eZono AG Jena – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

eZono AG

Jena

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 02. November 2022 um 10.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen (Spitzweidenweg 32, 07743 Jena) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der eZono AG ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Spitzweidenweg 32, 07743 Jena) eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 bereits festgestellt hat, ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ndl. Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

5.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der einberufenen Hauptversammlung endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat schlägt hierzu die Wahl folgender Personen bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung vor, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet:

a)

Tim Irish, Unternehmensberater, London/​Vereinigtes Königreich

b)

Herrn Stephen Reeders, Investmentmanager, London/​Vereinigtes Königreich

c)

Herrn Thomas Casdagli, Investmentmanager, London/​Vereinigtes Königreich

Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 12 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt weiterhin vor, folgende Personen zu Ersatzmitgliedern für jeden Fall der Beendigung der Organmitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

a)

für Herrn Tim Irish: Herrn Dr. Dietmar Kubis, Rechtsanwalt, Jena;

b)

für Herrn Stephen Reeders: Frau Katrin Uschmann, Investmentmanagerin, Gräfenhain;

c)

für Herrn Thomas Casdagli: Frau Susanne Böttcher, Steuerberaterin, Jena

II. Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich (einschließlich Telefax) oder per E-Mail angemeldet haben. Der Versammlungstag und der letzte Tag der Anmeldefrist sind hierbei nicht mitzurechnen.

Somit hat die Anmeldung bis spätestens 26. Oktober 2022 (letzter Anmeldetag) bei der Gesellschaft wahlweise unter folgenden Anschriften zu erfolgen:

per Post: eZono AG, Spitzweidenweg 32, 07743 Jena

per Telefax-Nr. 0 36 41 /​ 87 61 759

per E-Mail: Ina.K@eZono.com

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 26. Oktober 2022 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (Umschreibungsstopp).

2.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 Abs. 8 AktG genannte Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

3.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

4.

Anträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG sowie sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit der hier einberufenen Hauptversammlung sind an die unter vorstehender Ziffer 1 näher bezeichneten Adressen zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Anträge von Aktionären, die rechtzeitig unter einer der angegebenen Adressen eingegangen sind, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden den anderen Aktionären im Internet unter

http:/​/​www.ezono.com

zugänglich gemacht.

 

Jena, im September 2022

eZono AG

Der Vorstand

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