exccon AG: Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der Tochter-GmbH mit der Mutter-AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

exccon-AG

München

AG München, HRB 226203

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der
Tochter-GmbH mit der Mutter-AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die Mutter- AG (nachfolgend „exccon AG“) beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH unter der Firma ncc Management Consultants GmbH mit Sitz in München, Tal 11, 80331 München, eingetragen beim AG München HRB 189570 (nachfolgend „ncc GmbH“) als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der ncc-GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der exccon AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der exccon AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der ncc mbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der exccon AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der exxcon AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der exccon AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der ncc GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der exccon AG ist entbehrlich, da der exccon AG sämtliche Geschäftsanteile an der ncc GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 26.11.2021 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der exccon AG, Tal 11, 80331 München, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der exccon AG und der ncc GmbH zur Einsicht der Aktionäre der exccon AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der exccon AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

München, den 26.11.2021

Exccon AG

Der Vorstand

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