exchangeBA AG – Hauptversammlung 2015

exchangeBA AG
Frankfurt am Main
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 29.06.2015, 16:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Anwaltskanzlei Squire Patton Boggs LLP, Taunusanlage 17, 60325 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des Jahresabschlusses

Vorlage des von den Abwicklern aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses der exchangeBA AG zum 31. Dezember 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr zu erteilen.
4.

Vorlage und Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. Januar 2015

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die vorgelegte Liquidationseröffnungsbilanz zum 01. Januar 2015 festzustellen.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat besteht gemäß 6.1. der Satzung aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a)

Dr. Heiko Beck, Bensheim
b)

Dr. Joachim Bernecker, Straubenhardt
c)

Josef Rentmeister, Düsseldorf

als Aufsichtsratsmitglieder für eine Amtszeit von einem Jahr, d. h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.

Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. Die vorgeschlagenen Personen gehören bereits dem Aufsichtsrat an und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen. Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Dr. Heiko Beck als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz und Dr. Joachim Bernecker für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Beschlussvorlagen zu Punkt 1 und 4 der Tagesordnung und der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt. Die Gesellschaft wird die Beschlussunterlagen auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersenden.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen wollen, haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Frankfurt am Main, im Mai 2015

– Die Abwickler –

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