Excalibur Capital Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Excalibur Capital AG i.L.

Weinheim

ISIN DE0007204208

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, den 14. Dezember 2018 um 10:00 Uhr bei Notare Dr. Hepp und Dr. Reul in der Maximilianstraße 34, 80539 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 01.05.2017 bis 30.04.2018 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2017 bis 30.04.2018

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter

www.excalibur-capital.de

zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.05.2017 bis 30.04.2018 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 01.05.2017 bis 30.04.2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.05.2017 bis 30.04.2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse

Excalibur Capital AG
Elimarstr. 4
26135 Oldenburg
Fax: +49-(0)441-40827-27
E-Mail: HV@excalibur-capital.de

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 07.12.2018 (24:00 Uhr) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 23.11.2018 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 07.12.2018 (24:00 Uhr) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Vertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.

 

Oldenburg, im Oktober 2018

Excalibur Capital AG i.L.

Der Abwickler

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