Evotec AG – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Evotec AG
Hamburg
– ISIN DE 000 566 480 9 –
– WKN 566 480 –
Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juni 2015 hat die Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 7 bis zum 08. Juni 2020 ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu € 13.171.087,00 zu erwerben und die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, unter Ausschluss des Bezugsrechts nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung zu verwenden. Zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Die erworbenen eigenen Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 30. April 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung angegeben.

Hamburg, im Juni 2015

Evotec AG

Der Vorstand

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