Fair Value REIT-AGFrankfurt am MainISIN: DE000A0MW975 / WKN: A0MW97Eindeutige Kennung des Ereignisses: FairVR_oHV2022Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fair Value REIT-AG für
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien erhöht, erfolgt eine entsprechende |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat, welcher gleichzeitig gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG Prüfungsausschuss
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der PricewaterhouseCoopers |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Vorstand und Aufsichtsrat haben daher für das Geschäftsjahr 2021 einen Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht ist in dieser Einberufung im Abschnitt II „Vergütungsbericht zu Tagesordnungspunkt 6“ abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über unsere Website
zugänglich. Er wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften |
II.
Vergütungsbericht zu Tagesordnungspunkt 6
VERGÜTUNGSBERICHT 2021 – UNGEPRÜFT
Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz (AktG) werden die Vergütungen
der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Fair Value REIT-AG (FVR AG) im Geschäftsjahr 2021 dargestellt und erläutert. Um die
Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden
auch die im Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den
Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk
des Abschlussprüfers über die durchgeführte formelle Prüfung sind auf der Internetseite
der FVR AG abrufbar. Informationen zu den jeweils aktuellen Vergütungssystemen können
ebenfalls auf der Internetseite abgerufen werden unter
www.fvreit.de/investor-relations/corporate-governance/verguetungsbericht.html
Rückblick auf das Vergütungsjahr 2021
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER
Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der FVR AG wurde
vom Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG beschlossen
und von der Hauptversammlung am 28. April 2021 mit einer Mehrheit von 99,99 % des
vertretenen Kapitals gebilligt.
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, das in § 16 der Satzung geregelt ist, wurde
von der Hauptversammlung am 28. April 2021 mit einer Mehrheit von 97,13 % des vertretenen
Kapitals ebenfalls gebilligt.
Anwendung des Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2021
Das Vorstandsmitglied Herr Kevin J. Fuhr wurde per Aufsichtsratsbeschluss vom 21.
März 2019 mit Wirkung ab dem 1. April 2019 bis zum Ablauf des 31. März 2022 zum Vorstandsmitglied
bestellt. Das Vorstandsmitglied Herr Tim Brückner wurde per Aufsichtsratsbeschluss
am 1. April 2019 mit Wirkung ab dem 20. Mai 2019 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022
zum Vorstandsmitglied bestellt. Am 18. Februar 2022 wurde die Bestellung der Vorstände
jeweils bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Grundlage für die Vorstandsvergütung beider Vorstände durch die FVR AG sind die Vergütungsregelungen
im Vorstandsdienstvertrag von Herrn Tim Brückner mit der Großaktionärin DEMIRE Deutsche
Real Estate Mittelstand AG (DEMIRE AG) und die Vergütungsregelungen im Arbeitsvertrag
von Herrn Kevin J. Fuhr mit der DEMIRE AG.
Der Vorstandsdienstvertrag von Herrn Tim Brückner mit der DEMIRE AG wurde per Verlängerungsvereinbarungen
vom 26. Mai 2021 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Ausführliche Informationen
dazu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.demire.ag/media/20210428_-_verguetung_des_vorstands.pdf
ANWENDUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DEN AUFSICHTSRAT IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig – wie in § 16 der Satzung
(in der Version vom 8. Juli 2020) geregelt – angewendet.
DIE VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Überblick über die Ausgestaltung des Vergütungssystems des Vorstands
Das vom Aufsichtsrat beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der
FVR AG basiert auf der Besonderheit der bestehenden Doppelmandate der Vorstandsmitglieder
der Gesellschaft, die neben ihrer Vorstandstätigkeit zugleich auch Vorstandsmitglieder
oder Arbeitnehmer bei der Großaktionärin der Gesellschaft, der DEMIRE AG, sind.
Das Vorstandsvergütungssystem sieht vor diesem Hintergrund keine direkte Vergütung
des Vorstands durch die FVR AG vor. Die Vergütung erfolgt vielmehr ausschließlich
indirekt in Form von Umlageverträgen, indem die von der DEMIRE AG an die Vorstandsmitglieder
der FVR AG in ihrer jeweiligen Funktion für die DEMIRE AG gezahlte Festvergütung inkl.
