Internetadresse erreicht
werden kann:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr
Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
zu Protokoll des Notars erklärt werden. Hierfür steht ebenfalls das HV-Portal zur
Verfügung, das unter folgendem Link erreicht werden kann:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 26.05.2022,
24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet
haben.
Die Aktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht haben, dass sie zu Beginn des 12.05.2022, 0:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“)
Aktionär der Gesellschaft waren. Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform
durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG erforderlich. Wie die Anmeldung
muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der im Folgenden
genannten Adresse spätestens am 26.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die
ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung
und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der
Aktien.
Die Anmeldungen der Aktionäre sowie die jeweilige Bescheinigung des depotführenden
Instituts müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens bis zum 26.05.2022,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
EUWAX Aktiengesellschaft
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden die Stimmrechtskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen,
empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung und Übermittlung des Nachweises. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre und Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben.
Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl zum einen ein elektronisches
System, das HV-Portal, an. Dieses HV-Portal kann unter folgendem Link erreicht werden:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Die Briefwahl über das HV-Portal sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen
können vor und auch noch während der Hauptversammlung im HV-Portal vorgenommen werden,
müssen jedoch spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung im
Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vorliegen.
Daneben ist es auch möglich, Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich oder per
E-Mail bis zum 01.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse(n) zu übermitteln:
EUWAX Aktiengesellschaft
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den
Aktionären nach Anmeldung mit der Stimmrechtskarte übersandt wird und auf der Internetseite
zur Verfügung steht.
5. Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter auszuüben. Aktionäre können dazu das Vollmachtsformular
benutzen, das sie zusammen mit der Stimmrechtskarte erhalten. Möglich ist auch, dass
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Darüber hinaus kann ein
Formular auch im Internet unter
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
abgerufen werden. Das Formular wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos übermittelt.
Diese Vollmachten an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, deren Änderungen
und/oder deren Widerruf sind schriftlich oder per E-Mail bis zum 01.06.2022, 24:00
Uhr (MESZ), an folgende Adresse(n) zu richten:
EUWAX Aktiengesellschaft
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft, deren Änderungen und/oder deren Widerruf über die Wege Brief oder
E-Mail ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.
Darüber hinaus bleibt im HV-Portal die Erteilung von Vollmachten, deren Änderung und/oder
der Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vor der Hauptversammlung und auch noch am Tag der Hauptversammlung möglich und müssen
spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung im Rahmen der Hauptversammlung
vorliegen. Auch nach Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
können die Aktionäre ihr Stimmrecht per Briefwahl wie unter 4. beschrieben ausüben.
Das HV-Portal erreichen Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
die Aktionäre Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Fragen, Anträge
oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars entgegen.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
eingehen, gilt die zuletzt fristgerecht zugegangene Erklärung als verbindlich. Wenn
nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt zugegangen ist, werden diese in folgender
Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet über das HV-Portal, 2. per E-Mail und
3. in Papierform.
6. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung,
einen Intermediär (z.B. depotführendes Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind ein fristgerechter
Nachweis des Anteilsbesitzes und eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder
den Bevollmächtigten erforderlich. Bevollmächtigte können -mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters
der Gesellschaft- nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das
Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre entweder im Wege der Briefwahl oder
durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt
wird, der Textform (§ 126b BGB). Dafür steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
hauptversammlung@baderhubl.de
Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung
an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde)
ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss
vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht abstimmen.
Mit der Stimmrechtskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere
Informationen zur Bevollmächtigung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
7. Rechte der Aktionäre
a) Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen
anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Diese Schwelle wird mit 257.500 Aktien an der EUWAX Aktiengesellschaft erreicht.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung ist schriftlich an den Vorstand zu
richten und muss spätestens am 02.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich unter folgender
Kontaktadresse zugehen:
EUWAX Aktiengesellschaft, Vorstand Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft
im Bundesanzeiger bekanntgemacht und spätestens zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
werden außerdem alsbald nach ihrer Bekanntmachung den Aktionären gemäß § 125 AktG
mitgeteilt und über die folgende Internetadresse zugänglich gemacht:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
b) Anträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär kann der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Entsprechendes
gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern,
der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1
AktG und/oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden
Adressen der Gesellschaft zu richten:
EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart, E-Mail:
euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de
Bis spätestens zum Ablauf des 18.05.2022 (24:00 Uhr MESZ) unter einer der vorgenannten
Adressen bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet
unter
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten Adressen der Gesellschaft
adressiert sind oder zu denen kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers
bzw. Vorschlagenden erbracht wird, sowie Gegenanträge ohne erforderliche Begründung
werden von der Gesellschaft nicht im Internet zugänglich gemacht. Ein Wahlvorschlag
muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf
und Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthält. In den in
§ 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw.
ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss
ein Gegenantrag unter anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der
Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde.
Die Begründung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die im Vorfeld der Hauptversammlung rechtzeitig eingereicht
wurden, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der Antragssteller ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
c) Fragerecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 Covid-19-Gesetz
Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19 Gesetz ein
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Dieses besteht für
diese Aktionäre bis zum Ablauf von einem Tag vor der virtuellen Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens zum 31.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür steht ein elektronisches
System (HV-Portal) zur Verfügung, das unter folgendem Link erreicht werden kann:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Eine anderweitige Form der Übermittlung von Fragen ist ausgeschlossen.
Es ist zudem beabsichtigt, etwa eine Woche vor dem Termin der virtuellen Hauptversammlung
einen Entwurf der Vorstandsrede in der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Fassung unter
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
zur Verfügung zu stellen, um den Aktionären auch Gelegenheit zu diesbezüglicher Fragestellung
zu geben.
Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz COVID-19-Gesetz nach
pflichtgemäßem, freien Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Bei der Beantwortung von
Fragen während der Hauptversammlung oder im Falle einer etwaigen Vorabveröffentlichung
von Fragen und Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft nennt die Gesellschaft
die Namen der Fragesteller gern dann, wenn die jeweiligen Fragesteller dies bei der
Übermittlung der Fragen eindeutig angegeben haben.
d) Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr.
4 Covid-19-Gesetz
Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten
ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis
des Erscheinens in der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten Widerspruch
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. Der Widerspruch
kann unter Nutzung des HV-Portals vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt
werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Das HV-Portal
kann unter folgendem Link erreicht werden:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
8. Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212
Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet. Eine Abstimmung
ist dazu nicht vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten
2 bis 5 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge
verbindlichen Charakter, unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den
bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei
sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen
oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h., nicht an der Abstimmung teilnehmen.
9. Erläuterung der UTC Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen
mitteleuropäischen Zeit (MEZ bzw. MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die
koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus 1 Stunde bzw. MESZ minus
zwei Stunden.
10. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden
Informationen und Dokumente, darunter diese Einberufung der Hauptversammlung, die
in Tagesordnungspunkt 1 erwähnten Unterlagen, ein Vollmachtsformular, ggf. Anträge
und/oder Wahlvorschläge von Aktionären sowie ergänzende Informationen zu den Rechten
der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie nach
der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse finden sich unter folgender Internetadresse:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
11. Hinweise zum Datenschutz
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir unsere Aktionäre über die Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten und ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den anwendbaren
Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung
– DSGVO), im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
Hauptversammlung informieren.
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die EUWAX Aktiengesellschaft.
Kontaktdaten:
EUWAX Aktiengesellschaft |
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Herr Fabian Berck |
Im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung verarbeiten wir folgende
personenbezogene Daten unserer Aktionäre und gegebenenfalls der gesetzlichen oder
rechtsgeschäftlichen Vertreter der Aktionäre: Namen, Wohnort bzw. Anschrift, eine
etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Aktienbesitzart, die Stimmrechtskartennummer,
die Zugangsdaten zum HV-Portal und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Sofern Aktionäre oder ihre Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir auch
die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten
(etwa die vom Aktionär oder Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel E-Mail-Adresse
oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen,
Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären im Zusammenhang mit der Hauptversammlung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden bei Vorliegen der entsprechenden
Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des
Aktionärs im Internet veröffentlicht (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).
Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und gegebenenfalls ihren Vertretern
die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist
für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung
sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung nach §§
118 ff. AktG zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten ist insoweit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.
Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung
weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie
aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.
Die Dienstleister, die im Rahmen der Vorbereitung, Abwicklung und Nachbereitung der
Hauptversammlung beauftragt werden (bspw. für Versand der Einladung oder bei der Anmeldung
zur Hauptversammlung und deren Durchführung), verarbeiten diese Daten in Deutschland,
wobei bei Ausfällen ggfs. auf europäische Länder ausgewichen werden kann. Sie erhalten
von uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung
der EUWAX Aktiengesellschaft.
Wir bzw. unsere beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten der
Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von den Intermediären (i.d.R. die depotführenden
Institute der Aktionäre) oder von den Aktionären selbst z.B. bei der Eingabe von Fragen
im HV-Portal.
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer
regelmäßig bis zu drei Jahre. Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir personenbezogene
Daten, soweit uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer
weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen
Verfahren erforderlich ist.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:
• |
Das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der verarbeiteten |
• |
das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Ergänzung unvollständiger Daten |
• |
das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, sowie, falls die personenbezogenen |
• |
das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf Einschränkung |
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die oben genannten
Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten geltend machen. Zudem steht Ihnen ein
Beschwerderecht bei den zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO
zu.
Stuttgart, im April 2022
EUWAX Aktiengesellschaft
Der Vorstand