EXPEDEON AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Expedeon AG
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung 11.09.2019

EXPEDEON AG

Heidelberg

Änderung der Rechte bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung

ISIN DE000A1RFM03 (alt) – WKN A1RFM0 (alt)
ISIN DE000A2YN801 (neu) – WKN A2YN80 (neu)

Die ordentliche Hauptversammlung der EXPEDEON AG („Gesellschaft“) vom 9. Juli 2019 hat unter Tagesordnungspunkt 7 die Umwandlung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien (Namensaktien) beschlossen. Die entsprechende Satzungsänderung ist am 6. September 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Mannheim (HRB 335706) eingetragen worden. Mit der Eintragung dieser Satzungsänderung im Handelsregister sind die bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien umgewandelt worden.

Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 2. Oktober 2019. Laufende Handelsaufträge, die am 2. Oktober 2019 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 4. Oktober 2019 werden die Aktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000A2YN801 als auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt.

Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 4. Oktober 2019, abends, (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umgestellt. Ab dem 7. Oktober 2019 (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namensaktie unter der neuen ISIN.

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital wird durch eine oder mehrere Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zu der Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert daher die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür ist erforderlich, dass die Aktionäre ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift bzw., soweit es sich bei den Aktionären um Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister angeben. Die Rechtsstellung der Aktionäre der Gesellschaft, die in das Aktienregister eingetragen sind, wird durch die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, weil auch die Übertragung der Namensaktien der Gesellschaft nicht der Zustimmung der Gesellschaft bedarf.

Als Abwicklungsstelle fungiert die Baader Bank AG, Unterschleißheim.

Die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien soll für die Aktionäre kostenfrei sein.

 

Heidelberg, im September 2019

EXPEDEON AG

Der Vorstand

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