Personalnebenkosten sowie etwaiger Zusatzvergütungen (wie beispielsweise eine Firmenwagenpauschale)
(„Festvergütung DEMIRE“) anteilig an die Gesellschaft weiterbelastet wird. Die Höhe
der Weiterbelastung („Weiterbelastete Aufwendungen“) richtet sich nach dem erwarteten
Anteil der Tätigkeiten unter dem jeweiligen Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis mit
der DEMIRE AG („Grundverhältnis“), der für die Gesellschaft erbracht wird, und bemisst
sich ausschließlich anhand der Festvergütung DEMIRE AG. Weitergehende – insbesondere
von der DEMIRE AG gewährte variable kurz- und langfristige – Vergütungsbestandteile
werden nicht an die FVR AG weiterbelastet und daher in voller Höhe wirtschaftlich
von der DEMIRE AG getragen.
Nach Maßgabe der Grundverhältnisse sind mit der danach geschuldeten Vergütung grundsätzlich
auch alle Tätigkeiten für die mit der DEMIRE AG nach den §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen abgegolten. Den Vorstandsmitgliedern steht gegenüber der FVR AG daher
kein eigenständiger, zusätzlicher Vergütungsanspruch zu.
Die DEMIRE AG hat zudem eine konzernweit geltende – auch die Mitglieder des Vorstands
der FVR AG umfassende – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung)
abgeschlossen („D&O-Versicherung DEMIRE“). Die für den Versicherungsschutz ihrer Vorstandsmitglieder
anfallenden Versicherungsprämien zahlt die FVR AG.
Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten,
vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen oder bei Vorliegen bestimmter Umstände
Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2021 keinen Gebrauch gemacht.
In der untenstehenden Tabelle werden die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems
dargestellt, welches für die Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern der FVR AG im
Geschäftsjahr 2021 Anwendung finden soll.
Gesamtübersicht der Vergütungsbestandteile des Vergütungssystems im Geschäftsjahr
2021:
VERGÜTUNGSBESTANDTEIL
Erfolgsunabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Anteilige Festvergütung „DEMIRE“ | Fixe vertraglich vereinbarte Erstattung der anteiligen „Festvergütung DEMIRE“ auf Grundlage des jeweiligen Umlagevertrags mit der DEMIRE AG, die in quartalsweisen Raten ausbezahlt wird. |
Nebenleistungen | Anteilige Erstattung der Kosten für die Bereitstellung eines Dienstwagens auf Grundlage des jeweiligen Umlagevertrags sowie die Fortführung der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). |
Versorgungsaufwand | Anteilige Beteiligung an Beiträgen zu einer gesetzlichen oder angemessenen privaten Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in entsprechender Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI auf Grundlage des jeweiligen Umlagevertrags. |
Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile
ANTEILIGE ERSTATTUNG DER „FESTVERGÜTUNG DEMIRE“
Die auf Grundlage der Umlageverträge anteilige Erstattung der „Festvergütung DEMIRE“
der Vorstandsmitglieder wird in quartalsweise Raten entsprechend detaillierten Auflistungen
durch die FVR AG gezahlt.
Der Erstattungsbetrag der erfolgsunabhängigen Vergütung inklusive Dienstwagen für
den Vorstandsvorsitzenden Herr Tim Brückner beträgt seit dem 1. Januar 2020 jährlich
87.600,00 € brutto und ab dem 1. Januar 2022 90.384,00 €.
Für das ordentliche Vorstandsmitglied Herr Kevin J. Fuhr beträgt der Erstattungsbetrag
der erfolgsunabhängigen Vergütung inklusive Dienstwagen seit dem 1. April 2019 jährlich
72.000,00 € brutto. Eine Anpassung zum 1. Januar 2022 hat nicht stattgefunden.
NEBENLEISTUNGEN
Die DEMIRE AG hat eine konzernweit geltende – auch die Mitglieder des Vorstands der
FVR AG – umfassende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O–Versicherung)
abgeschlossen („D&O-Versicherung DEMIRE“). Die D&O-Versicherung enthält den gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestselbstbehalt von 10 % des Schadens bis jährlich zur Höhe des
Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Die
für den Versicherungsschutz ihrer Vorstandsmitglieder anfallenden Versicherungsprämien
zahlt die FVR AG.
VERSORGUNGSAUFWAND
Der Versorgungsaufwand setzt sich aus einer Beteiligung an Beiträgen zu einer gesetzlichen
oder angemessenen privaten Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in entsprechender
Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI zusammen.
