Fair Value REIT-AG – Ausgabe neuer Stückaktien

Fair Value REIT-AG
München
ISIN: DE000A0MW975 – Wertpapier-Kenn-Nr.: A0MW97
Mitteilung gemäß
§ 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Genehmigtes Kapital 2015

Die ordentliche Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG hat am 19. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 14.110.322,00 durch Ausgabe von bis zu 7.055.161 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015).

Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 7 lit. b) in dem am 22. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2015 wiedergegeben.

Das Genehmigte Kapital wurde am 26. Mai 2015 in das Handelsregister B des Amtsgerichts München eingetragen.

Fair Value REIT-AG
München
ISIN: DE000A0MW975 – Wertpapier-Kenn-Nr.: A0MW97
Mitteilung gemäß
§ 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Genehmigtes Kapital 2015

Die ordentliche Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG hat am 19. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 14.110.322,00 durch Ausgabe von bis zu 7.055.161 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015).

Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 7 lit. b) in dem am 22. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2015 wiedergegeben.

Das Bedingte Kapital wurde am 26. Mai 2015 in das Handelsregister B des Amtsgerichts München eingetragen.

München, im Mai 2015

Fair Value REIT-AG

Der Vorstand

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