Evotec AG – Bekanntmachung betreffend die Schaffung eines bedingten Kapitals

Evotec AG

Hamburg

– ISIN DE 000 566 480 9 –
– WKN 566 480 –

Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
betreffend die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Evotec AG, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der Evotec AG und verbundener Unternehmen im In- und Ausland im Rahmen eines Share Performance Plans 2015



Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 09. Juni 2015 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 6 nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 Buchstabe a) der Tagesordnung der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 08. Juni 2020 für Mitglieder des Vorstands der Evotec AG, Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie für ausgewählte Führungskräfte der Evotec AG und verbundener Unternehmen im In- und Ausland ein Aktienoptionsprogramm in Form eines Share Performance Plan aufzulegen und einmalig oder mehrfach Bezugsrechte in Gestalt von „Share Performance Awards“ auf bis zu Stück 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu € 6.000.000,00 mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren zu gewähren. Ein Share Performance Award gewährt bis zu zwei Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft, die wiederum jeweils zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft berechtigen.

Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 Buchstaben b) und c) der Tagesordnung der Hauptversammlung um bis zu € 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) erhöht. Das bedingte Kapital gemäß § 5 Abs. 14 der Satzung dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 09. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe a) beschlossenen Ermächtigung ausgegeben und ausgeübt worden sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Bezugsrechten von ihren Bezugsrechten auf den Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des am 09. Juni 2016 beschlossenen bedingten Kapitals gemäß § 5 Absatz 14 (Punkt 6 Buchstaben b) und c) der am 30. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung) oder durch eigene Aktien der Gesellschaft erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 Buchstabe a) der Tagesordnung der Hauptversammlung.

Die bedingte Kapitalerhöhung und die korrespondierende Satzungsänderung gemäß § 5 Absatz 14 der Satzung neuer Fassung ist am 28. Juli 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 30. April 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung angegeben.

 

Hamburg, im Juli 2015

Evotec AG

Der Vorstand

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