LEISTUNGEN DRITTER
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem
Dritten außer der DEMIRE AG im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied
zugesagt oder gewährt.
VERGÜTUNG FÜR AUFSICHTSRATSMANDATE/VORSTANDSMANDATE/GESCHÄFTSFÜHRERMANDATE INNERHALB
UND AUSSERHALB DER FVR AG
Herr Tim Brückner ist seit dem 13. August 2019 als einer von zwei Geschäftsführern
der Tochtergesellschaft der FVR AG, GP Value Management, bestellt. Herr Kevin J. Fuhr
ist seit dem 8. Mai 2019 als einer von zwei Geschäftsführern der GP Value Management
bestellt.
Eine gesonderte Vergütung für die Übernahme eines Geschäftsführermandats bei der GP
Value Management GmbH ist nicht vorgesehen.
Herrn Tim Brückner wurden im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit bei der DEMIRE AG Vergütungszahlungen
durch die DEMIRE AG gewährt. Im Rahmen seiner Arbeitnehmertätigkeit bei der DEMIRE
AG wurden Herrn Kevin J. Fuhr Lohnzahlungen durch die DEMIRE AG gewährt.
Konzernfremde Vorstands-/Aufsichtsratsmandate oder Geschäftsführungsmandate wurden
von den Herren Tim Brückner und Kevin J. Fuhr im Geschäftsjahr 2021 nicht begleitet.
Individualisierte Offenlegung der anteiligen Erstattung der „Festvergütung DEMIRE“
IST-VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN VORSTANDSMITGLIEDER FÜR DAS ABGELAUFENE GESCHÄFTSJAHR
Die folgende Tabelle stellt die jeweilige anteilige Erstattung der „Festvergütung
DEMIRE“ der amtierenden Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 dar. Die Erstattung
wurde direkt im Rahmen der Umlageverträge an die DEMIRE AG gezahlt.
Zielvergütung und Zufluss in Anlehnung an DCGK (2017) für das Geschäftsjahr 2021
TIM BRÜCKNER
VORSTANDSVORSITZENDER SEIT 20. MAI 2019
in € brutto | DEMIRE Vorstandsvertrag |
Vertraglicher Erstattungsbetrag in Höhe von 30 % |
Weiterbelastete Aufwendungen* |
Zufluss | |
Anteilige Erstattung der Festvergütung „DEMIRE AG“ | Grundvergütung 2021 | 240.000,00 | 72.000,00 | 72.000.00 | 72.000,00 |
Nebenleistungen 2021 | 49.266,36 | 14.779,91 | 15.600,00 | 15.600,00 | |
GESAMTERSTATTUNG | 289.266,36 | 86.779,91 | 87.600,00 | 87.600,00 |
* Abweichungen bei der Weiterbelastung der Nebenleistungen sind rundungsbedingt.
KEVIN J. FUHR
VORSTANDSMITGLIED SEIT 1. APRIL 2019
in € brutto | DEMIRE Arbeitnehmervertrag |
Vertraglicher Erstattungsbetrag in Höhe von 50 % |
Weiterbelastete Aufwendungen* |
Zufluss | |
Anteilige Erstattung der Festvergütung „DEMIRE AG“ | Grundvergütung 2021 | 120.000,00 | 60.000,00 | 60.000.00 | 60.000,00 |
Nebenleistungen 2021 | 22.506,36 | 11.253,18 | 12.00000 | 12.000,00 | |
GESAMTERSTATTUNG | 142.506,36 | 71.253,18 | 72.000,00 | 72.000,00 |
* Abweichungen bei der Weiterbelastung der Nebenleistungen sind rundungsbedingt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen
Vorstandsmitglieder nach § 162 AktG
Aufgrund der Umlageverträge mit der DEMIRE AG hat die FVR AG den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern
im abgelaufenen Geschäftsjahr die bereits zuvor gezeigte und hier wiederholte Vergütung
geschuldet und gewährt. Sie entspricht dem Zufluss nach den Anforderungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex („DCGK“).
