EWB AG – Hauptversammlung 2016

EWB AG

Bonn

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit recht herzlich unsere Aktionäre
zu der ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 13. Dezember 2016, 11:00 Uhr

in die Räume der
EWB AG
Adenauerallee 134
53113 Bonn

ein.

Tagesordnung
zur Hauptversammlung der EWB AG
am 13. Dezember 2016

1.

Wahl des Versammlungsleiters

2.

Vorlage und Feststellung der Jahresabschlüsse der EWB AG durch den Abwickler sowie Vorlage der Berichte des Aufsichtsrates wie folgt:

Jahresabschluss für das Rumpf-Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 20. Oktober 2015

Abwicklungseröffnungsbilanz zum 21. Oktober 2015

Jahresabschluss in Abwicklung für das Wirtschaftsjahr vom 21. Oktober 2015 bis 20. Oktober 2016

Jahresabschluss in Abwicklung für das Rumpf-Wirtschaftsjahr vom 21. Oktober 2016 bis 7. November 2016

Abwicklungsschlussbilanz zum 7. November 2016

Die Jahresabschlüsse der EWB AG liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de).

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

5.

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der EWB AG und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 17 Ziff. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die am Anmeldeschlusstag im Aktienbuch eingetragen sind und sich spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung schriftlich bei folgender Adresse

EWB AG
Adenauerallee 134
53113 Bonn

angemeldet haben.

Aktionäre, die am Anmeldeschlusstag im Aktienbuch eingetragen sind, können sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten und durch ihn ihr Stimmrecht ausüben lassen. Gem. § 17 Ziff. 1 Satzung der EWB AG können sich Aktionäre wie folgt vertreten lassen:

1.

Natürliche Personen durch ihren Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten;

2.

juristische Personen oder sonstige Vereinigungen durch ihre gesetzlich zur Vertretung befugten Personen (in vertretungsbefugter Zahl);

3.

jeder Aktionär durch einen anderen Aktionär oder durch einen in seinem Betrieb tätigen Angestellten;

4.

jeder Aktionär durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Im Falle einer gewünschten Vertretung sind die Bevollmächtigten bis zum Anmeldeschlusstag anzumelden.

Die EWB AG bietet ihren Aktionären in diesem Jahr auch wieder die Möglichkeit, sich durch Mitarbeiter der EWB AG als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. In diesem Fall können Vollmachten und Weisungen schriftlich übermittelt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind strikt an die ihnen mit der Bevollmächtigung übertragenen Weisungen gebunden. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Über die Gültigkeit erteilter Vollmachten, über Nachweise der Legitimation und Stimmberechtigung entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Das Legitimationsverfahren beginnt um 10:30 Uhr am Tag der Hauptversammlung.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge gegen bestimmte Punkte der Tagesordnung sind – schriftlich – gemäß § 126 Abs. 1 AktG ausschließlich an die nachfolgende Anschrift zu richten:

EWB AG
Adenauerallee 134, 53113 Bonn
Tel: +49 (0)228 – 227 221 10
Fax +49 (0)228 – 227 221 19

Unter dieser Adresse bis spätestens Dienstag, den 29. November 2016, 24.00 Uhr, eingegangene Gegenanträge zu den Punkten dieser Tagesordnung werden nach Maßgabe von § 126 AktG berücksichtigt und unverzüglich den Aktionären zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gesondert zur Kenntnis gebracht. Anders adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge von Aktionären müssen nicht veröffentlicht werden.

Diese Einberufung ist fristgerecht an den elektronischen Bundesanzeiger im Oktober 2016 übermittelt worden.

Mit freundlichen Grüßen

 

EWB AG

Der Abwickler

TAGS:
Comments are closed.