fairafric AG – Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2021/I – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

fairafric AG

München

Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2021/​I – Aufforderung zur
Ausübung des Bezugsrechts

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der fairafric
AG.
(Nicht zur Verbreitung in den USA, Canada, Japan und Australien)

Der Vorstand der fairafric AG mit Sitz in München hat am 20.01.2022 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats vom 28.02.2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aufgrund
der Ermächtigung in § 4 Abs. 8 der Satzung von zurzeit 518.430,00 EUR um bis zu EUR
62.500,00 zu erhöhen.

Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 62.500 neuen, auf den Namen lautenden
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie zum Ausgabebetrag von 72,00 € je Aktie
(die „Neuen Aktien“). Die Neuen Aktien sind mit einem Vorzug in Form eines nachzahlbaren
Vorabgewinnanteils von EUR 0,02 je Neuer Aktie ausgestattet.

Den Aktionären wird ein unmittelbares Bezugsrecht im Verhältnis 1 Neue Aktie für 8 alte Aktien eingeräumt.

Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Die Kosten der Kapitalerhöhung und
ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. Die Zeichnung durch die Aktionäre wird
unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 15.08.2023 in das Handelsregister
eingetragen ist. Nicht bezogene neue Aktien können im Rahmen eines weiteren öffentlichen
Angebots Investoren angeboten werden.

Die Bezugsfrist läuft vom 01. März 2022 0:00 Uhr bis 15. März 2022 24:00 Uhr. Das Bezugsrecht ist gegenüber der Gesellschaft, Rupert-Mayer-Str. 44 Geb. 64.07,
81379 München, auszuüben.

Die Aktionäre werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des Ausschlusses
von der Ausübung ihres Bezugsrechts innerhalb der vorgenannten Bezugsfrist auszuüben.

Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Bezugsrechte, die
bei Ablauf der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, verfallen wertlos.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte wird von der Gesellschaft nicht organisiert. Jedoch sind
die Bezugsrechte nach den aktienrechtlichen Bestimmungen übertragbar.

Wichtige Hinweise

Gemäß § 3 Ziffer 2 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erfolgt das Bezugsangebot
prospektfrei. Daher steht den Aktionären kein Wertpapierprospekt und auch kein Wertpapier-Informationsblatt
als Informationsgrundlage für den Bezug bzw. den Erwerb der Neuen Aktien zur Verfügung.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien sowie die entsprechenden Bezugsrechte werden nur in der Bundesrepublik
Deutschland öffentlich angeboten.

Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere
weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils
gültigen Fassung, der „Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von
Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden und dürfen
demzufolge in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder
direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer
Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

Die Annahme des Bezugsangebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen
unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen
wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

 

München, Februar 2022

fairafric AG

Der Vorstand

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