TIM BRÜCKNER
VORSTANDSVORSITZENDER SEIT 20. MAI 2019
in € brutto | DEMIRE Vorstandsvertrag |
Vertraglicher Erstattungsbetrag in Höhe von 30 % |
Weiterbelastete Aufwendungen* |
Zufluss | |
Anteilige Erstattung der Festvergütung „DEMIRE AG“ | Grundvergütung 2021 | 240.000,00 | 72.000,00 | 72.000.00 | 72.000,00 |
Nebenleistungen 2021 | 49.266,36 | 14.779,91 | 15.600,00 | 15.600,00 | |
GESAMTERSTATTUNG | 289.266,36 | 86.779,91 | 87.600,00 | 87.600,00 |
* Abweichungen bei der Weiterbelastung der Nebenleistungen sind rundungsbedingt.
KEVIN J. FUHR
VORSTANDSMITGLIED SEIT 1. APRIL 2019
in € brutto | DEMIRE Arbeitnehmervertrag |
Vertraglicher Erstattungsbetrag in Höhe von 50 % |
Weiterbelastete Aufwendungen* |
Zufluss | |
Anteilige Erstattung der Festvergütung „DEMIRE AG“ | Grundvergütung 2021 | 120.000,00 | 60.000,00 | 60.000.00 | 60.000,00 |
Nebenleistungen 2021 | 22.506,36 | 11.253,18 | 12.00000 | 12.000,00 | |
GESAMTERSTATTUNG | 142.506,36 | 71.253,18 | 72.000,00 | 72.000,00 |
* Abweichungen bei der Weiterbelastung der Nebenleistungen sind rundungsbedingt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021
GRUNDLAGEN DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DEN AUFSICHTSRAT
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 16 der Satzung geregelt. Insofern
wird sichergestellt, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von
der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.
Gemäß § 16 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder einen Anspruch auf eine feste
Vergütungskomponente sowie eine erfolgsorientierte variable Vergütung.
AUSGESTALTUNG UND ANWENDUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DES AUFSICHTSRATS IM GESCHÄFTSJAHR
2021
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats kann eine jährliche, zahlbare Vergütung festgelegt
werden, über deren Höhe die Hauptversammlung entscheidet. Die zuletzt beschlossene
Vergütung bleibt so lange gültig, bis die Hauptversammlung eine geänderte Vergütung
beschließt.
Der Vorsitzende erhält den zweifachen, der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag
der jährlich, zahlbaren Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Aufsichtsratsmitglieder,
die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben,
erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller ihnen durch die Ausübung
ihres Amtes entstehenden Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen
zu entrichtender Umsatzsteuer.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser
in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder
und bestimmte Mitarbeiter einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür
entrichtet die Gesellschaft.
Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. April 2021 wurde mit Wirkung zum
Beginn des Geschäftsjahres 2021 eine Festvergütung von 5.000,00 € sowie eine erfolgsorientierte
variable Vergütung in Höhe von 1,00 € für jede 1.000,00 € ausgeschüttete Dividende
je ordentlichem Aufsichtsratsmitglied festgesetzt. Die variable Vergütung ist begrenzt
auf den Höchstbetrag von 25.000,00 € je Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält hierbei das Zweifache und der stellvertretende Vorsitzende das
Eineinhalbfache des vorgenannten Betrags. Eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer
auf diese Beträge wird ebenfalls vergütet.
INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen
Geschäftsjahr gewährte Vergütung einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach
§ 162 AktG dar. Die Tabelle bezieht die Vergütung ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder
ein, da diese im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung erhalten haben.
Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2021 handelt es sich demzufolge um die im Geschäftsjahr
2021 ausbezahlte feste und variable Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2020.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die auf die einzelnen Mitglieder entfallende Vergütung:
IM GESCHÄFTSJAHR 2021 GEWÄHRTE VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Gegenwärtige Mitglieder
des Aufsichtsrats |
Festvergütung | Variable Vergütung | Gesamtvergütung | ||
in € | in % | in € | in % | in € | |
Frank Hölzle 1.1.2020 – 31.12.2020 | 10.000,00 | 56,9 | 7.575,67 | 43,1 | 17.575,67 |
Ingo Hartlief 1.1.2020 – 31.12.2020 | 7.500,00 | 56,9 | 5.681,75 | 43,1 | 13.181,75 |
Barbara Deisenrieder 25.6.2020 – 31.12.2020 | 2.589,04 | 46,7 | 2.957,62 | 53,3 | 5.546,66 |
Insgesamt | 20.089,04 | 55,3 | 16.215,04 | 44,7 | 36.304,08 |
Ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats |
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Daniel Zimmer 1.1.2020 – 25.6.2020 | 2.410,96 | 57,0 | 1.816,08 | 43,0 | 4.227,04 |
Insgesamt | 2.410,96 | 57,0 | 1.816,08 | 43,0 | 4.227,04 |
Das Aufsichtsratsmitglied Ingo Hartlief ist Vorstandsvorsitzender der DEMIRE AG. Herr
Hartlief hat die ihm zu stehende Vergütung an die DEMIRE AG abgetreten.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER
DES VORSTANDS
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten
und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis
dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter
der FVR AG im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird.
