eZono AG Jena – außerordentliche Hauptversammlung

eZono AG

Jena

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 20. März 2018, 10.00 Uhr,

in unseren Geschäftsräumen (Spitzweidenweg 32, 07743 Jena), stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der eZono AG ein.

Tagesordnung

TOP 1: Satzungsänderungen

1.1

Das bedingte Kapital II (im Handelsregister eingetragen als Bedingtes Kapital 2013/I) wird nicht länger benötigt, weil aus dem zugrundeliegenden Mitarbeiteraktienoptionsplan 2013 zum Maturity Date (09.10.2017) keine umtauschberechtigte Person existiert.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 5 Abs. (7) der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

1.2

Das bedingte Kapital IV (im Handelsregister eingetragen als Bedingtes Kapital 2014/II) wird nicht länger benötigt, weil aus dem zugrundeliegenden Mitarbeiteraktienoptionsplan 2014 mangels Erreichens der darin vorausgesetzten Unternehmensziele kein Recht zum Erwerb von Optionsaktien mehr entstehen kann.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 5 Abs. (9) der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

1.3

Die Gesellschaft möchte sich mit einem weiteren Aufsichtsratsmitglied verstärken. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 12 Abs. 1 der Satzung zu ändern und mit folgendem Wortlaut zu versehen:

„(1)

Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung gewählt werden“.

TOP 2: Hinzuwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Tim Irish, Unternehmensberater, wohnhaft in London/U.K.,

zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Tag der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 1.3 beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet.

Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 12 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat zum Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode aus vier Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

TOP 3: Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Tätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds Tim Irish in Höhe von EUR 25.000,– je Kalenderjahr zu vergüten, wobei im Falle eines unterjährigen Eintritts in oder eines Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat die Vergütung zeitanteilig auf 360-Tage-Basis erfolgen soll.

Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich (einschließlich Telefax) oder per E-Mail angemeldet haben. Der Versammlungstag und der letzte Tag der Anmeldefrist sind hierbei nicht mitzurechnen.

Somit hat die Anmeldung bis spätestens 13. März 2018 (letzter Anmeldetag) bei der Gesellschaft wahlweise unter folgenden Anschriften zu erfolgen:

per Post: eZono AG, Spitzweidenweg 32, 07743 Jena,

per Telefax-Nr. 0 36 41 / 87 61 759,

per E-Mail: Ina.K@eZono.com.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 13. März 2018 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (Umschreibungsstopp).

2.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform (unter Einschluss von E-Mails) zu erteilen.

3.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

4.

Anträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG sowie sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit der hier einberufenen Hauptversammlung sind an die unter vorstehender Ziffer 1 näher bezeichneten Adressen zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Anträge von Aktionären, die rechtzeitig unter einer der angegebenen Adressen eingegangen sind, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden den anderen Aktionären im Internet unter

http://www.ezono.com

zugänglich gemacht.

 

Jena, im Januar 2018

eZono AG

Der Vorstand

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