Eyemaxx Real Estate AG: Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft zum Bezug von Schuldverschreibungen der 5,0 % Wandelschuldverschreibung 2021/2022

Eyemaxx Real Estate AG

Aschaffenburg

ISIN DE000A0V9L94

Bezugsangebot
an die Aktionäre der Gesellschaft
zum Bezug von Schuldverschreibungen der
5,0 % Wandelschuldverschreibung 2021/​2022
ISIN DE000A3E5VR6/​ WKN A3E5VR

Die außerordentliche Hauptversammlung der Eyemaxx Real Estate AG, Aschaffenburg, (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 28. November 2016 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 1 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. November 2021 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 35.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 2.144.860,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen (nachfolgend auch die „Ermächtigung 2016“).

Zur Bedienung von auf Grundlage der Ermächtigung 2016 geschaffenen Wandlungs- und/​oder Optionsrechten hat die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. November 2016 unter Tagesordnungspunkt 1 ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.144.860,00 durch Ausgabe von bis zu 2.144.860 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (nachfolgend auch das „Bedingte Kapital 2016“) bedingt zu erhöhen. Das Bedingte Kapital 2016 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung 2016 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. November 2016 von der Gesellschaft bis zum 27. November 2021 begeben werden, von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2016 wurde am 16. Dezember 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen.

Die Ermächtigung kann mehrfach ausgenutzt werden, so dass die durch Rückzahlung oder Wandlung erloschenen Wandelschuldverschreibungen aus 2016 und 2017 unberücksichtigt bleiben können. Nur die Anzahl der Aktien hat sich durch Ausübung der Wandlungsrechte reduziert und zwar auf 1.971.315 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 1.971.315,00.

Unter Ausnutzung der Ermächtigung 2016 hat der Vorstand der Gesellschaft am 31. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selbigen Tage beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 4.260.000,00, unterteilt in 4.260 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000,00 und einer Laufzeit vom 21. September 2021 bis zum 20. März 2022 und einer halbjährlich zahlbaren Festverzinsung in Höhe von 5,00 % pro Kalenderjahr sowie dem Recht der Anleihegläubiger auf Wandlung in insgesamt bis zu 1.252.941 Aktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 3,40 (im Folgenden jeweils eine „Teilschuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen 2021/​2022“) zu begeben.

Die Aktionäre sind zudem berechtigt, bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere Teilschuldverschreibungen zum Bezugspreis abzugeben (nachfolgend auch der „Überbezug“).

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses (wie nachstehend definiert) ergeben, auf Grundlage der Ermächtigung 2016 ausgeschlossen.

Wir machen hiermit unseren Aktionären (ISIN DE000A0V9L94) das folgende

Bezugsangebot

Die Aktionäre (nachfolgend auch die „Bezugsberechtigten“) werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen 2021/​2022, einschließlich eines etwaigen Überbezugs, zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung des Bezugsrechts (einschließlich eines etwaigen Überbezuges) in der Zeit

vom 3. September 2021 (00.00 Uhr MEZ)
bis einschließlich zum 17. September 2021 (12.00 Uhr MESZ)
(die „Bezugsfrist“)

über ihre Depotbank während der üblichen Geschäftszeit bei der Bezugsstelle auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre der Gesellschaft eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt bis spätestens 17. September 2021 (12.00 Uhr MESZ) bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, FAX: 07161/​969317, aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung ebenfalls bis spätestens zum 17. September 2021 (12:00 Uhr MESZ), auf folgendes Konto bei der Bankhaus Gebr. Martin AG:

Bank: Bankhaus Gebr. Martin AG
BIC: MARBDE6G
IBAN: DE74 6103 0000 0000 053284
Verwendungszweck „Pflichtwandelschuldverschreibung Eyemaxx Real Estate AG“

Als Bezugsrechtsnachweis für die Schuldverschreibungen 2021/​2022 gelten die Bezugsrechte (ISIN DE000A3E5DR4 /​ WKN A3E5DR für die Aktionäre). Die Bezugsrechte sind von den jeweiligen Depotbanken spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist, 17. September 2021, 12 Uhr, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bezugsstelle übertragen.

Zeichnungsaufträge können nur berücksichtigt werden, wenn bis zum Ablauf der Bezugsfrist auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto der Bankhaus Gebr. Martin AG gutgeschrieben ist. Bei verspätet eingehenden Zahlungen des Bezugspreises verfallen die Bezugsanmeldungen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte bzw. sich aus dem individuellen Wertpapierbestand ergebende Bezugsrechte für Bruchteile von Schuldverschreibungen 2021/​2022 werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Bezugsverhältnis

Aktionäre haben das Recht, für jeweils eintausendsiebenhundertvierundfünfzig (1754) Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0V9L94) eine (1) Teilschuldverschreibung der Schuldverschreibungen 2021/​2022 mit Wandlungsrecht je Teilschuldverschreibung nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2021/​2022 zu beziehen (Bezugsverhältnis für Aktionär: 1754 zu 1).

