Fair Value REIT-AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Fair Value REIT-AG
Gräfelfing
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 26.06.2020

Fair Value REIT-AG

Gräfelfing

ISIN: DE000A0MW975 / WKN: A0MW97

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 25. Juni 2020 hat beschlossen, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 5.270.600,50 eine Dividende in Höhe von EUR 0,26 auf jede der 14.029.013 dividendenberechtigten Stückaktien auszuschütten. Das entspricht einer Ausschüttung von insgesamt EUR 3.647.543,38. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, somit am Dienstag, den 30. Juni 2020.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Bei inländischen Aktionären, die die Aktien im steuerlichen Privatvermögen halten, erfolgt der Steuerabzug unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz und hat Abgeltungswirkung. Bei Aktionären mit einem durchschnittlichen persönlichen Einkommensteuersatz unterhalb von 25 % besteht die Möglichkeit, die Dividendeneinnahmen in der Einkommensteuererklärung anzugeben und die Differenz zwischen tariflicher Einkommensteuer und gezahlter Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2024 beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn, eingegangen sein. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.bund.de) können sich ausländische Aktionäre kostenlos über das Verfahren informieren und Formulare für einen Erstattungsantrag beziehen.

Die obigen Erläuterungen und Angaben zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung sind nicht abschließend, da sie auf eine Vielzahl möglicher Einzelsachverhalte nicht eingehen. Bei Bedarf sollten Aktionäre steuerlichen Rat einholen, der dann die jeweiligen individuellen Gegebenheiten berücksichtigen kann.

 

Gräfelfing, im Juni 2020

Fair Value REIT-AG

Der Vorstand

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