Fahlberg-List Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Fahlberg-List Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 27. März 2015 um 14:00 Uhr
im Clubraum des Ruderclubs Germania 1869 e.V.
Schaumainkai 65 in 60596 Frankfurt
stattfindenden
Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.

Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2.

Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
3.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2013 festzustellen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Alleinvorstand Kurt Huth, Neu-Isenburg, für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
6.

Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Herr Alfred Schneider, Köln, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2014 bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Zwischenzeitlich wurde Herr Schneider vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zu dessen Vorsitzenden gewählt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Herrn Alfred Schneider, Köln, Diplom-Kaufmann,
Vorstand der Allerthal-Werke AG, Köln

für die nach Beendigung dieser Hauptversammlung beginnende satzungsgemäße Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Schneider ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
– Vorsitzender des Aufsichtsrats der Esterer AG, Altötting

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung muss spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung, also spätestens am Freitag, dem 20. März 2015 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Montag, dem 23. März 2015 bei der Gesellschaft einzureichen und zwar unter folgender Anschrift:
Fahlberg-List Aktiengesellschaft
HV – Stelle
Friesenstraße 50
50670 Köln
Fax-Nr. 0221 / 82032-30

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Teilnahmerecht und ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch für diesen Fall ist die Erfüllung der vorstehend genannten Teilnahmebedingungen (vgl. Abschnitt „Teilnahmebedingungen“) erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§ 135 AktG). Hier sind möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Unterlagen zur Hauptversammlung, Anträge und Wahlvorschläge

Die Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung, eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge zur Tagesordnung (§§ 122, 126, 127 AktG) sind ausschließlich zu richten an:
Fahlberg-List Aktiengesellschaft
HV – Stelle
Friesenstraße 50
50670 Köln
Fax-Nr. 0221 / 82032-30

Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Anforderungen gemäß § 125 AktG, die Informationsrechte der Aktionäre gemäß § 175 Abs. 2 AktG und alle weiteren Anfragen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung.

Düsseldorf, im Februar 2015

Fahlberg-List Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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