Dabei ist es auch möglich, mit Bezugsrechtsbeständen bezüglich der Aktien, die nicht durch 1754 teilbar sind, die entsprechend abgerundete Anzahl angebotener Teilschuldverschreibungen zu beziehen (z. B. für 3600 Aktien Bezug von zwei Schuldverschreibungen 2021/​2022 möglich).

Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuldverschreibungen 2021/​2022 können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen 2021/​2022 beziehen. Es ist nur der Bezug von einer neuen Schuldverschreibung 2021/​2022 oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich.

Bezugsrecht

Vom Beginn der Bezugsfrist am 3. September 2021 an werden die Aktien „ex Bezugsrecht“ notiert. Record Date ist 6. September 2021. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A3E5DR4/​ WKN A3E5DR für die Aktionäre) von den Wertpapierbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und den Bezugsberechtigten über deren jeweilige Depotbank automatisch durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, eingebucht.

Bezugspreis

Der Bezugspreis entspricht 100% des Nennbetrags je Teilschuldverschreibung, somit je EUR 1.000,00.

Bezugsstelle

Die Gesellschaft hat die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen als Bezugsstelle bestellt („Bezugsstelle“).

Verwertung nicht bezogener Teilschuldverschreibungen

Schuldverschreibungen 2021/​2022, die nicht auf Grund der Ausübung von Bezugsrechten gezeichnet werden, werden von der Gesellschaft qualifizierten Anlegern im Wege von Privatplatzierungen zur Zeichnung angeboten („Rump Placement“).

Überbezugsrecht

Den Bezugsberechtigten wird das Recht eingeräumt, über die Ausübung ihrer Bezugsrechte hinaus verbindliche Bezugsorder für weitere, von anderen Bezugsberechtigten nicht bezogene Schuldverschreibungen 2021/​2022 zum Bezugspreis abzugeben (der „Überbezug“). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung solcher Schuldverschreibungen im Überbezug besteht nicht.

Im Rahmen des Überbezugs gilt das Prinzip der quotalen Zuteilung. Die Gesellschaft behält sich vor, nur die Zuteilung für das Rump Placement teilweise oder im Ganzen und nicht den Überbezug vorzunehmen. Ein Anspruch auf Zuteilung des Überbezugs besteht nicht. Der Umfang der Zuteilungen für Überbezug und Rump Placement sind jeweils voneinander abhängig. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Überbezug vorzeitig zu beenden, wenn eine Überzeichnung vorliegt.

Eine Überzeichnung liegt insoweit vor, wenn der Gesamtnennbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen 2021/​2022 überschritten wird und zwar durch (i) den Nennbetrag der Schuldverschreibungen 2021/​2022, die von Bezugsberechtigten in Ausübung ihres Bezugsrechts gezeichnet haben, (ii) den Nennbetrag der Schuldverschreibungen 2021/​2022, die im Wege des Überbezuges gezeichnet werden und (iii) den Nennbetrag der Schuldverschreibungen 2021/​2022, die im Wege des Rump Placements gezeichnet werden.

Für den Fall, dass eine Überzeichnung vorliegt und nicht sämtliche Überbezugswünsche bedient werden können, erhalten die Zeichner den überschüssigen Zeichnungsbetrag unverzüglich zurückerstattet. Dies erfolgt voraussichtlich gleichzeitig mit der Lieferung der zugeteilten Schuldverschreibungen 2021/​2022. Ein Überbezug ist nur bezüglich ganzer Schuldverschreibungen 2021/​2022 möglich.

Etwaige Überbezugsorder müssen bei Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags, welcher von den Depotbanken zusammen mit den weiteren Unterlagen zum Bezugsangebot zur Verfügung gestellt wird, innerhalb der Bezugsfrist erteilt werden. Eine Überbezugsorder kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist sowohl die diesbezügliche Überbezugsanmeldung von der Depotbank als auch der vollständige Bezugspreis für den Überbezug bei der Bankhaus Gebr. Martin AG eingegangen ist. Für die Zeichnung des Überbezugs gelten im Übrigen dieselben Bedingungen wie für die Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen. Eine Preisfeststellung für die Bezugsrechte an einer Börse ist ebenfalls nicht beantragt. Ein Kauf bzw. Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist daher voraussichtlich nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übertragbar.

Verbriefung und Lieferung der Schuldverschreibungen 2021/​2022

Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, mit der Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee 61, 65700 Eschborn, Deutschland (das „Clearing System“) zur Girosammelverwahrung hinterlegt. Der Anspruch der Anleihegläubiger auf Ausgabe einzelner Schuldverschreibungen 2021/​2022 oder Zinsscheine ist ausgeschlossen.