Anmerkung: Starke Schwankungen bei den jährlichen Vergütungen einzelner Vorstände
sind dadurch bedingt, dass es seit 2017 zu mehreren unterjährigen Vorstandswechseln
kam und den damit verbundenen anteiligen jährlichen Vergütungen.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER
DES VORSTANDS
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | Gewährte und
geschuldete Vergütung 2021 |
Gewährte und geschuldete Vergütung 2020 |
Veränderung 2021 gegenüber 2020 |
|
in € | in € | in € | in % | |
Tim Brückner Seit 1.4.2019 | 87,600,00 | 87.600,00 | 0,00 | 0 |
Kevin Julian Fuhr Seit 21.3.2019 | 72.000,00 | 72.000,00 | 0,00 | 0 |
Frühere Mitglieder des Vorstands | ||||
Frank Schaich 18.9.2007 – 31.3.2017 | ||||
Patrick Kaiser 1.11.2016 – 28.2.2018 | ||||
Ralf Kind 4.12.2017 – 10.1.2019 | ||||
Stefan Herb 1.3.2018 – 29.3.2019 | ||||
Ingo Hartlief 15.1.2019 – 20.5.2019 | ||||
Arbeitnehmer | ||||
Ø Arbeitnehmer | 71.051,52 | 70.957,20 | 94,32 | 0 |
Ertragsentwicklung | ||||
Jahresüberschuss der Gruppe (FVR-Konzern) | 13,5 Mio. | 4,1 Mio. | 9,4 Mio. | 230 |
Jahresüberschuss der FVR AG | 9,6 Mio. | 4,16 Mio. | 5,44 Mio. | 130 |
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | Veränderung 2020 gegenüber 2019 |
Veränderung 2019 gegenüber 2018 |
Veränderung 2018 gegenüber 2017 |
|||
in € | in % | in € | in % | in € | in % | |
Tim Brückner Seit 1.4.2019 | 41.925,00 | 92 | 45.675,00 | 100 | ||
Kevin Julian Fuhr Seit 21.3.2019 | 18.000,00 | 33 | 54.000,00 | 100 | ||
Frühere Mitglieder des Vorstands | ||||||
Frank Schaich 18.9.2007 – 31.3.2017 | – 90.733,85 | – 100 | ||||
Patrick Kaiser 1.11.2016 – 28.2.2018 | – 319.309,38 | – 100 | 85.457,05 | |||
Ralf Kind 4.12.2017 – 10.1.2019 | – 4.500,00 | – 100 | – 103.500,00 | – 96 | 108.000,00 | 100 |
Stefan Herb 1.3.2018 – 29.3.2019 | – 16.250,00 | – 100 | – 37.916,67 | – 70 | 54.166,67 | 100 |
Ingo Hartlief 15.1.2019 – 20.5.2019 | – 35.700,00 | – 100 | 35.700,00 | 100 | ||
Arbeitnehmer | ||||||
Ø Arbeitnehmer | 281,52 | 0 | 12.807,12 | – 15 | 14.421,84 | 20 |
Ertragsentwicklung | ||||||
Jahresüberschuss der Gruppe (FVR-Konzern) | – 11,0 Mio. | – 73 | – 7,68 Mio. | – 33,7 | 10,2 Mio. | 81 |
Jahresüberschuss der FVR AG | 0,16 Mio. | 4 | 1,66 Mio. | 42 | – 2,92 Mio. | – 43 |
Anmerkung: Der Jahresüberschuss der Gruppe (FVR-Konzern) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften
der IFRS ermittelt. Der Jahresüberschuss der FVR AG wird nach den Rechnungslegungsvorschriften
des HGB ermittelt.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER
DES AUFSICHTSRATS
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | Gewährte und
geschuldete Vergütung 2021 |
Gewährte und geschuldete Vergütung 2020 |
Veränderung 2021 gegenüber 2020 |
|
in € | in € | in € | in % | |
Frank Hölzle | 20.915,04 | 20.581,15 | 333,89 | 1,6 |
Ingo Hartlief | 13.181,75 | 9.516,26 | 3.666,490 | 39 |
Barbara Deisenrieder | 6.600,53 | 0 | 6.600,53 | 100 |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | ||||
Daniel Zimmer | 4.227,04 | 10.290,58 | – 6.063,54 | – 39 |
Dr. Thomas Wetzel | 0 | 4.957,30 | – 4.975,30 | – 100 |
Rolf Elgeti | ||||
Prof. Andreas Steyer | ||||
Markus Drews | ||||
Arbeitnehmer | ||||
Ø Arbeitnehmer | 71.051,52 | 70.957,20 | 94,32 | 0 |
Ertragsentwicklung | ||||
Jahresüberschuss der Gruppe (FVR-Konzern) | 13,5 Mio. | 4,1 Mio. | 9,4 Mio. | 230 |
Jahresüberschuss der FVR AG | 9,6 Mio. | 4,16 Mio. | 5,44 Mio. | 130 |
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | Veränderung 2020 gegenüber 2019 |
Veränderung 2019 gegenüber 2018 |
Veränderung 2018 gegenüber 2017 |
|||
in € | in % | in € | in % | in € | in % | |
Frank Hölzle | 3.609,79 | 21 | 12.486,18 | 282 | 4.422,18 | 100 |
Ingo Hartlief | 9.515,26 | 100 | ||||
Barbara Deisenrieder | ||||||
