evercom Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

evercom Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Beschluss der Hauptversammlung am 27.03.2023 über eine ordentliche Kapitalherabsetzung der evercom AG

 

Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von EUR 334.904,00 um EUR 284.904,00 auf EUR 50.000,00 herabgesetzt.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Verringerung des auf jede einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrages des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung an die Aktionäre der Gesellschaft. Durch die Herabsetzung verringert sich das auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Grundkapital entsprechend.

Es wird darauf hingewiesen daß Zahlungen an die Aktionäre auf Grund der Herabsetzung des Grundkapitals erst geleistet werden dürfen, nachdem seit der Bekanntmachung der Eintragung sechs Monate verstrichen sind und nachdem den Gläubigern, die sich rechtzeitig gemeldet haben, Befriedigung oder Sicherheit gewährt worden ist.

 

John Kayser

Der Vorstand

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