Die Bezieher bzw. Erwerber erhalten über ihre Schuldverschreibungen eine Gutschrift auf ihren jeweiligen Girosammeldepots. Die Lieferung der Schuldverschreibungen 2021/​2022 erfolgt voraussichtlich am 21. September 2021.

Einbeziehung der Schuldverschreibungen 2021/​2022

Es ist beabsichtigt, die Schuldverschreibungen 2021/​2022 in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse einzubeziehen.

Provision

Bezugsberechtigten werden weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle Ausgaben in Rechnung gestellt. Bezugsberechtigte müssen jedoch solche Kosten selbst tragen, die ihnen ihre eigene depotführende Bank für den Kauf und das Halten von Wertpapieren in Rechnung stellt.

Kein Wertpapierprospekt, Kein Wertpapier-Informationsblatt

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 WpPG prospektfreien Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt und auch kein Wertpapier-Informationsblatt in Bezug auf die Schuldverschreibungen 2021/​2022 und das hiesige Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt bzw. ein Wertpapier-Informationsblatt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Schuldverschreibungen 2021/​2022 zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Schuldverschreibungen 2021/​2022

Für die Schuldverschreibungen 2021/​2022, die aufgrund dieses Bezugsangebots von den Aktionären bezogen werden können, sind die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2021/​2022 maßgebend, die zum Beginn der Bezugsfrist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden und bei Clearstream Banking AG hinterlegt sind. Die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2021/​2022 sind bei der Emittentin EYEMAXX Real Estate AG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, erhältlich. Sie sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.eyemaxx.com

(unter dem weiterführenden Link „Investors Relation“) zugänglich und speicherbar.

Einteilung

Die Schuldverschreibungen 2021/​2022 haben einen Gesamtnennbetrag von EUR 4.260.000,00 und sind eingeteilt in 4.260 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte, nicht nachrangige und unbesicherte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00.

Verbriefung

Die Schuldverschreibungen 2021/​2022 werden für die gesamte Laufzeit durch eine oder mehrere Globalurkunden ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Die Inhaber der Schuldverschreibungen 2021/​2022 erhalten eine Gutschrift auf das Wertpapierkonto ihrer Depotbank. Effektive Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben.

Laufzeit, Pflichtwandlung, Wandlungspreis

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen 2021/​2022 beginnt am 21. September 2021 und endet am 20. März 2022. Soweit die Schuldverschreibungen 2021/​2022 nicht vorzeitig zurückgezahlt worden sind, erfolgt die Pflichtwandlung in Aktien der Gesellschaft am 20. März 2022. Die Anzahl der zu liefernden Aktien wird maßgeblich bestimmt durch das Wandlungsverhältnis. Das Wandlungsverhältnis (das „Wandlungsverhältnis“) errechnet sich durch Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den am Ausübungstag geltenden Wandlungspreis. Wandlungspreis bezeichnet den gegebenenfalls nach Maßgabe dieser Anleihebedingungen angepassten Wandlungspreis und beträgt anfänglich EUR 3,40 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Anleiheschuldnerin mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 („Wandlungspreis“). Der anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 3,40. Hieraus ergibt sich ein anfängliches Wandlungsverhältnis von 1 zu 294,12, d. h. der Anleihegläubiger erhält, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises für jede Teilschuldverschreibung rechnerisch 294,12 Aktien der Emittentin. Allerdings werden nach Ausübung des Wandlungsrechts ausschließlich ganze Aktien geliefert. Ein Anspruch auf Lieferung von Bruchteilen von Aktien besteht nicht. Verbleibende Bruchteile von Lieferaktien. werden nach den näheren Bestimmungen der Anleihebedingungen in Geld ausgeglichen. Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise künftigen Kapitalmaßnahmen der Emittentin, können sich das Wandlungsverhältnis und der Wandlungspreis aufgrund der in den Anleihebedingungen enthaltenen Anpassungsregelungen gegebenenfalls ändern.

Ausgabebetrag, Verzinsung

Der Ausgabebetrag je Teilschuldverschreibung beträgt 100% und somit EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung. Die Schuldverschreibungen 2021/​2022 werden ab dem 21. September 2021 in Höhe ihres Nennbetrages mit jährlich 5,0% während der Laufzeit verzinst, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt worden. Die erste Zinszahlung findet für den Zeitraum vom 21. September 2021 bis 20. März 2022 am 21. März 2022 statt.

Verwässerungsschutz

Den Anleihegläubigern wird nach den näheren Bestimmungen der Anleihebedingungen ein üblicher sogenannter Verwässerungsschutz gewährt. Hiernach wird in bestimmten, in den Anleihebedingungen niedergelegten Situationen (beispielsweise Dividendenausschüttung, Aktiensplit, Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht) eine Anpassung des Wandlungsverhältnisses vorgenommen, um die durch den Eintritt der Situation drohende (teilweise) Wertverwässerung der Anleihegläubiger auszugleichen.