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | ||||||
Daniel Zimmer | 1.836,40 | 22 | 7.485,34 | 772 | 968,84 | 100 |
Dr. Thomas Wetzel | – 5.719,23 | – 53 | 9.203,26 | 633 | 1.453,27 | 100 |
Rolf Elgeti | – 21.314,59 | – 100 | – 3.941,03 | – 16 | ||
Prof. Andreas Steyer | – 7.867,55 | – 100 | 7.867,55 | 100 | ||
Markus Drews | – 15.985,94 | – 100 | 15.985,94 | 100 | ||
Arbeitnehmer | ||||||
Ø Arbeitnehmer | 281,52 | 0 | 12.807,12 | – 15 | 14.421,84 | 20 |
Ertragsentwicklung | ||||||
Jahresüberschuss der Gruppe (FVR-Konzern) | – 11,0 Mio. | – 73 | – 7,68 Mio. | – 33,7 | 10,2 Mio. | 81 |
Jahresüberschuss der FVR AG | 0,16 Mio. | 4 | 1,66 Mio. | 42 | – 2,92 Mio. | – 43 |
Anmerkung: In den Jahren seit 2017 kam zu mehreren unterjährigen Wechseln im Aufsichtsrat
mit der damit verbundenen Teilvergütung. Die Vergütungen der Aufsichtsräte schwanken
dadurch stark.
III.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen |
||||||
2. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 18. Mai 2022, ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem HV-Portal unter
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
übertragen. Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich zuvor ordnungsgemäß angemeldet und ihren Das HV-Portal ist unter der Internetadresse
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts, Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung |
||||||
3. |
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im HV-Portal und zur Ausübung der weiteren Als Nachweis der Berechtigung reicht ein durch den Letztintermediär ausgestellter Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Verfolgung der virtuellen |
||||||
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre können ihre Stimme im Wege elektronischer Kommunikation abgeben („elektronische Briefwahl“). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur die Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
vorgenommen werden. Die Stimmabgabe über das HV-Portal ist ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen |
||||||
5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
zugänglich. Ferner steht Ihnen insoweit das HV-Portal unter
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und Für Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und die übrigen in § Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen |
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6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht aufgrund Erteilung von Vollmacht Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen |
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7. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie Ein etwaiger mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter zulässiger Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge |
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8. |
Fragerecht der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen Fragen sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 16. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich über das HV-Portal unter
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht |
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9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 245 Nr. Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bis zu deren Schließung |
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10. |
Hinweis auf Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter dem Link
abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz für Aktionäre. Ferner |
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11. |
Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter |
Frankfurt am Main, im April 2022
Fair Value REIT-AG
Der Vorstand