Excalibur Capital Aktiengesellschaft: Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Excalibur Capital Aktiengesellschaft
Weinheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung 21.07.2020

Excalibur Capital AG i.L.

Weinheim

ISIN DE0007204208

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, den 28. August 2020 um 9.00 Uhr im Raum Mozart des H+ Hotel Stuttgart Herrenberg, Daimlerstr. 1, 71083 Herrenberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2018 bis 30.04.2019

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter

www.excalibur-capital.de

zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019 festzustellen.

2.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2019 bis 30.04.2020

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter

www.excalibur-capital.de

zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020 festzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.

7.

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

a)

Herrn Steve Schwarzfischer, Bankbetriebswirt, Herrenberg

Herr Schwarzfischer übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:

Trade & Value AG, Oldenburg, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

b)

Herrn Dr. Heinfried Hahn, Rechtsanwalt, Wiesentheid

Herr Dr. Hahn übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:

aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L., Aachen, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

c)

Herrn Wolfgang Weilermann, Steuerberater, München

Herr Weilermann übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:

Trade & Value AG, Oldenburg, Aufsichtsratsvorsitzender

Dornisch Research AG, Oldenburg, Aufsichtsratsvorsitzender

HvS-Consulting AG, Raubling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Fonterelli GmbH & Co. KGaA, München, Mitglied des Aufsichtsrats

Teilnahme an der Hauptversammlung

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse

Excalibur Capital AG i.L.
Elimarstr. 4
26135 Oldenburg
Fax: +49-(0)441-40827-27
E-Mail: HV@excalibur-capital.de

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 21.08.2020 (24:00 Uhr) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 07.08.2020 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 21.08.2020 (24:00 Uhr) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Vertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.

 

Oldenburg, im Juli 2020

Excalibur Capital AG i.L.

Der Abwickler

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