eZono AG – außerordentliche Hauptversammlung

eZono AG
Jena
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Montag, den 22. Juni 2015, 10.00 Uhr, in unseren Geschäftsräumen (Spitzweidenweg 32, 07743 Jena), stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der eZono AG ein.
Tagesordnung

Erstattung der Anzeige an die Hauptversammlung über den Verlust des hälftigen Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG

Eine Beschlussfassung wird derzeit nicht vorgeschlagen. Der Vorstand wird in der Hauptversammlung über die aktuelle Eigenkapitalsituation der Gesellschaft informieren.
*****
Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung
1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich (einschließlich Telefax) oder per E-Mail angemeldet haben. Der Versammlungstag und der letzte Tag der Anmeldefrist sind hierbei nicht mitzurechnen.

Somit hat die Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2015 (letzter Anmeldetag) bei der Gesellschaft wahlweise unter folgenden Anschriften zu erfolgen:

per Post: eZono AG, Spitzweidenweg 32, 07743 Jena,

per Telefax-Nr. 0 36 41 / 87 61 759,

per E-Mail: Ina.K@eZono.com.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 15. Juni 2015 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (Umschreibungsstopp).
2.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform (unter Einschluss von E-Mails) zu erteilen.
3.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
4.

Anträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG sowie sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit der hier einberufenen Hauptversammlung sind an die unter vorstehender Ziffer 1 näher bezeichneten Adressen zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Anträge von Aktionären, die rechtzeitig unter einer der angegebenen Adressen eingegangen sind, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.ezono.com zugänglich gemacht.

Jena, im Mai 2015

eZono AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.