Nach der Empfehlung C.5 soll ein Vorstandsmitglied einer börsennotierten Gesellschaft
keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft
wahrnehmen. Herr Christian Kullmann, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, ist mit
Wirkung zum 25. September 2021 zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Borussia Dortmund
GmbH & Co. KGaA gewählt worden. Herr Kullmann gehört diesem Gremium bereits seit Mai
2007 an und war seit August 2019 dessen stellvertretender Vorsitzender. In dieser
Funktion hat er im Verhinderungsfall des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden bereits
Aufsichtsratssitzungen sowie als Versammlungsleiter die Hauptversammlung der Borussia
Dortmund GmbH & Co. KGaA im November 2020 vorbereitet und geleitet. Herr Kullmann
ist mit den Besonderheiten und Herausforderungen des Profifußballs unter dem Dach
einer börsennotierten Gesellschaft ebenso vertraut wie mit den Aufgaben, die das Amt
des Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit sich bringt. Zudem ist die Gesellschaft mit
Borussia Dortmund sowohl durch das Halten einer Beteiligung als auch den aktuellen
Sponsoringvertrag verbunden und hat daher ein Interesse an der Übernahme dieses Mandats
durch Herrn Kullmann. Auch hat sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft sowohl mit den
zeitlichen als auch den strategischen Aspekten dieses Mandats befasst. Unter Abwägung
der vorgenannten Aspekte wird eine Abweichung von der Empfehlung C.5 deshalb für vertretbar
gehalten.
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