fairafric AG – Einladung zur Hauptversammlung

fairafric AG

München

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der fairafric AG werden hiermit zu der

am Montag, den 8. August 2022, um 14.00 Uhr

im MUCCA, Raum MUCCA31,
Schwere-Reiter-Str. 2c, 80637 München,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

 

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021, Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2021 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Münchener Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Nymphenburger Straße 14, 80335 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern:

(1)

§ 8 Abs. 1 wird wie folgend neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.“

6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nach Eintragung der Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 5 dieser Hauptversammlung in das Handelsregister aus fünf Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Vier Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihr Amt niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wolf-Rüdiger Daetz, Cham (Schweiz), freiberuflicher Berater, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

II.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung im Internet unter

https:/​/​app.box.com/​s/​3nayguezqsstv0y4rlxlf76ylrks0tmh

 

zugänglich.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis zum Ablauf des 1. August 2021 (24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen.

Umschreibungen im Aktienregister der fairafric AG finden in dem Zeitraum zwischen dem Ablauf des 1. August 2022 und dem Ablauf des 8. August 2022 nicht statt.

Wir bitten, die Anmeldung an folgende Adresse zu richten:

fairafric AG
z.Hd. Frau Julia Gause
Rupert-Mayer-Straße 44 – Gebäude 64.07
81379 München
oder per E-Mail an: E-Mail: investors@fairafric.com

Um der Gesellschaft rechtzeitig eine Abschätzung zu ermöglichen, wie viele Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, bitten wir die Aktionäre – ohne dass mit dieser Bitte eine Einschränkung der Aktionärsrechte verbunden wäre –, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung Sorge zu tragen.

3.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG bitten wir an die folgende Adresse zu übersenden:

fairafric AG
Vorstand
per E-Mail an

investors@fairafric.com

zu richten; anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

4.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen kann. Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Vollmachten müssen der Gesellschaft spätestens mit Beginn der Hauptversammlung zugehen.

Für den Fall, dass ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedarf die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form; die Vollmacht ist jedoch nachprüfbar festzuhalten.

 

München, im Juni 2022

 

Der Vorstand
der fairafric AG

 

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