Fair Value REIT-AG, Frankfurt am Main – Dividendenbekanntmachung (ISIN: DE000A0MW975 / WKN: A0MW97 – Dividende in Höhe von EUR 0,39 auf jede der 14.029.013 Aktien)

Fair Value REIT-AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A0MW975 /​ WKN: A0MW97

 

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 18. Mai 2022 hat beschlossen,
vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 8.028.813,89 eine Dividende in Höhe von EUR 0,39 auf jede der 14.029.013 dividendenberechtigten Stückaktien auszuschütten. Das entspricht einer Ausschüttung von insgesamt EUR 5.471.315,07.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, somit am Montag, den 23.
Mai 2022.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am
Main, über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag
auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Bei inländischen Aktionären, die die Aktien im steuerlichen Privatvermögen halten,
erfolgt der Steuerabzug unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz und hat Abgeltungswirkung.
Bei Aktionären mit einem durchschnittlichen persönlichen Einkommensteuersatz unterhalb
von 25 % besteht die Möglichkeit, die Dividendeneinnahmen in der Einkommensteuererklärung
anzugeben und die Differenz zwischen tariflicher Einkommensteuer und gezahlter Abgeltungsteuer
erstattet zu bekommen.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages entfällt bei solchen
Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie
zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für
Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit
das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus
Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende
Anträge sind an das Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn, zu richten.
Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) können sich ausländische
Aktionäre kostenlos über das Verfahren informieren und Formulare für einen Erstattungsantrag
beziehen.

Die obigen Erläuterungen und Angaben zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung
sind nicht abschließend, da sie auf eine Vielzahl möglicher Einzelsachverhalte nicht
eingehen. Bei Bedarf sollten Aktionäre steuerlichen Rat einholen, der dann die jeweiligen
individuellen Gegebenheiten berücksichtigen kann.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2022

 

Fair Value REIT-AG

Der Vorstand

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