EvoCare Holding AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

EvoCare Holding AG

Fürth

Amtsgericht Fürth, HRB 17661

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 20. Dezember 2022

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 20. Dezember 2022, um 11.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 90766 Fürth, Siemensstr. 3, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EvoCare Holding Aktiengesellschaft mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der EvoCare Holding Aktiengesellschaft (inkl. der verbundenen Unternehmen) für das Geschäftsjahr 2021, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

6.

Bericht des Vorstands über die Entwicklung der Gesellschaft

7.

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Ergänzende Informationen und Beschlussvorschläge zur Tagesordnung

Zu TOP 1:
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der EvoCare Holding Aktiengesellschaft und der verbundenen Unternehmen gemäß §§ 172, 173 AktG gebilligt und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist daher nicht erforderlich.

Zu TOP 2:
Ausweislich des festgestellten Jahresabschlusses hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 keinen Bilanzgewinn erzielt.

Die Hauptversammlung hat daher keinen Beschluss über eine Gewinnverwendung gem. § 174 AktG zu fassen.

Zu TOP 3:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten.

Zu TOP 4:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten.

Zu TOP 5:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 Dr. Schwarz, Rudolf-Breitscheid-Str. 16, 90762 Fürth, zu bestellen.

Zu TOP 6:
Die Hauptversammlung erwartet einen Bericht des Vorstands zur aktuellen Entwicklung der Gesellschaft sowie zur Entwicklung der Kapitalmaßnahmen des genehmigten Kapitals und des bedingten Kapitals (Mitarbeiterbeteiligungen und Wandeldarlehn).

Zu TOP 7:
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 101 Abs. 1 S. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus 5 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. November 2021 hat den gegenwärtigen Aufsichtsrat gem. § 9 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Aktuell und nach dem Ausscheiden der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Schauer und Dr. Hein besteht der Aufsichtsrat lediglich noch aus 3 Mitgliedern, d.h. Dr. Jochen Tenbieg (Vors.), Patricia Hein und Jan Stenger. Der Aufsichtsrat soll daher um 2 neue Mitglieder auf die volle Anzahl von 5 Aufsichtsratsmitgliedern ergänzt werden. Über die Bestellung entscheidet die Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen für die Restdauer des von der Hauptversammlung vom 10. November 2021 gewählten Aufsichtsrates, also bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, zu wählen:

a) Frau Berit Rummler, Rechtsanwältin, Carlo-Loos-Straße 16, 91710 Gunzenhausen

b) Herr Dr. Wolfgang von Welck, Nymphenburger Str. 91, 80636 München

Beide Kandidaten haben für den Fall ihrer Wahl ihre Bereitschaft zur Übernahme des Mandats erklärt.

Die Wahl erfolgt für jeden Kandidaten gesondert.

Schriftliche Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats

Schriftliche Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden Abschriften dieser Berichte jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft in ihrer derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden:

EvoCare Holding Aktiengesellschaft c/​o HV AG
Siemensstraße 3
90766 Fürth
Telefax: 09113238019
E-Mail: info@EvoCare.de

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 12.12.2022 (24:00 Uhr MEZ) unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung kann gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgt durch die Gesellschaft. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts.

Eintrittskarten werden nicht vergeben.

Stimmabgabe in der Hauptversammlung

Sie können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben.

Sofern Sie verhindert sind, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, empfehlen wir ihnen Dr. Achim Hein oder einen Dritten zu bevollmächtigen, ihr Stimmrecht auszuüben. Sofern Sie Herrn Dr. Hein bevollmächtigen, wird er ihr Stimmrecht entsprechend den oben dargestellten Beschlussvorschlägen ausüben, es sei denn, Sie geben ihm eine hiervon abweichende Weisung. Eine entsprechende Vollmacht fügen wir dieser Einladung. Sofern Sie von ihr Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie, diese zu vervollständigen und uns unterschrieben im Original an die Gesellschaft oder per E-Mail an

info@EvoCare.de

bis spätestens 12.12.2022 (24 Uhr MEZ) (Eingang bei der Gesellschaft) zuzusenden.

Rechte der Aktionäre gem. § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen (dies entspricht 517.614 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand der EvoCare Holding Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet wird. Dies ist, da die 24-Tage-Frist auf an einem Samstag abläuft, folglich der 28.11.2022.

 

Fürth, den 15.11.2022

Dr. Ralf Kohnen
Vorstand

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