Evana AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Evana AG

Saarbrücken

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die EVA Beteiligungs GmbH, Augsburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der EVANA AG gehört.

2.

Die FGW Beteiligungs GmbH, Augsburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der EVANA AG gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen EVA Beteiligungs GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

3.

Die S & P Family Office GmbH, Augsburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der EVANA AG gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen EVA Beteiligungs GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Saarbrücken, 6. Januar 2021

EVANA AG

Der Vorstand

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