Evonik Industries AG – Beschlussfassung zur Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals 2022

Evonik Industries AG

Essen

ISIN DE 000EVNK013
WKN EVNK01

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung nach § 221
Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung zur Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung
von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die
Schaffung eines bedingten Kapitals 2022)

Die Hauptversammlung der Evonik Industries AG vom 25. Mai 2022 hat den Vorstand ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 24. Mai 2027 einmalig oder mehrmals auf
den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelanleihen oder eine
Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag
von bis zu 1,25 Mrd. € zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern Options- und/​oder
Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 37.280.000 nach näherer
Maßgabe der Wandelanleihe- bzw. Optionsbedingungen zu gewähren. Zudem hat die Hauptversammlung
des Weiteren die Schaffung eines bedingten Kapitals in einem Volumen von bis zu Euro
37.280.000 durch Ausgabe von bis zu 37.280.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je Euro 1,– beschlossen (Bedingtes
Kapital 2022). Sie hat dabei auch beschlossen, § 4 Absatz 7 der Satzung entsprechend
neu zu fassen.

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien
an die Inhaber von Options- und/​oder Wandelanleihen jeweils mit Options- und/​oder
Wandlungsrechten bzw. –pflichten, die gemäß vorstehender Ermächtigung bis zum 24.
Mai 2027 von der Evonik Industries AG oder einer der Evonik Industries AG nachgeordneten
Konzerngesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei der
Ausgabe der Options- und/​oder Wandelanleihen oder einer Kombination dieser Instrumente
(zusammen „Schuldverschreibungen“) in bestimmten Fällen nach Maßgabe der Bestimmungen
der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung auszuschließen.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Options-
bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird bzw. zur Options- bzw. Wandlungsausübung
verpflichtete Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen ihre Verpflichtung
zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen
eingesetzt werden.

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des zu Tagesordnungspunkt
9 der Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 gefassten Ermächtigungsbeschlusses jeweils
zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelanleihen
und zum Ausschluss des Bezugsrechts wird bei dem Handelsregister des Amtsgerichts
Essen (unter HRB 19474) hinterlegt.

Die Beschlüsse wurden noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Der vollständige Wortlaut der bedingten Kapitalerhöhung sowie der Ermächtigung betreffend
die Ausgabe von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen ergibt sich aus Tagesordnungspunkt
9 der im Bundesanzeiger am 8. April 2022 veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung
der Gesellschaft, den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Essen, im Mai 2022

Evonik Industries AG

Der Vorstand

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