Kündigungsrechte, vorzeitige Rückzahlung

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung der Schuldverschreibungen 2021/​2022 steht den Inhabern der Schuldverschreibungen 2021/​2022 nicht zu. Die Inhaber der Schuldverschreibungen 2021/​2022 sind jedoch berechtigt, die Schuldverschreibungen 2021/​2022 unter bestimmten Umständen fristlos zu kündigen (etwa wenn die Emittentin mit einem Betrag, der nach den Anleihebedingungen fällig ist, länger als 2 Monate im Verzug ist).

Die Anleiheschuldnerin ist berechtigt, mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen durch Bekanntmachung die noch ausstehenden Schuldverschreibungen 2021/​2022 insgesamt, nicht jedoch teilweise, zu kündigen und vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen 2021/​2022 zu irgendeinem Zeitpunkt auf 25% oder unter 25 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen 2021/​2022 fällt.

Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger

Die Inhaber der Schuldverschreibungen 2021/​2022 können nach Maßgabe der §§ 5 ff. des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 (SchVG) in seiner jeweils gültigen Fassung und nach den näheren Bestimmungen der Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. Die Inhaber der Schuldverschreibungen 2021/​2022 entscheiden mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden Stimmrechte. Beschlüsse durch welche der wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen, insbesondere in den Fällen des § 5 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 SchVG, geändert wird, oder sonstige wesentliche Maßnahmen beschlossen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75% der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden Stimmrechte.

Gewährleistungen der Inhaber der Schuldverschreibungen 2021/​2022

Jeder Bezugsberechtigte, der ein Bezugsrecht ausübt, sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich gegenüber der Emittentin und der Bezugsstelle mit der Ausübung des Bezugsrechts zum Ende der Bezugsfrist und zum Begebungstag wie folgt:

(a)

er hat die Bezugsbedingungen durchgelesen, verstanden und akzeptiert;

(b)

er hat die Bedingungen der Schuldverschreibungen 2021/​2022 (die „Anleihebedingungen“) durchgelesen, verstanden und akzeptiert;

(c)

er wird auf Anfrage jedes weitere Dokument ausfertigen und aushändigen, das von der Abwicklungsstelle oder von der Emittentin für notwendig oder zweckmäßig erachtet wird, um den Bezug oder die Abwicklung abzuschließen; und

(d)

er erklärt, dass ihm bekannt ist, dass sich – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – die Einladung nicht an Bezugsberechtigte in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Japan richtet und das Bezugsangebot nicht in diesen Staaten abgegeben werden darf, und er sich außerhalb dieser Staaten befindet.

Anwendbares Recht; Gerichtsstand

Dieses Bezugsangebot, Bezugsrechtsausübungen sowie alle mit diesem Einladung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen zwischen den Gläubigern, der Annahmestelle und/​oder den Depotbanken unterliegen deutschem Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Einladung (sowie jedem Vertrag, der infolge der Annahme eines Umtauschauftrags zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.

Veröffentlichungen; Verbreitung dieses Dokuments; sonstige Hinweise

Diese Einladung wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.eyemaxx.com

sowie durch Bereithaltung von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der Eyemaxx Real Estate AG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, veröffentlicht. Sie wird zudem am 2. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Einladung wird ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht.

Sofern nicht anderweitig erforderlich oder zweckmäßig, erfolgen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Einladung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin.

Risikohinweise

Der Erwerb der Schuldverschreibungen ist mit Risiken verbunden. Den Bezugsberechtigten wird daher empfohlen, vor der Entscheidung über die Abgabe eines Bezugsrechtsauftrages die auf der Internetseite der Emittentin (www.eyemaxx.com) und der Frankfurter Wertpapierbörse (www.boerse-frankfurt.de) veröffentlichten Informationen, insbesondere die auf der Internetseite der Emittentin erhältlichen (i) Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2021/​2022, (ii) Finanzberichte sowie (iii) weiteren Informationen über die Emittentin einschließlich der in diesen Dokumenten enthaltenen Risikohinweise und Finanzinformationen, sorgfältig zu lesen und bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Das Bezugsangebot wird nach den maßgeblichen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Neben diesem Bezugsangebot, dessen Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt sowie der Einbeziehung der Schuldverschreibungen 2021/​2022 in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market) sind für die Ausgabe der Schuldverschreibungen 2021/​2022 keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen. Die Bekanntmachung dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung der Einladung nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Bundepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Angebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Das Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Ausübung des Bezugsrechts aufgrund dieses Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeben wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Die Schuldverschreibungen 2021/​2022 sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (nachfolgend „Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

 

Aschaffenburg, im August 2021

Eyemaxx Real Estate Aktiengesellschaft

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