fairafric AG, München – Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2021/I – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Form von nennwertlosen Stückaktien von 1,00 € je Aktie zum Ausgabebetrag von 58,25 € je Aktie)

fairafric AG

München

Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2021/​I – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der fairafric AG.
(Nicht zur Verbreitung in den USA, Canada, Japan und Australien)

Der Vorstand der fairafric AG mit Sitz in München hat am 25.07.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 03.08.2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung in § 4 Abs. 8 der Satzung von zurzeit 555.870,00 EUR um bis zu EUR 17.167,00 zu erhöhen.

Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 17.167 neuen, auf den Namen lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie zum Ausgabebetrag von 58,25 € je Aktie (die „Neuen Aktien“). Die Neuen Aktien sind mit einem Vorzug in Form eines nachzahlbaren Vorabgewinnanteils von EUR 0,03 je Neuer Aktie ausgestattet.

Den Aktionären wird ein unmittelbares Bezugsrecht im Verhältnis 1 Neue Aktie für 32 alte Aktien eingeräumt.

Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. Die Zeichnung durch die Aktionäre wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 15.10.2023 in das Handelsregister eingetragen ist. Nicht bezogene neue Aktien können im Rahmen eines weiteren öffentlichen Angebots Investoren angeboten werden.

Die Bezugsfrist läuft vom 08. August 2022 0:00 Uhr bis 22. August 2022 24:00 Uhr. Das Bezugsrecht ist gegenüber der Gesellschaft, Rupert-Mayer-Str. 44 Geb. 64.07, 81379 München, auszuüben.

Die Aktionäre werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts innerhalb der vorgenannten Bezugsfrist auszuüben.

Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Bezugsrechte, die bei Ablauf der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, verfallen wertlos.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte wird von der Gesellschaft nicht organisiert. Jedoch sind die Bezugsrechte nach den aktienrechtlichen Bestimmungen übertragbar.

Wichtige Hinweise

Gemäß § 3 Ziffer 2 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erfolgt das Bezugsangebot prospektfrei. Daher steht den Aktionären kein Wertpapierprospekt und auch kein Wertpapier-Informationsblatt als Informationsgrundlage für den Bezug bzw. den Erwerb der Neuen Aktien zur Verfügung.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien sowie die entsprechenden Bezugsrechte werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten.

Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung, der „Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden und dürfen demzufolge in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

Die Annahme des Bezugsangebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

 

München, August 2022

fairafric AG

Der Vorstand

 

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